Sozialamt meldet sich nicht mehr

  • Guten Tag allerseits,


    vor genau einem Jahr und einem Monat hat Hans die nette Rechtswahrungsanzeige erhalten. Hans hat vor der Rechtswahrungsanzeige eine Immobilie gekauft ( Altbau 100 Jahre alt, 120qm, renovierungsbedürftig ).
    Da Hans beruflich sehr stark eingespannt ist und sein Haus renoviert hat er einen Anwalt um Hilfe gebeten.
    Erstmal wurde dem Amt Auskunft erteilt, gleichzeitig sollte vom Amt Auskunft über den Grund der Rechtswahrungsanzeige eingeholt werden.
    Ergebnis Mutter 49 Jahre alt nie gearbeitet bezieht Hilfe zur Pflege und hat eine befristete Erwerbsminderungsrente (2Jahre). Ein Gutachten über eine Krankheit oder ähnliches hat Hans bis dato nicht erhalten.
    Weiterhin ist Hans bei seinen Großeltern aufgewachsen. Das Kindergeld und den Unterhalt hat die Mutter von Hans immer schön selber eingesteckt. Leider gibt es hier keine Beweise oder ähnliches. Die Oma von Hans ist vor kurzem verstorben, dies hat er auch nur das Internet erfahren.
    Hans könnte evtl. eine Bestätigung vom Hausarzt hierfür erhalten. Da er Hans von klein auf kennt.


    Hans muss einige Investitionen tätigen bzw hat diese schon getätigt.
    Neue Küche, neue Innenausstattung. Laut Energieeinsparverordnung muss Hans auch seine Heizungsanlage im nächsten Jahr erneuern. Dies hat Hans sogar schriftlich vom Schornsteinfeger. Invest wären hier auch 8000€.
    Hans kann also nicht noch für andere Leute sparen, nur weil das Sozialamt zu faul ist eine Berechnung durchzuführen.


    Bis dato hat Hans keine Unterhaltsberechnung oder dergleichen vom Sozialamt erhalten :whistling: Ist dies normal?


    Hans hat ein Jahresbrutto von 60.000 und ist Junggeselle, er bewohnt das Haus aktuell alleine.
    Mit allen Verbindlichkeiten ( Kredit Auto, Haus etc.) kommt er auf unter einem Selbstbehalt von 1800netto. Nur die Frage des Wohnwertes bleibt offen.

  • Hallo stev0r145,



    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo awi47,


    danke schonmal für deine Antwort. Es kann doch nicht normal sein, dass Hans nun zur Kasse gebeten wird weil seine Mutter nie Bock hatte zu arbeiten.
    Vom Anwalt wurde diesbezüglich auch beim SA angefragt, ob die Mutter vom SA alles dafür getan hat um selber seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Keine Antwort. Weiterhin wurde die Erkrankung angefragt, wieder keine Antwort.
    Es ist einfach eine bodenlose Frechheit das man von Hans noch rückwirkend Geld verlangen möchte, obwohl dieser ein stark renovierbedürftiges Haus (Fenster sind undicht, Heizung muss erneuert werden, Sanitäreinrichtungen müssen neu, Dach nicht gedämmt usw.) bewohnt! Hans muss sich komplett einrichten, da er keine Möbel hatte.

  • Guten Morgen

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Was heißt Notbedarf? Es kann nicht wirtschaftlich sein, dass Hans dafür Kredite aufnehmen muss, obwohl er dieses durch sein Gehalt hätte ansparen können.
    Hans hat durch den Hauskauf ( Eigenkapital ) sein Erspartes auf ein Minium reduziert.
    Jetzt darf Hans in der Zeit wo sich das SA nicht meldet keine Investitionen tätigen ? Muss Hans jetzt das SA wie ein Hartz 4 Empfänger um Erlaubnis fragen ob er sich eine Waschmaschine undco kaufen darf ? Angenommen Hans kann die Zahlung auch für rückwirkend 12 Monate nicht zahlen?!
    Angenommen 12 x 200 = 2400€ rückwirkend , diese benötigt Hans aber weil der Schornsteinfeger ihm sonst die Heizung nächstes Jahr außer Betrieb nimmt. Kriegt Hans dann ein Jahresvorrat an Brennholz vom SA um sein Haus zu beheizen ? :-D


    ein Gutachten hat Hans auch nicht erhalten, obwohl dieses mehrfach angefordert wurde vom Anwalt.
    vllt. Weil keines vorhanden ist ?

  • Ich kann nicht erkennen in wie fern meine Antworten in Widerspruch zu deinen Beispielen stehen sollten.


    Nein, man muss das SA niemals um Erlaubnis fragen. Das wäre ja noch schöner. Man muss ggf. nur bergründen, warum man einen Kredit in Anspruch genommen hat. Die Rückzahlung für einen Kredit würde das Einkommen bereinigen. Wer keinen Kredit benötigt kann sich jederzeit eine Waschmaschine kaufen oder andere Investitionen tätigen, nur würde das dann nicht das Einkommen bereinigen, allenfalls das Bankguthaben verringern.


    Maximal für 12 Monate rückwirkend war doch nur das Licht am Horizont für den Fall, dass man unbegrenzt leistungsfähig sein sollte. Wer nicht leistungsfähig ist braucht aber auch nicht rückwirkend zu bezahlen.


    Und wer kein Geld übrig hat, braucht auch nicht zu zahlen.


    Einkommen minus Ausgaben (gewohnter Lebensstandard vorausgesetzt, kein Luxus) ist die Verfügungsmasse, aus der man zahlen kann. Bleibt nichts übrig, muss man nicht zahlen


    Da du aber schon einen Anwalt eingeschaltet hast, warum fragst du nicht einfach ihn?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Alles klar.


    Wenn man emotional zu stark eingebunden ist, macht man schnell Fehler.


    Warte einfach mal ab und melde dich noch einmal, wenn sich das SA meldet.


    Wenn ich kann helfe ich gerne.


    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hi,


    vielleicht mal ein paar grundsätzliche Ausführungen. Staatliche Untestützung ist in diesen Fällen immer subsidiär. Dies bedeutet, dass der Steuerzahler nur dann eintreten muss, wenn niemand anderes juristisch gesehen für den Unterhalt der Mutter aufkommen muss. Deshalb ist das Sozialamt verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Verpflichteter da ist. Das wäre hier der Fragesteller.


    Die Einwände gegen eine Unterhaltspflicht sind doch recht dünn. Ein "sie hat sich nie um mich gekümmert" langt nicht. Auch nicht die finanzielle Seite. Da hätte sich die Großmutter drum kümmern müssen, ein Abzweigungsantrag hinsichtlich des Kindergeldes wäre ohne weiteres möglich gewesen.


    Was haben wir im Augenblick? Eine Mutter, die offensichtlich erwerbsunfähig ist, ansonsten würde sie keine EM-Rente bekommen, diese Renten fallen nämlich nicht vom Himmel. Wie lange sie schon erwerbsunfähig ist, das wissen wir nicht. Jedenfalls stimmt die Aussage des Fragestellers insoweit nicht. Sie muss gearbeitet haben, und zwar in den letzten 5 Jahren vor der Verrentung mindestens 3 Jahre versicherungspflichtig. Und das Sozialamt ist aufstockend nur dann zuständig, wenn sie ein Grundsicherungsfall ist, also nicht arbeiten kann. Womit dann der Unterhaltsfall eingetreten ist.


    So viel zu den schlechten Nachrichten, jetzt kommen die guten Nachrichten. Kindesunterhalt sieht der Gesetzgeber relativ eng. Unter dem Motto, wer was angerichtet hat, der muss auch dafür einstehen. Anders beim Elternunterhalt. Für seine Eltern kann man ja schliesslich nichts, deshalb auch relativ großzügige Regelungen. Der Selbstbehalt beträgt 1800,- € nach Bereinigung des Einkommens. Und die Bereinigung wird auch großzügiger gehandhabt als bei Kindesunterhalt. Die Einzelheiten weiss der Anwalt. Und wenn dann wirklich noch was übrig bleibt, nach Bereinigung, dann ist dieser Betrag auch nicht insgesamt abzuführen, sondern nur hälftig. Deshalb sind die meisten Rechnungen für Elternunterhalt auch eine Null-Nummer oder es ist so wenig zu bezahlen, dass sich Streit nicht lohnt.


    Da sich das Sozialamt nicht mehr gemeldet hat, gehe ich mal davon aus, dass die gerechnet haben und zu dem Ergebnis gekommen sind, es lohne sich nicht, etwas einzufordern. Nur Achtung: wenn ein Bescheid kommt, muss man dagegen binnen Monatsfrist Widerspruch einlegen. Und wenn es aus was für Gründen auch immer keine Forderung gegen das Kind gibt, dann hat das Kind auch keinen Anspruch darauf, zu erfahren, an was die Mutter leidet.


    Herzlichst


    TK

  • @ timekeeper,




    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Welches soll denn das zweite Modell sein?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo timekeeper,


    Hans Mutter hat eine Ausbildung absolviert hat dann max. 2 Jahre mal gearbeitet, seitdem Hartz 4 und das weiß Hans zu 100%ig! Vor der Erwerbsunfähigkeit war Sie im Hartz 4 und hat nie gearbeitet. Warum weil man als Hartzer ja alles bekommt.


