Neue Selbstbehalte

  • Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Turnus.
    Die Richter entscheiden ob und wann eine Anpassung stattfinden soll

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hi,


    wenn man sich die Unterhaltsregelungen im Gesetz anschaut (§§ 1602 ff BGB), dann wird man feststellen, dass dort auf der Tatbestandsseite mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet wird, die dann von der Rechtspsrechung auszufüllen sind. Einer dieser Begriffe ist "angemessener Unterhalt." An dem Begriff wird doch sehr klar, wie es läuft. Was angemessen ist, das ist von zwei Faktoren abhängig. Einmal von dem, was der Berechtigte benötigt, aber auch davon, was der Verpflichtete benötigt. Und das kann der Gesetzgeber nicht festlegen, dafür gibt es zu viele Fälle, die völlig unterschiedlich gelagert sind. Als Hilfen für diese Entscheidungen wurden dann durch die Familiensenate für den jeweiligen Gerichtssprengel Regelungen erarbeitet, die eben den speziellen Bedürfnissen in einem bestimmten Sprengel gerecht wurden. Damit haben die Gerichte dann eine Konkretisierung, also eine Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs. Können nach dem Regel/Ausnahmeprinzip aber immer abweichen oder ergänzen. Da ist also Flexibilität drinne.


    Das ist mal ganz grob dargestellt das System.


    Herzlichst


    TK

  • Es gibt keinen gesetzlich festgelegten Turnus.
    Die Richter entscheiden ob und wann eine Anpassung stattfinden soll


    Eine nächste Anpassung der Düsseldorfer Tabelle ist Ende 2019 zu erwarten, evtl. auch mit Anpassung der Selbstbehalte

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen