Wohnraum für Kinder Netto Abzugsberechtigt?

  • Hallo zusammen!


    Ich habe Anfang des Jahres ein wenig Internet Recherche betrieben um zu prüfen ob der von mir gezahlte Kindesunterhalt, nach der Anpassung der Düsseldorfer Tabelle 2017, noch korrekt ist.


    Dabei bin ich über eine Info Box gestolpert in welcher erklärt wurde das Mietkosten für Wohnraum, der exklusiv den Kindern zur Verfügung steht, bei der Bereinigung des Nettoeinkommen berücksichtigt werden dürfen.


    Leider kann ich diese Info nicht mehr finden. Ich bin jedoch total sicher sie gelesen zu haben.
    Kann mir jemand hier im Board sagen woher die Info stammt?
    Die Quelle oder gar ein entsprechendes Urteil wären famos!


    Danke im voraus &
    Beste Grüße!

  • Hi,


    wir haben hier wieder das Regel/Ausnahmeprinzip. Die Regel ist, dass die Unterhaltsrente ein Paket ist, welches nicht aufzuteilen ist. Betreuungskosten für Umgangskinder (jedes 2. Wochenende, hälftige Ferien u.s.w.) sind in dem Paket enthalten. Und jetzt kommen wir zu den Ausnahmen. Die kann es immer geben. Wenn eben besondere Umstände vorliegen. Ich erinnere mich an einen Fall (keine Ahnung, ob das der Fall ist, der der oben zitierten Entscheidung zugrunde liegt), da war das Kind behindert, bedurfte eines raumgreifenden Spezialbettes, etlicher anderer Hilfsmittel. Da das Kind außerdem etwa 3 Tage die Woche beim Vater war, konnten da die Mietkosten für das Kinderzimmer teilweise mit in Abzug vom Unterhalt gebracht werden. Allein das Bereitstellen eines Zimmers langt aber nicht aus.


    Wir sind also wieder bei der Einzelfallbetrachtung.


    Herzlichst


    TK

  • Nach dem BGH ist es typischerweise angemessen und ausreichend im Rahmen der Umgangskontakte in der dem individuellen Wohnbedarf des Unterhaltspflichtigen entsprechenden Wohnung unterzubringen (BGH 12.3.2014 s. Ziff. 2.2; OLG Brandenburg 13.7.2015 – 3 UF 155/14 Rn. 35)
    Die Argumentation ist die, daß in dem Unterhalt die Geldrente für Wohnraum bei nur einem Elternteil enthalten ist und nicht für zwei Haushalte.
    ?Im Sozialrecht sieht man das erfreulicherweise noch ein bisschen anders und man muß die Kinder nicht im Wohnklo stapeln.