Berechnungsgrundlage- Abzugsfähige Aufwendungen

  • Hallo ihr Lieben.
    ?Ich hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen.


    Nach langem hin und her mit dem Jugendamt und dem Gefühl, dass man sich eigentlich auf einem Verhandlungsbasar befindet, hoffe ich von euch Hilfe oder Gesetztestexte/Links zu bekommen.
    Ich bin auf der Suche nach genauen Richtlinien welche Aufwendungen abzugsfähig sind.


    Mal wird der gemeinsame Kredit aus der damaligen Ehe angerechnet, mal nicht.
    Beide Parteien tragen monatlich die selben Kosten zur Abzahlung des Kredites in gleicher Höhe.
    Ist dieser Kredit bzw. die monatliche Tilgungssumme+ Zinsen abzugsfähig?


    Ein Kind soll gut versorgt werden, dass steht außer Frage.
    Aber wenn eine Partei nur noch knapp 200 Euro monatlich ( nach Abzug aller monatlich anfallenden Kosten) für Nahrungsmittel und Kleidung zur Verfügung hat, ist die Existenz bedroht. Und das macht Sorgen.


    Ich hoffe ihr seid lieb und könnt mir weiterhelfen oder mich auf andere Threads verweisen.
    Vielen lieben Dank im Voraus.

  • Hi,


    grundsätzlich kann nicht Kindesunterhalt eingespart werden, um die eigene finanzielle Lage zu sanieren. Dafür kann es auch zugemutet werden, so die Rechtsprechung, in die private Inso zu gehen, Rückzahlungsraten zu strecken. All das wissen wir hier nicht. Hinzu kommt noch die individuelle OLG-Rechtsprechung, die hinsichtlich der Anrechenbarkeit auch unterschiedlich ist, dazu. Und genaue Aktenkenntnis ist natürlich auch erforderlich.


    Also, nichts genaues weiss man nicht, dann kann man auch nicht raten. Mein Tipp in so Fällen immer: Ab zum Fachanwalt für Familienrecht, und zwar zu einem, der im Gerichtssprengel einer möglichen Klage tätig ist. Der kennt die Rechtsprechung "seines" Gerichts, kennt die Richter.


    Jugendamt, das ist eine hilfreiche Einrichtung, ganz sicher. Aber, nie vergessen: JA vertritt ausschließlich die Interessen des Kindes. Und, das sind in der Regel Sozialpädagogen/Sozialarbeiter, die zwar für Standartfälle ausgebildet sind, nicht aber für Problemfälle. Bei offensichtlicher Überforderung sollte man schnell zum Anwalt wechseln.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo zusammen.


    Gibt es eine Unterhaltsurkunde? Sonst kannst du vielleicht auch aufstocken beim JC.


    Was ist das für ein Kredit? > Für gemeinsame Wohnung oder "Luxus-Auto" ?


    Du solltest dich intensiv beraten lassen bei einer Anwältin.


    Dein Einkommen ist wohl zu niedrig. Kannst du auch noch einen Minijob machen?


    Grüße

  • grundsätzlich kann nicht Kindesunterhalt eingespart werden


    TK, die Aussage verstehe ich nicht wirklich: nach einer Trennung sind oft eine Reihe von Kosten, die gemeinsam abgetragen werden (trennungsbedingte Kosten (Haushaltsauflösung, ...), gemeinsame Kredite usw.). Dem gegenüber steht der Unterhaltsanspruch. Letztlich spricht doch dann nichts dagegen, wenn das gegeneinander verrechnet wird und der Differenzbetrag überwiesen wird? Wie soll es denn sonst gehen? Oder verstehe ich da jetzt grundsätzlich irgendwas falsch?

  • Hi,


    doch da spricht in der Regel einiges dagegen. Die Schulden sind Sache der Eltern. Der Unterhaltsanspruch ist ein höchstpersönlicher Anspruch des Kindes. Der hat nichts mit den Schulden der Eltern zu tun. Überpitzt formuliert: Wenn ich bei jemandem Schulden habe (z.B. Partner oder Bank), dann kann ich ja auch nicht unter Hinweis auf die Tilgungsrate meine Miete mindern.


    Abgesehen davon ist hier ja nichts zu verrechnen, weil sich die Expartner die Schulden ja ohnehin teilen. Für mich stellt sich nur die Frage, ob der Unterhaltsbeitrag auf den Mindestunterhalt gesenkt werden kann.


    Herzlichst


    TK

  • Nein, ich meinte generell, nicht (nur) auf diesen Fall bezogen.


    Also, bei uns ist es auch so, dass zwei minderjährige Kinder aus der 1. Ehe meiner Frau bei uns leben und ihr Vater entsprechend Unterhalt zu zahlen hat, freilich an die Mutter, also meine Frau. Gleichzeitig ist aber noch ein gemeinsamer Kredit zu tilgen. Er überweist den Unterhalt minus den Anteil am Kredit meiner Frau. Wie sonst sollte es gehen (außer er überwiese den vollen Unterhalt an meine Frau und meine Frau ihren Kreditanteil zurück an ihn, was aber nur umständlich wäre)?


    Es wäre freilich anders, wenn das Kind/die Kinder nicht bei uns im Haushalt lebten.

  • Hi,


    na ja, an ein Neugeborenes z.B. kann man ja schlecht Geld überweisen. Ich hatte darauf hingewiesen, dass das Einzelfallentscheidungen sind, die auch im Einzelfall zu beurteilen sind. Deine Frau müsste sich an der Kredittilgung beteiligen. Ganz klar. Aber zu Lasten der Kinder darf die finanzielle Sanierung nicht gehen. Ich hatte auch auf den Mindestunterhalt hingewiesen.


    Herzlichst


    TK

  • Okay, gut. Dann verstehe ich das. Im finanziellen Grenzfall muss natürlich zuerst der Unterhalt bedient werden, der Kredit ist nachrangig.


    Ich dachte ich hätte irgendwas völlig missverstanden. Danke für die Aufklärung und Rückversicherung.

  • Hi,


    wie man verrechnet, ist eine andere Sache. Nur, es sollte klar sein. Also bin ich für eine volle Zahlung von Kindesunterhalt, und umgekehrt für eine Beteiligung an der Kreditabzahlung. Denn im Streitfall kommt dann Folgendes raus: sie hat nie den Kredit mit abgehalt, ich will jetzt das Geld haben, oder, er hat ja nie den vollen Unterhalt bezahlt, ich will das Geld jetzt haben. Deshalb bin ich da für eine saubere Trennung.


    Herzlichst


    TK

  • An dem Differenzbetrag sieht man ja, dass es sich um die Abtragung für den Kredit handelt. Kommt der eine mit seiner Forderung, kann der andere seine ja sofort entgegenhalten.


    Prinzipiell pflichte ich dir aber bei: es wäre sicherlich gut, das mindestens vertraglich zu regeln. Das kann man ja auch ohne Anwalt.