Unterhaltspflichtiger Vater zahlt nicht,neue Adresse nicht bekannt

  • Hallo!
    Es geht darum das ein Vater seiner 20 jährigen Tochter(noch keine abgeschlossene Ausbildung)den Unterhalt gestrichen hat.
    Tochter lebt bei der Mutter,kann ab Mitte September 2015 eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin beginnen.
    Der Vater zahlte den Unterhalt bisher ohne Probleme.
    Nun stellte er ihn einfach ein.
    Das Problem:der Unterhalt wird der Mutter bei der die Tochter lebt auf ihr Hartz 4 angerechnet.Somit fehlen mal eben 353.-.
    Amt wurde informiert,Anwalt,Bafögantrag wurde bisher abgelehnt wegen des hohen Verdienstes des Vaters,nun wurde ein Antrag auf Vorausleistung gestellt.
    Das Problem was zusätzlich da ist:der Vater ist unauffindbar bzw.weiss das Einwohnermeldeamt wo er wohnt aber dürfen es uns nicht mitteilen.
    Nun hat der Anwalt natürlich auf die bisherige Adresse geschrieben und auch dessen Einschreiben wird zurückkommen.
    Wir wissen auch die Firma wo er arbeitet und dort arbeitet er auch noch.
    Nur wär es schön zu wissen,was man nun unternehmen kann um den "gnädigen herrn"zu erreichen.
    Wir müssen nun auch auf die "Anhörung des vaters"warten bis der Antrag auf Bafögvorausleistung bearbeitet werden kann.
    Wenn wir nicht helfende Hände sprich Bekannte hätten wäre die Ausbildung der Tochter auch gefährdet.


    Vielen Dank für alle Antworten

  • Hallo,


    ,kann ab Mitte September 2015 eine schulische Ausbildung zur Kinderpflegerin beginnen.


    Hat die Tochter schon einen festen Ausbildungsvertrag in der Tasche?


    Wie lange ist der Zeitraum zwischen letzter Schule und Ausbildungsbeginn?


    Dem Jobcenter ist die Unterhaltszahlung bekannt?


    Dann wird, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, dieser vom JC zumindest als vorläufiger Kredit gezahlt.


    Warum geht Töchterlein nicht jobben?


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo!
    Also die Tochter war seit Ende Februar arbeitssuchend gemeldet und hat viele Bewerbungen geschrieben,was auch dem vater bekannt war.
    Die Schule hat ihr eine Zusage erteilt die auch dem Vater übersandt wurde.
    Jobcenter ist über alles informiert bisher haben wir dennoch keine Zahlung erhalten.
    Mittlerweile hat sich die Situation so verschärft dass der Aufenthalt des Vaters bzw.dessen neue Adresse dem Einwohnermeldeamt bekannt ist,die gibt aber uns keine Auskunft.Unsere Post per Einschreiben kommt mit dem Vermerk:Empfänger nicht zu ermitteln zurück
    somit hat er keinen Nachsendeantrag gestellt bzw.ist dieser abgelaufen
    Uns war bekannt dass wenn sie keine Bemühungen macht Job oder Ausbildung zu bekommen er nach einer gewissen Zeit den Unterhalt einstellen kann.
    Da sie aber Nachweise brachte durfte er dies nicht

  • Hallo,


    Nur wär es schön zu wissen,was man nun unternehmen kann um den "gnädigen herrn"zu erreichen.
    Wir müssen nun auch auf die "Anhörung des vaters"warten bis der Antrag auf Bafögvorausleistung bearbeitet werden kann.


    Ich würde das Schreiben an die Firma schicken, zu Händen von Herrn xxx.



    Oder in die Firma fahren und dem Vater das Schreiben persönlich übergeben ( mit Zeugen).


    Uns war bekannt dass wenn sie keine Bemühungen macht Job oder Ausbildung zu bekommen er nach einer gewissen Zeit den Unterhalt einstellen kann.
    Da sie aber Nachweise brachte durfte er dies nicht


    Das sehe ich aber anders. Nur Nachweise über so einen langen Zeitraum genügen nicht.


