Trennungsunterhalt

  • Hallo ,


    ich hoffe dass mir hier jemand erklären kann ob ich Anspruch auf Trennungs bzw Ehegattenunterhalt habe..ich bin Mann Berufsunfähig getrennt seit Oktober ...zusammen mit meiner Ex Frau haben wir 2 Kinder 14 und 9 ...die Kinder sind bei Mama angemeldet aber Kinder leben und wohnen auch bei mir weil meine Ex aus beruflichen Gründen jede zweite Woche spätschicht hat .ich beziehe 2 Renten und bin voll erwerbsgemindert..hab 1100€ im Monat und meine Ex 2800€ im Monat ...Sie behauptet dass sie mir nichts zahlen muss weil ich meinen Lebensunterhalt mit 1100€ bestreiten kann...ich hoffe dass sich jemand mit dieser Thematik auskennt und frage noch dazu ist es überhaupt wichtig ist bei einer Trennung ob ich mein Lebensunterhalt selber bestreiten kann oder geht es hier darum dass ich nicht schlechter dargestellt bin als der andere Eheparner unabhängig wieviel ich Geld habe!?


    vielen Dank


    !!

  • Hallo Haris,


    Trennungsunterhalt steht dir ggf. bis zur rechtskräftigen Scheidung zu.


    Dadurch wirst du aber in die Lage gesetzt Kindesunterhalt an die EX zu zahlen.


    Kindesunterhalt erhält der Partner bei dem die Kinder mehr als 51% ihren Aufenthalt haben.


    Es ist halt eine "Rechnerei" in deiner Situation.


    lg
    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Hallo ,vielen Dank für die Antwort..,also Kinder sind tatsächlich 50% bei mir und bei meiner Ex ..rechnerisch kann ich nichts sagen was kindesunterhalt betrifft ...was mich eher interessiert ist ob mir Trennungsunterhalt steht auch wenn ich genügend Geld hab also nur für mich..konkret ...darf ich nicht weniger haben was wir zusammen gehabt haben!!! Angenommen sieverdient 5000€ ich 3000€...steht mir dann noch 1000€ zu???unabhängig dass ich mit 3000€ mein Lebensunterhalt selber bestreiten kann !???