Elternunterhalt - Schwere Verfehlung

  • Hallo...,


    ich habe heute Post vom Sozialamt bekommen, dass ich und meine 3 Geschwister gegenüber unserer Mutter unterhaltspflichtig sind, da sie von Grundsicherung lebt und zusätzlich an einer ambulanten Einglieserungsmaßnahme teilnimmt.


    Im Gegensatz zu meinen Geschwistern hat meine Mutter mich 1984 im Alter von 13 Jahren vor die Tür gesetzt, weil ich nicht mit meinem Stiefvater klar kam und er sie vor die Entscheidung gestellt hat, er oder ich... Sie sagte damals, es wäre ihr egal, wo ich hingehe. Ich könnte es bei meinem leiblichen Vater versuchen.. Was ich aucht tat..


    Bei meinem Vater durfte ich lt. Jugendamt nicht bleiben, sodass ich in die Jugendhilfsstelle der Stadt kam.. Da meine Großeltern bereit waren, mich aufzunehmen kam es zur Gerichtsverhandlung, indem meine Mutter bekannt gab, dass sie das Sorgerecht für mich abgeben möchte.. So wurde 1985 entschieden, dass das Sorgerecht auf das Jugnedamt übergeht und meine Großeltern bis zu meiner Volljährigkeit die Pflegschaft erhalten..


    Und jetzt bekomme ich Post, dass ich zahlen soll, obwohl sie mich als Kind rausgeschmissen hat. Ich bin gerade sehr verzweifelt, weil ich es ungerecht finde.. Jetzt müssen mein Mann und ich komplett die Hosen runterlassen, für eine Frau, der ich egal war.. Das kann doch niemand von mir verlangen.........


    Kann ich dagegen irgendwas unternehmem, oder kann mir jemand einen Rat geben, was ich tun kann.. Die einzigen Unterlagen von damals, die ich noch habe, ist das Gerichtsurteil.


    Danke, Manuela

  • Hallo,


    Keine Auskunft geben. Beweise ( Urteile etc. ) für die Verwirkung als Anlage dabei legen.
    Mach dich aber darauf gefasst, dass das Sozialamt das nicht so einfach hinnehmen wird.


    Keine Auskunft geben halte ich in diesem Fall für falsch.
    Ich bin sicher, dass das gerichtlich erzwungen werden würde und das kostet nur, sowohl Nerven als auch Geld.


    Manuela wurde bis zum 13. Lebensjahr von der Mutter betreut.
    Wie das auf "vor die Tür gesetzt" wohl tatsächlich ab lief?
    Sie kam mit ihrem Stiefvater nicht zurecht.
    Da ist sie wohl kein Einzelfall. Sie war in der Pubertät.
    Was in der Gerichtsakte tatsächlich steht wissen wir nicht.
    Wurde die Mutter wegen einer schweren Verfehlung verurteilt?
    Sorgerecht abgeben reicht m.E. nicht, wenn das geordnet verlief.

    Ich würde so vor gehen

    1. Auskunft geben
    2. Gleichzeitig Einspruch einlegen und den Fall detailliert darstellen, aber nicht übertreiben
    3. Auskunft fordern

    Gruß
    awi47

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen