Kindesunterhalt ab Volljährigkeit, 2 Kinder

  • Hallo zusammen,


    Sachverhalt:

    • 2 Kinder, 22 und 18, beide Studenten, 1 Kind lebt in eigenem Hausstand, ein Kind im Haushalt der Mutter, Eltern leben getrennt

    Fragen

    • welches der Kinder ist lt. Gesetzgeber, "Privilegiert" und welches ist "Nicht privilegiert"? Hieraus ergibt sich ja u.a. die Höhe des Selbstbehaltes der Eltern
    • Ist es korrekt, dass das Kind, welches im eigenen Hausstand lebt (und in dem Fall volljährig), ein genereller Unterhaltsanspruch in Höhe von 735 Euro zusteht? Bereingt um das Kindergeld demnach 535 Euro?
    • Diese 535 Euro sind dann Grundlage aller weiteren Berechnungen für die Kindeseltern, die dann gemeinsam- je nach Einkommen- diese Betrag anteilig aufzubringen haben?
    • Die Kinder/Studenten haben einen Nebenjob ( Steuerkarte, 400 Euro Basis). Muss dieser Betrag an die Unterhaltshöhe der Eltern angerechnet werden? Wie wirkt dieser sich aus und wird dieser rein "formal" angerechnet?

    Soweit erstmal und vielen Dank für die Mühen zur Beantwortung. Falls ergänzende "Fakten" benötigt werden, gern.


    Beste Grüße


    le stade

  • Hallo le stade,


    privilegiert ist ein Kind wenn alle 3 Voraussetzungen erfüllt sind.


    a wohnt bei einem Elternteil
    b ist noch keine 21 Jahre alt
    c befindet sich in allgemeiner Schulbildung


    hat ein BAFöG-Antrag Chance auf eine Zahlung?
    vG
    edy

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    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • hallo edy,


    danke für die prompte antwort.


    da bei beiden Kindern diese 3 voraussetzungen nicht vollständig zutreffen, siehe "Sachverhalt", sind beide Kinder "Nicht privilegiert"


    Sehe ich das richtig?


    Kannst du zu Frage 2-4 auch helfen?


    Aufgrund des Einkommens der Eltern (D-Tabelle, Stufe 9-10) sehe ich keine Möglichkeit es Bafögs


    Danke


    le stade

  • Hallo le stade,


    Punkt 2 ) bei eigener Wohnung 735€ Bedarf pauschal. Minus volles KG.


    Punkt 3) ja das ist die Berechnungsgrundlage ( gibt es noch privilegierte Kinder? )


    Punkt 4) Jobs sind i.d.R. überobligatorisch ( es wäre doch auch einfach, die Stundenzahl zu verringern).


    edy

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  • edy, du schwächelst immer öfter. Was ist los?


    • Zu Einkünften unterhaltsberechtigter Kinder wurdest du schon mehrfach aufgeklärt, z.B. damit: http://www.finanztip.de/kindeseinkuenfte/
    • Status privilegiert erfordert 4 (und nicht 3) Voraussetzungen:

      Den minderjährigen Kindern stehen volljährige unverheiratete Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gleich, solange sie im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.


  • Hallo edy,


    danke für dein "schwächeln" ;)


    also, sind demnach beide Kinder "Nicht privilegiert. (lt. Gesetz)


    Dank, auch für die anderen Klarstellungen


    eine habe ich noch für heute;-)


    5.) ist ein Zimmer in einer WG mit einem eigenen Hausstand gleichzusetzen?


    Danke


    le stade


    p.s. 735 minus 192 sind natürlich 543 euro (siehe Punk 2.) :-)

  • Bedarf (gem. 13.1 der OLG-Leitlinien) des Kindes in WG: 735 €


    Im Zuständigkeitsbereich des OLG Braunschweig wäre der Bedarf auch dann auf 735 € begrenzt, wenn das Kind keinen eigenen Hausstand hätte, bei Mama oder Papa wohnen würde (siehe 13.1.1 der BS-Leitlinien).



    Es bleibt aber jedem Kind unbenommen, im Rahmen der konkreten Bedarfsermittlungsmethode mehr als den Satz zu verlangen. Nur muss es das dann auch substantiiert darlegen und beweisen.


    PS: Beitrag von edy aus 2014:

    Unter eigenem Hausstand ist zu verstehen: er wohnt nicht mehr bei einem Elternteil.