Unterhalt für über 21 jähriger Studentin nach Hausverkauf?

  • Hallo liebes Forum, ich bin 22 Jahre alt, studiere im 1. Semester Psychologie.Ich lebe bei meiner Mama und mein Papa zahlt Unterhalt, seitdem meine Eltern geschieden sind. Er hat jetzt eine neue Scheidung hinter sich und muss auch Unterhalt für meine zwei Halbschwestern zahlen. Er ist selbständig und verdient nicht sehr viel. Seit April zahlt er keinen Unterhalt mehr, weil seine Anwältin meinte, wenn er nicht genug Geld hat, muss er an mich keinen Unterhalt mehr zahlen weil ich über 21 bin und damit der Unterhalt für meine zwei Schwestern im Vordergrund steht. Habe das akzeptiert.
    Jetzt verkauft er ein Haus und würde dann wieder Geld haben. Er meinte aber, dass er ja vielleicht gar keinen Unterhalt mehr zahlen müsste weil ich über 21 bin und das Haus nicht reinzählt? Stimmt das? Irgendwie fände ich das nicht so fair, da er auch jetzt wo er amgeblich kein Geld hat oft shoppen geht, essen geht, aber eben keinen Unterhalt zahlen kann...

  • Hallo Lola,


    ob Dein Vater ein Haus verkauft, ist für den Unterhalt nicht relevant. Du bist nicht mehr priviegiert. Das ist diese Grenze mit 21. Da unterliegt Dein Vater nicht mehr der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.


    Allein die Zinseinkünfte, welche aus der Verkaufssumme des Hauses zu erwarten wären wenn das Geld angelegt wird, wären unterhaltsrelevantes Einkommen.


    Schau mal in § 1609 BGB. Da ist geregelt, welche Unterhaltsberechtigen Personen zuerst zu bedienen sind. Im ersten Rang stehen die Halbschwestern, dann kommt die Mutter der Halbschwester und dann kommst Du. Und Dir ggü. hat Dein Vater einen Selbstbehalt von 1.300€. Er müsste also weit über 2.000€ bereinigtes Netto-EK haben, damit für Dich noch etwas übrig bleibt.


    Wie sieht es denn mit BAföG aus?


    LG chico

  • Hallo ihr lieben, ich werde wohl kein Bafög mehr bekommen, weil ich in dem Haus, das meine Mutter gekauft hat, im Grundbuch als Besitzerin eingetragen bin... Das wurde mir zumindest vom Amt gesagt. Lg und danke