Hat man nach schulischer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt?

  • Schönen guten Tag,eine junge Dame macht eine schulische Ausbildung,beendet diese erfolgreich und zwar im Juli 2017,im Anschlusss beginnt sie ab Oktober 2017 eine Ausbildung zur Kinderkraneknschwester vorher Ausbildung nur schulisch zur Kinderpflegerin.In der neunen Ausbildung bekommt sie Ausbildungsvergütung.Aber bis dahin?
    Muss der Vater Unterhalt für September zahlen bzw August nachzahlen?Selber waren wir der Meinung nein.Da eine abgeschlossene Ausbildung bezahlt wurde durch Unterhalt.Aber wie sieht die Rechtslage aus?Frage stellt sich wegen dem Jobcenter dass denkt dass für den einen Monat oder zwei der Vater zahlen muss.Vielen Dank für alle Antworten

  • Hi,


    wenn ein Titel besteht, dann ist der zu bedienen. Wenn kein Titel existiert, dann ist zu prüfen, ob die Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsabschnitten zu bezahlen ist. Dies ist typischerweise der Fall in den Zeiträumen zwischen Beendigung der Schule und Beginn des Studiums oder der Lehre. Wenn man dieses auch hier bejaht, dann ist zu prüfen, wie viel zu zahlen ist. Sofern die Tochter volljährig ist, kein Titel existiert, wäre ja die Mutter unterhaltstechnisch mit im Boot und das Kindergeld ist nicht nur hälftig, sondern voll anzurechnen.


    Da hier eine Ausbildung auf der anderen aufbaut, wird man sich kaum auf beendigung der Erstausbildung berufen können.


    Herzlichst


    TK

  • Meine Tochter hat zwischen Ende Ausbildung und Studiumbeginn ALG 1 bekommen und zusätzlich für August und September ergänzend jeweils 135 Euro ALG 2 und Kindergeld wird auf Antrag bei der Kindergeldkasse auch weiter bezahlt. Damit brauchte weder der Vater noch ich in der Zeit Unterhalt zahle

  • Hallo!


    Da hier eine Ausbildung auf der anderen aufbaut, wird man sich kaum auf beendigung der Erstausbildung berufen können.


    Nun, ich sehe die Frage mal darin ob es dies den wirklich tut. Außer das beides was mit Kindern zu tun hat sehe ich zumindest keinen Zusammenhang der beiden Ausbildungen.
    Wenn ich so mal den Ausbildungsinhalt einer Kinderkrankenschwester mal überfliege sehe ich nicht mal wo rein fachlich die Vorausbildung zur Kinderpflegerin überhaupt einen Vorteil bringt.


    Ich meine über diesen Punkt kann man sich trefflich streiten.

  • Hi,


    ich weiss nicht, warum du diesen Oldie aktivierst, aber seis drum. Wenn die schulischen Voraussetzungen für die Kinderkrankenschwester nicht vorliegen, kann man sie sich zumindest in meinem Land hier durch eine schulische Ausbildung eben zur Kinderpflegerin schaffen. Ob das sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage.


    Anderes Beispiel: mittlere Reife langt nicht für ein Studium an einer Fachhochschule. Wenn man aber eine Sozialassistentenausbildung (schulisch) erfolgreich abschließt, kann man eben an einer Fachhochschule studieren, und zwar nicht nur im Sozialbereich.


    Herzlichst


    TK