Unterhaltsvorschuss wenn Großeltern die Pflegschaft haben

  • Hallo ihr lieben ,
    ich muss mal kurz ein wenig ausholen um alles Zu verstehen .
    Also ich bin Mama einer 9 Jährigen Tochter , vor ca 2.Jahren habe ich meiner Mama die Pflegschaft überschrieben weil ich Beruflich weiter weg gearbeitet habe und damit sie genauso Handeln kann wie ich haben wir den schritt gewagt. Das war auch eigentlich immer überhaupt kein Problem bis jetzt .. Von Meiner Tochter der Vater kann nun plötzlich keinen Unterhalt mehr zahlen. Das wieder rum würde bedeuten das ich Unterhaltsvorschuss bekommen würde aber dadurch das meine Mama wohl die Pflegschaft hat steht es mir nicht zu und Ihr angeblich auch nicht weil Großeltern keinen Anspruch darauf haben. Kann mir jemand sagen ob es da irgendeine Lösung gibt ?
    Ich habe schon drüber nach gedacht die Pflegschaft wieder aufzulösen aber das wird ja bestimmt auch nicht so einfach sein oder ?


    ich würde mich auf Antwort freuen :D:D:/

  • Hi,


    hier geht doch einiges durcheinander. Wir haben bei Kindern die Begriffe "Sorgerecht", "Vormundschaft", und sehr eingeschränkt die "Pflegschaft." Für letzteres schaust du mal in §§ 1909 ff BGB. Du wirst schnell feststellen, dass die Großeltern juristisch gesehen keine Pflegschaft inne haben. Wahrscheinlich ist es eine Vollmacht, die du den Großeltern ausgestellt hast, juristisch gesehen.


    So, jetzt zur Unterhaltsvorschusskasse. Die springt ein, maximal 72 Monate oder bis das Kind 12 ist, sofern das Elternteil, bei dem das Kind lebt, nicht wieder verheiratet ist und das andere Elternteil zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Dein Kind lebt bei keinem Elternteil.


    Damit kommen wir zum dritten Teil des Problems. Wenn das Kind nicht bei dir lebt, bist du gleichermaßen wie der Vater zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Und all das hat nichts mit der "Pflegschaft" zu tun, sondern einfach damit, dass Elternteile, bei denen ein Kind nicht lebt, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet sind.


    Herzlichst


    TK

  • Hey ; vielen dank erstmal ....


    also im Gerichtsurteil steht drin das meine Mama die Pflegschaft hat . ?( das Problem an der ganzen geschichte ist das uns damals erklärt worden ist "ich hoffe ich bring jetzt nichts durch einander " das es zwei verschiedene arten der pflege gibt .. wir haben uns für die einfache Pflege entschieden ohne Pflegegeld etc. weil meine Mama gesagt hat " mensch ; dass ist mein Enkelkind, da möchte ich doch kein Geld für nehmen"
    so und nun ist es so das meine Mama nun auch keinen Unterhalt mehr bekommt weil er nicht zahlen kann .. Ihr aber auch kein Unterhaltsvorschuss zusteht weil sie ja kein Elternteil ist .. Richtig ?


    Ohhh mannn .... also Pflege oder Pflegschaft am besten auflösen ...

  • Wir haben auch das Enkelkind meiner Frau als Pflegekind, und das Jugendamt zahlt sowohl Pflege, als auch Erziehungsgeld. Ich vermute, wenn die Eltern des Kindes leistungsfähig wären, würde sie wohl seitens des Jugendamts herangezogen, aber das ist nicht der Fall.


    Also wurden im Fall des Fragestellers anscheinend die Mittel nicht beantragt:

    weil meine Mama gesagt hat " mensch ; dass ist mein Enkelkind, da möchte ich doch kein Geld für nehmen


    Oder das Jugendamt hat Euch übers Ohr gehauen. Das machen die ganz gerne bei Pflegschaften innerhalb der Familie, weil es sie halt billiger kommt. Aber bei einer Pflegschaft innerhalb der Familie habt Ihr den gleichen finanziellen Anspruch wie außerhalb.

  • Hi,


    nee, das läuft etwas anders (sorry, dass ich dich schon wieder korrigieren muss). Das Jugendamt zahlt nur, wenn es sich um eine offiziell eingerichtete Pflegestelle handelt. Der Rest läuft unter Familienhilfe, schau ins SGB VIII, dazu bedarf es keiner Genehmigung des Jugendamtes. Und wenn dann Pflegegeld gezahlt, wird, weil die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieses von den Eltern zurückgeholt, sofern sie zahlen können. Deshalb ja meine Frage, warum die Mutter, die ja offensichtlich berufstätig ist, nicht direkt an die Großeltern des Kindes bezahlt.


    Herzlichst


    TK

  • @TK, alles gut. Wir kommen hier zusammen, um uns gegenseitig zu helfen.


    Wir haben bei uns hier eine offizielle Pflegschaft, weil die leiblichen Eltern vom Jugendamt anerkannterweise nicht fähig sind, das Kind aufzuziehen. Daher die Bezüge. Aber man muss sich a) halt drum kümmern, dass man sowas bekommt, und b) Voraussetzungen beim Fragesteller dafür erfüllt sind.


    Ich nehme an, dass man sich in der Familie des Fragestellers halt "einfach so" geeinigt hat. Bisher ging es halt. Normalerweise geht das mit der Feststellung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen ja erst dann richtig los, wenn man sich uneins ist und dann erst nach den gesetzlichen Regelungen fragt. Nun bricht ein Einkommen weg und es reicht nicht mehr und die Frage ist, woher nun die Mittel für die Versorgung des Kindes fließen sollen. Nun geht das los. Und da ist Deine Auskunft sicher sehr richtig und wichtig.

  • Ich hätte da vielleicht einen Vorschlag, über den man sich in der Familie des Fragestellers Gedanken machen könnte:


    1. Man untersucht, wie hoch der Unterhalt nach DDT wäre, wenn das Kind beim jeweils anderen Elternteil leben würde.
    2. Beide überweisen ihren Betrag an die Großeltern.


    Gut, da wird beim Kindsvater wohl im Moment gar nichts zu holen sein, ich nehme an, er ist arbeitslos geworden. Aber wenn man sich auf diesen Modus einigt müsste er die Zahlungen in gesetzlicher Höhe ja wieder aufnehmen, sobald er wieder Arbeit hat. Die DDT berücksichtigen die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ja. Und auch die Mutter wäre entsprechend finanziell in gesetzlicher, angemessener Höhe beteiligt. Jeder kann von sich sagen, er habe seine finanziellen Pflichten erfüllt. Am meisten profitieren würde das Kind, das bei den Großeltern aufwachsen kann und mithin hinreichend finanziell ausgestattet wäre. Die Großeltern können ja nach Gutdünken noch obendrauf packen, wenn sie das möchten.


    Zur Sicherheit können die leiblichen Eltern ja einen entsprechenden Vertrag miteinander aufsetzen.


    Oder spräche da etwas dagegen? Oder würde dabei jemand benachteiligt?