Frage zum Thema Heimkosten/Antrag auf Sozialhilfe/Elternunterhalt

  • >> Du setzt bei der Berechnung des Schonvermögens 35 Arbeitsjahre an, aber ich lese immer wieder, es werden die Jahre ab dem 18. Lebensjahr genommen


    Weil unterschiedliche Juristen zu unterschiedlichen Fällen und unterschiedlichen Zeitpunkten solche unterschiedliche Meinungen äußerten und diese in Urteilen und Fachliteratur veröffentlichten.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Richtig, vor der RWA, sonst bringt es nichts.
    Der Zeitpunkt der Zustellung der RWA ist der Stichtag für das Vermögensverzeichnis.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen