Pruefbogen ausfuellen - Wohnverhaeltnisse angeben

  • Hallo,


    ich lebe im EU-Ausland, und habe zum 1. Mal den "Pruefbogen zur Beurteilung der Unterhalfsfaehigkeit" erhalten, da meine Mutter "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragt hat.
    Habe eine Frage zur Angabe der Wohnverhaeltnisse im Fragebogen.


    Im Formular sind folgende Wohnverhaeltnisse gelistet:
    - im eigenen Haus/ Eigentumswohnung
    - Miete (mit Angabe der Wohnflaeche in qm)
    - Miefrei
    - Im Heim
    - Angaben zur Grundmiete - Nenenkosten - Heizkosten
    - Wohngeld/Lastenzuschuss monatlich
    - Baujahr eigenes Haus/ETW


    Ich lebe in einer WG.
    Meine Mitbewohnering ist auch Eigentuemer der Wohnung (bzw. sie lebt selbst mietfrei in einer Eigentumswohnung ihrer Eltern).
    Es besteht also kein offizieller Mietvertrag, und ich zahle auch keine wirkliche monatliche Miete, sondern uebernehme alle anfallenden Rechnungen (Strom/Wasser/Heizkosten/Nebenkosten/Internet/Telefon usw.).
    Alle diese Rechnungen sind auf den Namen meiner Mitbewohnerin ausgestellt.


    Was genau soll ich im Pruefbogen angeben ?


    Da ich praktisch nichts nachweisen kann (d.h. kein Mietvertrag, keine Rechnungen auf meinen Namen usw.), werde ich somit direkt als mietfrei eingestuft, auch wenn ich im Schnitt ca. 300-350 Euro im Monat zahle?
    Oder wird vom Sozialamt dann trotzdem automatisch dieser geltende Satz von max. 480 Euro (fuer Bruttomiete + Nebenkosten uws) berechnet?



    Mein monatl. Nettoeinkommen ist 1.850 Euro.
    Besitze ein Auto der unteren Mitteklkasse.
    Fahrtkosten von/zur Arbeit: was passiert, wenn ich in diesem Feld nichts angebe? Werden dann automatisch 5% von meinem Nettoeinkommen berechnet ?


    Kein Vermoegen/Haus-Grundbesitz.
    Keine Schuldverpflichtungen.


    Da der Selbstbehalt bei 1.800 Euro liegt, gehe ich mal davon aus, dass ich bei meinem monatl. Nettoeinkommen von 1.850 Euro, nicht zur Kasse gebeten werde.
    Mir ist aber nicht ganz klar, wie & was ich auf diesem Fragebogen angeben soll, um evtl. Probleme zu vermeiden.


    Vielen Dank im Voraus fuer Eure Hilfe! ;)

  • Hallo Goofy,


    willkommen im Forum. :)


    Fülle das Formular in allen eindeutigen Punkten so gut aus wie du kannst und füge notwendige Erklärungen als Anlage bei. Auf der Anlage kannst du auch erklären, was du oben geschrieben hast. Auch wenn du keine Miete an gibst können die 480 EUR nicht gekürzt werden.


    Allgemein gilt: Eine Auskunft muss vollständig und systematisch geordnet sein.


    Auto angeben. Entfernung zum Arbeitsplatz angeben. Dass das SA pauschal rechnet ist nicht anzunehmen. Wenn du andere beruflich bedingte Kosten hast einfach angeben.


    Wenn du keine Ausgaben an gibst, wird wahrscheinlich eine Forderung von 25 EUR kommen.


    Tipp: Liste alle Ausgaben auf, die dir einfallen. Gestrichen wird sowieso.


    Wenn du keine Ausgaben hast, die du belegen kannst, dann gebe an, dass du 50 EUR für deine Altersvorsorge auf ein Sparbuch einzahlst. Dann kommst du auf 1800 EUR. Bis 5% des Bruttoeinkommens muss als Altersvorsorge anerkannt werden, wenn dieses Sparen tatsächlich erfolgt. Wird vielleicht überprüft.