    Sie hätte jobben gehen können.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • die Adresse des Vaters herauszubekommen wenn wer in Deutschland wohnt, sollte ohne Probleme zu bekommen sein. Zudem kann auch ein Gericht die Höhe festsetzten und es einklagen, man sollte damit nicht locker umgehen, wenn wenn er nicht antwortet oder zahlt, könnte es teuer werden. Wenn zu unrecht was bezahlt worden ist, dann sollte es auch in seinem Interesse sein sich zu melden.

  • Hallo strubel,
    am besten direkt in die Firma senden, noch besser dort diesen Brief gegen Unterschrift abgeben! Da die Ausbildungszeit (auch nach Schulabschluss, lieber timekeeper) noch unterhaltspflichtig ist, solltest Du umgehend einen Antrag auf Beistandschaft beim Jugendamt stellen und einen Unterhaltsvorschuss fordern - diese sind verpflichtet, nach maximal 14 Tagen der Unterhaltsverweigerung, Dir den Unterhalt vorzustrecken!
    Dann holen diese sich das Geld wieder bei dem Vater. Lasse Dich nicht vertrösten sondern bestehe auf dein Recht!! Gehe nicht ohne einen Vorschuss! Der kann direkt ausgezahlt werden gegen deine Unterschrift.


    Schade finde ich, dass hier sehr oft unsachlich und verletzend kommentiert wird! Denke wir sitzen alle im selben Boot und sollten unterstützend wirken und nicht verurteilend!


    Schönen Abend und guten Kampfgeist,
    tina15

  • Danke für die netten Antworten
    leider könnten wir einen Roman schreiben was der Vater schon an Stücken geliefert hat die er nicht durfte.
    Mittlerweile haben wir die Adresse über den Anwalt rausgefunden ihn sofort zusätzlich mit Nachweis der Schule angeschrieben,nicht dass es heisst er wüsste von nichts.
    Er wusste seit März etwa dass sie ab September eine Ausbildung beginnt
    Sie konnte nicht einfach so zu Hause bleiben und nichts tun:Sie schrieb unzählige Bewerbungen auch für eine Ausbildung,für 450.- Jobs,wurde aber nicht genommen.Das Amt allein verlangte schon monatliche Nachweise,es ist nicht so dass sie nichts machte.
    Sie hat keinen Führerschein,kein Auto,Busverbindung gibts hier im kleinen Ort so gut wie gar nicht.
    Dennoch hätten wir geschaut und wenn sie was bekommen hätte,hätten wir das irgendwie hingekriegt
    Es geht jetzt darum dass endlich jemand was bezahlt.
    Jugendamt mischt sich nicht ein weil der Anwalt ja gerichtlich vorgeht,dass kann aber dauern.
    Bafögamt muss erst Anhörung abwarten und schauen ob nicht das Jobcenter das Geld gibt.
    Sie sagten:Gehen Sie halt zu Bekannten,Verwandten,Freunden und lassen sie sich Geld geben
    wir sollen uns erniedrigen?
    Wir haben niemanden der uns was gibt
    Sie musste schon einiges zahlen in der Schule,ich versuch mit allen Mitteln dass sie die Ausbildung machen kann
    weil uns das wichtig ist

  • @ tina: Unterhaltsvorschuss gibt es längstens bis zum 12. Geburtstag. Ich glaube kaum, dass sich die angehende Kinderpflegerin noch in diesem Altersfenster befindet. Außerdem muss zwar eine Ausbildung bezahlt werden, aber hier geht es doch auch um die Zeit der Nichtausbildung, und da hat das Mädel nun mal zu Unrecht Unterhalt bezogen. Und wo das mit dem Vorschuss für Volljährige steht, incl. der 14-Tagesgrenze, das wüsste ich schon gerne. Einfach mal den § nennen, ich lerne gerne dazu.


    Herzlichst


    TK

  • Ich weiß nicht, ob es bekannt ist, aber bei über 18-jährigen wird KEIN Jugendamt sich einschalten, die sind nämlich nur für Jugendliche zuständig. Also bis 18 Jahren. Ab 18 muss der Volljährige selbst versuchen, seine Ansprüche geltend zu machen. Ich weiß nicht, wie es hier immer wieder zu solchen Fehlmeldungen kommen kann.