Wie viel Geld steht mir von meinen unterhaltspflichtigen Eltern zu, wenn ich mit 18 ausziehe??

  • Hallo liebe Leser,


    ich habe einige Fragen zur Unterhaltspflicht der volljährigen Kinder.


    Mein Fall:
    Ich bin 17 Jahre alt und werde bis 2012 noch zur Schule gehen um mein Abitur zu machen. Danach werde ich wohl studieren o.Ä.


    Meine Eltern sind seit ca. 10 Jahren getrennt. Ich lebe mit meinem jüngeren Bruder bei meiner Mutter (Sie arbeitet als Angestellte ganztags; Einkommen über 2000€). Mein Vater ist neu verheiratet und lebt mit seiner neuen Frau zusammen in einer weit entfernten Stadt. (Vater ist selbstständig und verdient je nach dem zw. 5'000€-10'000€ Netto). Er macht sich natürlich ein schönes Leben ohne stressige Kinder und kommt uns alle 2 Monate besuchen. Bezahlen tut mein "zu uns" geiziger Vater nur das nötigste, was seine Pflicht ist. Meine Mutter erhält zusätzlich ja Kindergeld für uns.
    Leider ist das Verhältnis zwischen meiner Mutter und mir seit langem sehr miserable, da wir uns oft streiten. Sie will als junge Mutter ihr Leben noch in vollen Zügen ausleben, mit Freunden ausgehen, reisen, etc. Leider kommen wir etwas kurz zuHause, da meine Mutter sich so gut wie gar nicht um uns kümmert. Sie arbeitet bis 6 und anschließend setzt sie sich mit dem Laptop vor den TV. Gekocht wird leider auch max. 2 mal in der Woche. Wie mein Vater ist sie auch ziemlich sparsam wenn es um uns geht. Selbst kauft sie sich beispielsweise 200€ jeans und die teuersten Kosmetikartikel. Wenn jedoch "WIR" etwas haben möchten, was nicht das günstigste ist wird direkt abgeblockt und so getan, als hätten wir nichts zum leben.
    Ich weiß ganz genau, dass meine Mutter uns mehr bieten KÖNNTE, wenn sie wollte, aber das ist leider nicht so. Ich fühle mich zu Hause nicht sehr wohl durch die täglichen Streitigkeiten. Seit meinem 9 Lebensjahr war ich so gut wie allein auf mich gestellt und musste den Tag auf meinen Bruder aufpassen und mir i.wie etwas zu essen machen. Deshalb bin ich heute ein sehr selbständiger Junge für mein Alter. Oftmals wurde ich auch aufs übelste beleidigt von meiner Mutter und runtergemacht. Dies möchte ich mir nicht mehr gefallen lassen, so dass ich gerne mit 18 ausziehen möchte. (In eine WG oder 1-Zimmer Whg. hier in der 100'000 Einwohner Stadt.)


    Durch das Internet habe ich erfahren, dass meine Eltern bis zum Abschluss meiner ersten Ausbildung Unterhaltspflichtig sind. Es gibt wohl auch eine sogenannte "Düsseldorfer Liste", mit der ermittelt werden kann, wie viel mir zustehen würde von meiner Eltern. Bafög käme meines Erachtens gar nicht in erwägung, da einfach meine Eltern genug verdienen würden...
    Bin mir aber unsicher, ob das wirklich auch zutrifft und ob ich mich da rechtens erkundigt habe.


    Wisst ihr wie viel dies wäre? Wie viel mir von ihnen zustehen würde?
    Habe mal was von ca. 650 EUR + Kindergeld ca. 160 € gehört.
    Aber der genau betrag wird ja durch das Einkommen des Zahlungspflichtigen ermittelt.


    Wäre nett, wenn ihr mir sagen könntet, an wen ich mich am besten wenden könnte um diesen Schritt einzuleiten und evtl wie viel ich zum leben hätte?!.. Ich müsste ja schließlich die Warmmiete + Ernährung, Schulbücher, Kleidung, etc selber bezahlen.


    Ich würde mich freuen, wenn jemand einen hilfreichen Beitrag zu meinen Fragen schreiben könnte.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Benni

  • Hallo,


    wenn du noch die allgemeinbildende Schule besuchst, also bis zum Abi, dann stehtst du auch nach 18 Jahren im Unterhalt den minderjährigen Kindern gleich. Dein Bedarf ermittelt sich dann nach der Düsseldorfer Tabelle.
    Mit dem Ausziehen ist es aber nicht so einfach. Kannst du zwar mit 18 ohne weiteres machen, ob aber deine Eltern verpflichtet sind, dir die Miete zu zahlen, wenn du ohne weiteres auch zu Hause wohnen könntest ist stark zweifelhaft. Da müsste dann schon was sehr gravierendes vorgefallen sein, nicht das, was du so schilderst.
    Wenn du studierst, sieht das anders aus. Dann müssen deine Eltern dir ohne weiteres deinen Bedarf zahlen. Der entspricht den Bedarfssätzen des BAföG.


    Ansonsten schau auch mal in die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle:


    Bei volljährigen Kindern, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, bemisst sich der Unterhalt nach der 4. Altersstufe der Tabelle. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 640 EUR. Hierin sind bis 270 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.


    Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.


    Das Kindergeld wird voll auf die o.g. Bedarfe angerechnet, d.h., man bekommt es nicht zusätzlich.