    Wenn Hans nicht leistungsfähig ist, dann hätte man Ihm das doch sofort mitteilen können?
    Hans hat noch eine Schwester, wurde geprüft nicht leistungsfähig. Kein Wunder, keine Ausbildung und wie die Mutter nie gearbeitet. Sie hatte ja eine gute Lehrmeisterin ( wie greift man die größten Bezüge ab etc)....
    Hans hat jedoch aus seinem Leben was gemacht und lässt sich dies nicht kaputt machen. Daher hat er auch keinen Kontakt mit Ihnen :-)


    und du hast recht Hans interessiert es nicht was die Mutter hat (hier gab es einige große Differenzen). Nur mit 49 eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu beziehen ist für Ihn recht seltsam. Daher möchte er gerne auch den Grund für die RWA haben.
    und vom SA ist eine Riesen große Sauerrei, einen jungen Menschen der gerade eine Immobilie erworben hat im Regen stehen zu lassen.
    hier sind gewisse Investitionen zu tätigen die er von seinem monatlichen Lohn bezahlt. Wie gesagt Heizung marode usw.


    liebe grüsse der steve:-)

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • "Für diese Frau zahl ich nichts. Dann hör ich auf zu arbeiten."
    Der SB machte sich eine Gesprächsnotiz.


    Der Pflichtige reduzierte dann in Absprache mit seinem Arbeitgeber seine Arbeitszeit und ein Gericht verurteilte ihn auf Grund dieser Gesprächsnotiz zu EU aus fiktivem Einkommen und legte das Einkommen zu Grunde, das er vorher hatte.


    Wäre er still und heimlich zu einem Arzt gegangen und hätte sich bescheinigen lassen, dass es aus gesundheitlichen Gründen ratsam wäre, kürzer zu treten, dann wäre das nicht so gelaufen.


    Gibt es dazu mal ein Aktenzeichen, denn irgendwie kann ich das nicht so recht glauben.
    Eine Erwerbsobliegenheit besteht nur beim Kindesunterhalt - bei allen anderen Arten aber nicht.
    Somit kann es beim Elternunterhalt auch kein fiktives Einkommen geben.

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Ich glaube ich habe das urteil gefunden:
    Oberlandesgericht Karlsruhe: Urteil vom 28.07.2010 – 16 UF 65/10


    Für die Zeit von Mai 2007 bis einschließlich Dezember 2009 hat sie rückständigen Unterhalt in Höhe von 6.096 € und ab 01.01.2010 laufenden Unterhalt von 218 € monatlich begehrt.


    Auszugehen sei von einem Einkommen des Beklagten von 1.715,26 € im Jahr 2007, 1.825,05 € im Jahr 2008 und 1.894,18 € ab 2009.


    Soweit der Beklagte teilweise einen Monat unbezahlten Urlaub im Jahr genommen habe, sei dies unterhaltsrechtlich ohne Belang. Sein Einkommen sei fiktiv zu berechnen.


    Auch die Reduzierung der Arbeitszeit ab Oktober 2009 sei unterhaltsrechtlich ohne Belang.



    http://www.iww.de/quellenmaterial/id/77892

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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    Einmal editiert, zuletzt von awi47 ()

  • Wie auch immer Hans hat vom SA den Bezug der Gelder der Mutter bekommen. Vom SA kam auch 1 Monat nach RWA folgende Antwort zum Thema Dachsanierung und Heizungssanierung „Es werden nur tatsächlich anfallende Instandhaltungskosten anerkannt“. Obwohl Hans nachweislich jeden Monat circa 400€ für die Sanierung der Gewerke spart. Für Hans also ein Freifahrtschein alles unwirtschaftlich auf Kredit zu nehmen? Man muss doch anerkennen das ein Hausbesitzer deutlich höhere kosten als jemand mit einer Mietwohnung hat?! Gerade wenn dieser einen Altbau hat. Zumal bei Hans aktuell Großbaustelle seit einem Jahr ist ( Estrich ohne Bodenbelag, teilweise Wände unverputzt etc.).



    Nicht genauer Wortlaut:


    Befristete Erwerbsunfähigkeitsrente 300€
    Pflege zur Hilfe 400€
    Jeden Monat


    Hans weiss jedoch, dass sie in den letzten 5 Jahren nicht gearbeitet hat. Davor ebenfalls nicht.
    vllt ist hier ein grober Fehler passiert?

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hans hat fristgerecht Auskunft gegeben. SA hat sich sogar für die ausführliche Auskunft bedankt oO
    Der Anwalt wollte wie gesagt genaue Auskunft vom SA, letzte Einkünfte etc. Die Grossmutter von Hans ist gestorben, so hat er auch dem SA mitgeteilt, dass hier wahrscheinlich ein Erbe zu erwarten ist. Auskunft vom SA seit der RWA nicht erhalten obwohl explizit angefordert. Hier kamen nur die Bezüge welche die Mutter erhält, fertig.
    Grosseltern haben eine Immobilie, dessen wert bei circa 500.000€ liegt.
    Nach diesem Schreiben kam vom SA nur „Wir prüfen das und melden uns selbstständig“ August 2017, seitdem hat Hans nichts mehr gehört. RWA von Oktober 16.


    Hans hat mehrere Angebote von Heizungsbauern, diese bestätigen das die Therme weg muss. Auch der Schornsteinfeger hat ihm das schriftlich gegeben.