Unterhalt bei nicht leibliches Kind

  • Hallöchen


    Ich habe folgendes Problem uns zwar ....


    Mein Freund lebt gerade in Scheidung,das Trennungsjahr ist seit Januar 2016 beendet ... seine noch Ehefrau hat im Dezember die Scheidung eingereicht ....


    sie hat im November 2015 ein Kind von einem anderen Mann bekommen also noch im Trennungsjahr ....


    Beim Jugendamt ist auch vermerkt das mein Freund nicht der Vater des Kindes ist ... auch vor Gericht ( wegen des Trennungsjahres) sagte seine Frau das mein Freund nicht der Vater ist .... so nun meine Frage muss er Unterhalt für das Kind bezahlen ? auch wenn das von beiden Seiten bestätigt worden ist ???


    Ich weiß das er solange der "Vater" ist bis die Scheidung durch ist .....


    Ohje ich hoffe ich habe nicht zu wirr geschrieben .....


    Ich wünsche euch noch ein wunderbares Wochenende ....


    liebe Grüße


    und danke schon mal für die Antworten

  • Hallöchen


    Ich weiß das er solange der "Vater" ist bis die Scheidung durch ist .....


    Er ist so lange der Vater, bis er das Gegenteil nachweisen kann.


    Was sagt denn die Mutter wer der Vater ist? und erkennt der leibliche Vater die Vaterschaft an?


    Dein Freund sollte auf eine Vaterschaftsfestellung bestehen.


    lg
    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Sie hat vor Gericht gesagt das er nicht der Vater ist,und er steht auch nicht in der Geburtsurkunde drin .....
    Hat aber ein Schreiben bekommen wo drin steht das ihm vorsorglich die Bankdaten für den Unterhalt mitgeteilt werden ....


    Und der leibliche Vater hat die Vaterschaft anerkannt .


    Muss er dann Unterhalt befürchten ?

  • Hallo,


    Nein dann muss er keinen Unterhalt zahlen.


    lg
    edy

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