bereinigtes einkommen / unterhalt für volljährige tochter

  • guten abend,


    ende diesen monat wird meine tochter 18.


    sie lebt am wochenende bei der mutter, unter der woche besucht sie ein internat.


    mich interessiert, wie ich mein bereinigtes einkommen berechne....
    bin aus gesundheitlichen gründen frührentner.



    erstes einkommen: dt. rentenversicherung fiktiv 500,-- € mtl
    zweites einkommen: private berufsunfähigkeitsversicherung " 1. 500,-- € mtl


    meine aufwendungen...
    gibt nicht viel......


    unterhalt für meinen 9jährigen sohn aus
    einer anderen lebensgemeinschaft 270,-- € mtl
    zahnzusatzversicherung 30,-- € mtl
    aufwendungen für medikamente etc. 50,-- € mtl


    meine frage:


    zählt der unterhalt für meinen sohn / die zahnzusatzversichrung
    und die aufwendungen für rezepte etc. zu den abzugsfähigen posten.


    wie wird der aufenthalt meiner tochter gewertet.
    lebt sie rechtlich noch bei der mutter oder hat sie
    wegen ihres internatsaufenthalt eine "eigene wohnung".
    die mtl. kosten fürs internat belaufen sie auf 300,-- €,
    die restsumme wird vom land niedersachsen bezuschusst.
    ich frage deshalb, da bei eigener wohnung meiner tochter
    vermutlich mein selbstbehalt von 880,-- € sich auf 1300,-- €
    ändern könnte. hab ich da eine falsche info oder gilt
    diese summe von 1300,-- € selbstbehalt erst ab dem 21. lebensjahr.


    meine verläufige aufstellung wäre.....


    meine beide einkommen 2000,-- €
    - unterhalt/sohn 270,-- €
    - zahnzusatzversichrung 30,-- €
    - selbstbehalt 880,-- €


    bleibt ein
    bereinigtes einkommen von 820,-- €



    ich hoffe, jemand kann mir meine fragen beantworten...
    ...bedanke mich jetzt schon und freue mich auf die ein oder andere antwort....


    dann wünsch ich noch einen angenehmen abend


    timmytommy :)

  • Hallo TT,


    Der Selbstbehalt von 1300€ besteht gegenüber nicht privilegierten Kindern.


    Dazu zählt auch die Form der Schule ( diese muss allgemeinbildend sein).


    Welche Art der Schule ist das Internat?


    lg
    edy

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  • schönen guten tag hr. edy.... :)


    es ist ein niedersächsisches internatsgymnasium. sie ist jetzt im abi-jahr und
    wird vermutlich nächstes jahr studieren. aber das ist noch zukunftsmusik.


    hm... wegen meinem sohn. bzw. bereinigtes einkommen.
    ist mein 9 jähriger sohn ein abzugsfähiger posten (klingt irgendwie seltsam,
    aber mir fällt nix anderes ein).
    kannst du dazu noch was schreiben....


    danke im voraus...


    noch einen schönen und stressfreien tag


    lg
    timmytommy

  • Hallo TT,


    Selbstbehalt :


    privilegiert 1080€


    nicht privilegiert 1300€


    Hier kommt es darauf an ob sie das allgemeine ABI (kann alles studieren) oder Fachabi (kann nur


    bestimmte Richtungen studieren) erlangt.


    Ist sie privilegiert muss sie sich alles über deinem SB mit dem Sohn "teilen".


    Ist sie nicht privilegiert steht sie in Rang 4 ( d.h. erst wenn nach Zahlung an den Sohn noch was übrig bleibt, bekommt sie was).


