Unterhalt berechnen wenn eines der Kinder zum Vater zieht

  • Hallo!


    Ich habe mal eine Frage. Und zwar, ist es so, dass die Tochter(15 und frisch schwanger) meines Mannes nun zu uns gezogen ist, da sie es bei ihrer Mutter nicht mehr aushält. Wir werden nun Nägel mit Köpfen machen. Kindergeld ummelden und den Unterhalt neu berechnen lassen, da sein Sohn(12) bei der Mutter bleibt.
    Wie wird da jetzt gerechnet? Einfach nur der Unterhalt, der für die Tochter fällig war, rausgerechnet? Oder ist das nicht so einfach wie gedacht?


    LG Anja

  • Hi,


    das spielt keine Rolle. Es ist im SGB II ausdrücklich geregelt, dass in diesen Fällen ein Anspruch auf ALG II besteht, und zwar unabhängig von der Leistungsfähigkeit der Eltern. Auf die Eltern eines solchen Kindes wird kein Rückgriff genommen, bis das Kind 6 Jahre ist. Das schließt allerdings eine Zahlungsverpflichtung des werdenden Vaters nicht aus. Die besteht.


    Diese Regelung stößt immer wieder auf Unwissen und/oder Kritik. Es ist eine politische Entscheidung gewesen, man wollte verhindern, dass die werdenden Großeltern Druck auf die werdenden Mutter in Richtung Abtreibung ausüben.


    Ich hab gerade noch mal nachgeschaut, es ist § 9 SGB II. Und dann gibt es noch § 33 SGB II, Ausschluß von Rückforderungen. Hieraus ergibt sich: wenn die werdende Mutter kein eigenes Einkommen hat, also bedürftig ist, besteht ein ALG II Anspruch, sie bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Ansprüche gegen die ALG II Behörde erlöschen, wenn sie eine Ausbildung aufnimmt. Oder eben der Vater seinen Verpflichtungen nachkommt. Aber die Großeltern sind außen vor.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo!


    Danke für die ausführliche Beschreibung der Möglichkeiten.


    Also sollten wir für die werdende Mama ALG2 beantragen. Ohne das wir uns nackig machen müssen? Ich möchte theoretisch keine Verpflichtungen gegenüber dem Amt haben.


    Aber im Grunde hört es sich plausibel an.


    Danke nochmal.


    Dann brennt mir noch was auf der Seele. Die Mutter unterschreibt keinerlei Vollmachten, dass der Vater die Tochter ummelden kann. Genauso wenig gibt sie die Geburtsurkunde raus.
    Weißt Du da vielleicht auch einen Rat? Oder sollten wir das einem Anwalt übergeben? Solange sie nicht umgemeldet würde, werden wir sicher nichts beantragen können.


    LG Anja

  • Hi,


    auch da können wir helfen. Die Mutter muss nix unterschreiben. Die öffentlich-rechtliche Seite ist eine ganz andere. Das Kind ist da anzumelden, wo es lebt. Geburtsurkunden kann man beliebig oft nachbestellen, kein Problem. Also, das ist mit dem Bürgerbüro der Kommune zu klären, und die Mutter kann euch da einerlei sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    die kennen ihre Gesetze nicht. So viel Blödsinn hab ich ja selten gehört. Die Meldeangelegenheit ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Es geht nur darum, wo das Kind tatsächlich wohnt. Da muss das Kind zwingend gemeldet sein. Bei uns ist es z.B. so, dass in so Fällen jemand vom Jugendamt oder Ordnungsamt vorbei kommt, und schaut, wo das Kind wohnt, und da wird dann von Amts wegen angemeldet. Ich vermute mal, dass die Meldebehörde davon ausgeht, dass Streit über den Wohnort des Kindes besteht. Das ist ja aber bei Euch nicht der Fall. Ich würde an den Amtsleiter schreiben, auf die Problematik und die melderechtlichen Vorschriften hinweisen.


    Das ist doch verrückt. Ist jemand nicht binnen 14 Tagen angemeldet, so kann es ein Bußgeld bis zu 5000 € geben, und wollt Ihr anmelden, so geht das nicht. Allerdings bist Du ja "nur" die Stiefmutter. Das sollte der Vater gemeinsam mit der Tochter erledigen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Timekeeper!


    Wir haben nun einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass der Barunterhalt laut Titel für die zu uns gezogene Tochter nicht mehr an die Mutter geht..


    Die Mutter erhält H4. Der Papa konnte wegen Mangelfall den kompletten Unterhalt laut DD Tabelle nicht zahlen, da er nicht so viel verdient.


    Da wir ja nun höhere Lebenshaltungskosten haben, die nicht zwingend durch einbehaltenen Unterhalt und Kindergeld ausgeglichen sind, kann man da an die Mutter ran treten, bzw. das ganze gegeneinander aufheben? Ich sag mal so, für mich hört es sich ja logisch an, wenn ein Kind mit 15Jahren einen Bedarf von minimum 460,- hat, ziehe ich das KG ab, dann sind noch 270,- offen, für die man ja aufkommen muss. Mein Mann hat aber bisher "nur" 154,- bezahlen können, da ja für den Sohn auch noch 126,- gezahlt werden müssten bzw. weiterhin müssen.. Das was darüber hinaus fehlte, bekam ja die Mutter vom H4 Amt.


    Weißt Du wie ich das meine? Wir wollen uns nicht vor dem UH zahlen drücken. Aber es soll uns ja nun nicht noch schlechter gehen als vorher.


    LG Anja

  • Hallo Anja,


    Wir haben nun einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass der Barunterhalt laut Titel für die zu uns gezogene Tochter nicht mehr an die Mutter geht..


    Die Tochter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft, sie erhält ALGII. WEnn dieses beantragt wird, SGB II.


    Die Tochter muss nun ALGII beim JC beantragen.Außerdem Unterhaltsvorschuss für das Kind bei der Vorschusskasse (meist Jugendamt).


    lg
    edy

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  • Hi, du hast es immer noch nicht so ganz verstanden. Die werdende Mutter ist eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Sie kann ALG II bekommen, wenn sie es denn beantragt. So, und dann muss sie an euch natürlich Kostgeld abführen. Warum macht ihr es nicht, wie ich empfohlen habe?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Anja,


    Ja dann ist sie m.E. wieder ein "normales" Kind.


    Ihr könnt dann mit den "gesparten" 154€ und dem Kindergeld 190€ rechnen.


    lg
    edy

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