Scheidung in D oder Schweiz ?

  • Hallo Zusammen,
    bin neu hier und habe folgende Frage :


    Zunächst kurze Info über,


    Alle( Vater, Mutter, Kind) deutsche Staatsangehörigkeit
    Kind in der CH 2007 geboren
    Heirat in der Schweiz 2006
    Vater seit Juni 2015 arbeitslos
    Mutter arbeitet 30 %
    Mutter hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht, beide Sorgerecht
    Der Sohn verbringt 12 Tage pro Monat beim Vater.


    Wir leben seit Oktober 2015 getrennt.
    Die Situation ist die, dass der Vater schon des Öfteren ( nicht täglich, wenn der Sohn bei ihm ist) seine Obhutspflicht verletzt hat.
    Auch so kümmert er sich nicht wirklich um die schulischen und anderen Dinge. Langsam wirklich nervend, da er ja genügend Zeit hat.
    Weiss jemand , ob ich mit dem Sohn auch ohne Scheidung in der CH nach D zurückkehren kann um in D die Scheidung zu vollziehen?
    Oder bekomme ich dann Schwierigkeiten, wegen Kindesentführung?
    Vielen lieben Dank für die Antworten.
    Gruss
    baer03

  • Also, was ich hier im Forum gelernt habe, ist, dass Eltern ihre eigenen Kinder gar nicht entführen können. Ein juristisch verfolgbarer Straftatbestand liegt da nicht vor. Wenn Du der Meinung bist, dass Euer Kind vom Vater nicht ordentlich behandelt wird, kannst Du (zumindest in Deutschland) vors Familiengericht ziehen und versuchen, ihm das Umgangsrecht zu entziehen oder einzuschränken. Aber da muss es schon ziemlich dicke kommen; was Du bis dahin angeführt hast, wird dafür kaum reichen, schätze ich.


    Was die Scheidung in der Schweiz oder Deutschland anbelangt, kann ich Dir leider nicht helfen. Das weiß ich nicht.

  • Hi,


    so isses. Es gibt nach deutschem Recht bei der Fallkonstellation keinen Straftatbestand, der erfüllt sein könnte. Nur, wir haben hier ein Problem. Die Familie lebt in der Schweiz. Wie es nach schweizer Recht aussieht, keine Ahnung. Und da müsste man nachschauen. Es gibt durchaus Fälle, in denen Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit in ein anderes Land überstellt wurden, weil die Maßnahme nach dortigem Kindschaftsrecht nicht legal war.


    Dies hat nichts mit der Scheidung zu tun. Letztlich hat jeder Deutsche das Recht, auch in Deutschland nach deutschem Recht geschieden zu werden. Zumindest dann, wenn im Ausland noch kein Scheidungsverfahren anhängig ist. Die Zuständigkeit des Gerichts ergibt sich aus dem FamFG. Wenn örtlich gar keine Zuständigkeit festzustellen ist, dann ist eben das Familiengericht (Amtsgericht) Berlin-Schöneberg zuständig. Aber, da gilt das Prinzip, dass Doppelanhängigkeit nicht zulässig ist. Und, wer zuerst kommt bzw. beantragt, der mahlt auch zuerst.


    Herzlichst


    TK