    Wichtig: ab 18 wird das volle Kindergeld auf den Bedarf angerechnet.


    lg
    edy

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  • hallo edy....


    es wird das allgemeine abi.......


    ich versteh jetzt noch nicht, ob sie priviligiert ist oder nicht.


    zu klären wäre noch, hat sie jetzt einen eigenen hausstand
    oder nicht. gemeldet ist sie bei der mutter, sie lebt jedoch
    überwiegend im internat. ich gehe mal davon aus, dass es so
    gewertert wird, dass sie noch bei der mutter lebt.



    lg
    timmytommy

  • Hallo TT,


    hallo edy....


    zu klären wäre noch, hat sie jetzt einen eigenen hausstand
    oder nicht. gemeldet ist sie bei der mutter, sie lebt jedoch
    überwiegend im internat. ich gehe mal davon aus, dass es so
    gewertert wird, dass sie noch bei der mutter lebt.


    Ich denke eher sie hat keinen eigenen Hausstand .


    Bei eigenem Hausstand wäre sie nicht mehr privilegiert.


    Hat die Mutter Einkommen? wie hoch netto?


    lg
    edy

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  • hi edy.....


    netto kann ich nicht sagen.....


    sie ist selbständig und das zu versteuerndes einkommen
    dürfte zwischen 60.000 - 70.000 € betragen.


    also ist sie priviligiert


    du hast geschrieben
    "Ist sie privilegiert muss sie sich alles über deinem SB mit dem Sohn "teilen"."


    wie hoch ist nun mein bereinigtes einkommen....


    angenommen ich habe mtl. 2000,00 € aus nicht selbständiger arbeit.
    bin frührentner......
    mein sohn bekommt monatlich ca. 270,00 €
    mein selbstbehalt ist 880,00 €


    beträgt dann mein bereinigtes einkommen 850,00 € (2000 - 270 - 880 = 850,00 € )
    oder 1120,00 € (2000 - 880 = 1120,00 € )


    lg
    timmytommy :)

  • Hallo TT,


    Da du keine "Arbeitsaufwendungen( Fahrtkosten hast usw.) hast kannst du ca. 5 % von deinen Einkünften
    als "Bereinigung" ansetzen".siehe die Leitlinien deines OLG

    google z.B. für Frankfurt/Main


    Leitlinien


    https://olg-frankfurt-justiz.h…22-2222-2222-222222222222Wenn deine EX wirklich ein so hohes Einkommen hat, wird sie den größten Anteil des Unterhalts übernehmen müssen.


    Besteht ein noch gültiger Unterhaltstitel? ( der über das 18.Lebensjahr hinaus geht).


    lg
    edy

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  • hallo edy,


    oki.... dann noch 5 % abschlag.... ist auch was.... ;)


    yep... meine ex hat dieses einkommen, da sie meinen
    früheren betrieb übernommen hat......
    mir geht es nicht darum, wer nun mehr bezahlen muss...
    das problem ist, meine ex ist ein pfennigfuchser vor dem herrn...
    ich darf behaupten, sie ist geizig bis zum geht nicht mehr.... (hab
    ich leider zu spät gemerkt.....)
    ich bin mir sicher, sie wird alles versuchen ihr einkommen so
    niedrig wie möglich erscheinen zu lassen. an der hand hat sie
    meinen ex steuerberater und ihr neuer lebenspartner ist anwalt....


    ich hab nicht viel was ich abziehen kann,
    doch wenn es was gibt, nutze ich die gelegenheit....


    bzgl. unterhaltstitel..... hab meine unterlagen durchforstet
    und nichts gefunden.
    weitgehends haben wir die unterhaltszahlungen untereinander geregelt.
    es gab mal ne zeit, da musste das jugendamt einspringen.
    ich war sehr sehr krank und konnte den unterhalt für beide kinder
    nicht aufbringen......
    für was wäre der titel in diesem fall wichtig.........


    lg
    tom ;)

  • Hallo,


    für was wäre der titel in diesem fall wichtig.....


    Wenn ein noch gültiger Titel bestehen würde, müsste dieser evtl. abgeändert/zurückgefordert werden


    da sonst Vollstreckung/Pfändung droht.


    Wenn kein Titel besteht, kannst du dich erst mal entspannt zurücklehnen,da Tochter


    dann neuen Unterhalt fordern muss ( mit allen Einkommensoffenlegungen beider Eltern).


    lg
    edy

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  • hallo edy,


    ich hab ein sehr gutes verhältnis zu meiner tochter...
    sie steckt grad im abi jahr und kann "überflüssigen stress"
    nicht gebrauchen.
    ich werde die einkommensverhältnisse von meiner ex einfordern.
    dies ist sicherlich im sinne meiner tochter.


    für mich ist es wichtig zu wissen,
    wie hoch mein bereinigtes einkommen ist.
    meine zahlen stehen oben. nur das genannte einkommen
    ist fiktiv. ist leider niedriger wie oben angegeben.
    aber ich dachte mir, mit 2000,00 € ist es übersichtlicher.



    lg


    timmytommy ;)

  • Hallo TT,



    ich werde die einkommensverhältnisse von meiner ex einfordern.
    dies ist sicherlich im sinne meiner tochter.


    Im Sinne der Tochter sicherlich, aber die EX muss ihr EK nur der Tochter aushändigen ( ist formal leider so). Tochter muss es dann dir aushändigen.


    lg
    edy

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  • hi edy,


    oki... ich kann mal vorfühlen, ob die ex bereit ist,
    mir ihre einkommensverhältnisse zu offenbaren....


    aber könntest du noch was zu meinem
    bereinigten einkommen was schreiben.
    wie hoch ist es nun......
    versteh nicht ganz, ob ich den unterhalt von meinem
    sohn von meinem einkommen abziehen kann.....


    lg


    timmytommy ^^

  • Hallo TT,


    Wenn du z.B. eine weitere Altersvorsorge betreiben würdest ( nachweisbar, z.B. Lebensversicherung


    auf Rentenbasis), könntest du 5 % von deinem EK bereinigend abziehen.Ansonsten ist dein bereinigtes EK


    1900€-2000€.


    Wenn die Tochter privilegiert ist, musst du deinen Anteil am Unterhalt zahlen ( den Großteil aber die EX).Hier kannst du den Unterhalt an den Sohn nicht abziehen.


    Wäre die Tochter nicht privilegiert, könntest du den Unterhalt des Sohnes abziehen.


    Ich würde dir zur gegebenen Zeit mal ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Familenrecht


    empfehlen ( nur Bertatung,vorerst kein Mandat), kostet ca. 200€.


    lg
    edy

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  • Hallo,

    Zitat

    Egal welches Abi, bis 21 ist sie immer privilegiert. Auch Internat ist unschädlich.
    Es sei denn, sie wohnt nicht mehr fest bei Mama oder ist verheiratet


    dagegen spricht:


    privilegiert,
    *¹ sofern sie unter 21 Jahre alt sind , sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden und noch im Haushalt eines Elternteils leben, sind sie minderjährigen Kindern gleichgestellt.


    lg
    edy

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  • edy, Düsseldorfer Tabelle und OLG-Leitlinien sind nur Leitlinien, mehr nicht. Internat ist darin nicht geregelt.


    "Der Schwerpunkt der Lebensverhältnisse wird nicht dadurch in Frage gestellt, dass sich das Kind z.B. in einem Internat befindet und nur in den Ferien in den Haushalt des Elternteils zurückkehrt." (Wendl/Staudigl/Scholz § 2 Rdnr. 456).


    Denk zukünftig einfach mal "etwas weiter" als tk.

  • Hallo,


    edy, Düsseldorfer Tabelle und OLG-Leitlinien sind nur Leitlinien, mehr nicht. Internat ist darin nicht geregelt.


    Internat ist der Oberbegriff für Einrichtungen, in denen Schüler aller Altersstufen und aller Schularten wohnen und betreut werden und die (zumeist) einer Schule angegliedert sind.


    Es kommt darauf an ob es eine allgemeine Schulbildung ist.


    lg
    edy

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