Zugewinn im Ehevertrag ausgeschlossen.

  • Hallo zusammen,


    ich hätte zwar nicht gedacht, dass man einen Ehevertrag wirklich mal braucht, aber das geht wohl den Meisten so :(


    Hypothetische Frage dazu: angenommen ich hätte vor unserer Ehe aber auch währenddessen Aktien gekauft und andere Geldgeschäfte (Devisen, CFD) getätigt. Alles über mein eigenes Konto / Depot. Angenommen der Wert der Aktien/Geldgeschäfte hätte sich jetzt ungefähr verzehnfacht. Ist der angehängte "beispielhafte" Ehevertrag geeignet, um das Vermögen für sich zu behalten oder müsste der Zugewinn ausgeglichen werden? Die Partnerin hat mit Aktien und jeglichen Geldgeschäften nie etwas am Hut gehabt.


    Viele Grüße,
    Wolf

  • Hallo!


    Das kann man so absolut nicht beantworten.
    1. Es gibt keine grundsätzliche Rechtspflicht überhaupt einen Vermögensausgleich durchzuführen, von daher ist eine derartige Vereinbarung schon denkbar, ABER:


    Ich kann mir einige Fälle vorstellen in denen eine solche Vereinbarung als sittenwidrig bewertet würde - und somit ungültig ist.


    Beispiele:
    - Der verzichtende Partner ist durch den Verzicht auf staatliche Unterstützung angewiesen.
    - Der verzichtende Partner gibt an er konnte bei Abschluss des Vertrages die Tragweite gar nicht erfassen, z.B. weil der andere Partner Millionenbeträge angehäuft hat. Gerade wenn der benachteiligte Partner vor Gericht als "das arme Hascherl das verlassen wird" auftritt sind Richter da gerne sehr großzügig.
    - Einer der Partner hat gemeinsames Vermögen beiseite geschafft und will sich jetzt auf den Verzicht berufen.
    - ......


    Jetzt sagen Sie aber bitte bitte das der Text aus dem Buch "Jux und Dollerei für Juristen stammt" - und nicht ernst gemeint ist ....

  • timekeeper : Der hauptsächliche Wertanstieg der vor der Ehe gekauften Aktien geschah aber nun mal während der Ehe (für meinen Begriff Zugewinn) und der andere Teil der Aktien wurde im ersten Drittel der Ehe gekauft. Auch da ist der Großteil der Wertsteigerung gegen Ende der Ehe eingetreten.


    gobberblast : Es handelt sich um einen notariellen Ehevertrag, der 2 Wochen vor der Eheschließung 2012 abgeschlossen wurde. Er umfasst noch weitere Seiten (Unterhaltsausschluss, etc.) und einen angehängten Erbvertrag. Es sind Klauseln enthalten, dass der Vertrag an den wirtschaftlich gewollten Sachverhalt angepasst werden soll (z.B. Verzicht auf Zugewinn), falls der Vertrag aufgrund Inhaltskontrolle vom Gericht als sittenwidrig eingestuft werden sollte.


    Ich kann die fehlenden Seiten noch reinstellen, wenn das beim Bewerten der Situation hilft. Wollte nur nicht gleich das Forum zuspamen :)


    Viele Grüße,
    Wolf

  • Hi Wolf,


    es ist immer schwer, einem sehr speziellen Einzelfall ohne konkrete Kenntnis in einem Forum gerecht zu werden. Eigentlich kann man davon ausgehen, dass ein Notar sein Geschäft beherrscht. Ich habe allerdings auch schon erlebt, dass ein notarieller Vertrag nichtig ist. Deshalb meine recht allgemeine Antwort: wenn nichts verheimlicht wurde, die Vertragspartner umfassend aufgeklärt wurden, wußten was sie unterschrieben haben, dann sollte ein solcher Vertrag auch wirksam sein.


    Allerdings musst du eines wissen: in dem Augenblick, in welchem ein getrennt lebender Ehepartner Unterstützung von uns allen benötigt (ALG II), wird auch ein wirksam abgeschlossener Vertrag eventuell hinfällig. Weil der Steuerzahler, also die Allgemeinheit nur dann herangezogen werden darf, wenn der Betroffene sich nicht künstlich bedürftig gemacht hat. Und das kann natürlich durch so einen Vertrag der Fall sein.


    Herzlichst


    TK