    LG

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vielen Dank awi47 !


    Wenn ich alles richtig verstanden habe, besteht auch bei Angabe von "mietfrei" also KEIN "Wohnvorteil".
    Es bleibt also bei dem Selbstbehalt von 1.800 Euro, und mir wird KEIN zusaetzliches Einkommen berechnet, korrekt ?


    Besteht der "Wohnvorteil" eigentlich nur bei Eigenheim/Eigentumswohnung, also bei eigener Immobilie ?


    Noch eine Frage: falls ich "mietfrei" angebe, kann ich dann trotzdem die Felder fuer "Nebenkosten & Heizkosten" ausfuellen? Oder widersprechen sich dann meine Angaben ?
    Ist es besser nichts im Formular anzugeben, und alles separat in der schriftlichen Erklaerung zu listen ?


    Danke!

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Genau diese evtl. Haushaltsersparnis moechte ich irgendwie vermeiden. :/


    Zur Berechnung vom monatlichen Nettoeinkommen:
    ich teile den bereinigten Betrag auf jeden Fall immer durch 12 (auch wenn es tatsaechlich 13 Monatsgehaelter sind), richtig ?
    Hatte dies oben in meinem 1. Post ueberhaupt nicht beruecksichtigt, und somit faellt mein monatl. Nettoeinkommen (durch 12 geteilt) etwas hoeher aus.


    Wie funktiniert es eigentlich mit den Zahlungen?
    Z.B. falls das Sozialamt bestimmt, dass ich xx Euro zahlen soll.
    Muss ich dann monatliche Zahlungen an das Sozialamt ueberweisen, oder auf das Konto meiner Mutter ?


    Danke!

  • Hallo Goofy,


    eine Haushaltsersparnis kann nur dann angerechnet werden, wenn man einen gemeinsamen Haushalt führt. Bei einem Ehepaar rechnet man 10% vom bereinigten Einkommen, d.h. aber auch, wenn zwei Menschen einfach nur zusammen wirtschaften ohne verheiratet zu sein, dann muss sich das auf beide gleichermaßen oder proportional verteilen. Dir könnten dann maximal nur 5% deines bereinigten Einkommens angerechnet werden. Auf keinen Fall würde ich Auskunft über die Mitbewohnerin geben.


    Das Sozialamt kann nicht einfach so bestimmen, dass du xx EUR zahlen sollst. Bestimmen könnte das letztendlich nur ein Gericht und selbst da gibt es die Möglichkeit einer Revision. Das Sozialamt kann eine Berechnung vorlegen und eine Forderung stellen. Falls die Berechnung richtig ist und du einverstanden bist, dann zahlst du den geforderten Betrag. Das ist im Prinzip nicht anders als wenn ein Handwerker eine Rechnung stellt. Wenn die Rechnung fehlerhaft ist, dann zahlt man nicht oder nur den Betrag, den man selbst für richtig erachtet.


    Es gibt keine generelle Regelung an wen man zahlt, wenn man pflichtig sein sollte. Das kommt auf die Umstände an. In der Regel geht es an das SA, damit die einen Teil oder alles ihrer aufgewendeten Kosten zurück erhalten.


    Ja, alle Einkommensarten spielen eine Rolle. Auch Zinsen, Steuererstattungen, usw. geteilt durch 12 ergibt das Nettoeinkommen. Das Nettoeinkommen kann bereinigt werden, z.B. durch berufl. bedingte Kosten, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, usw.


    Wenn du willst könnte ich mal ausrechnen, in welcher Höhe du leistungsfähig sein könntest. Dazu würde ich benötigen:


    Bruttoeinkommen/Nettoeinkommen
    Stammt das Einkommen aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit?
    Ausgaben, die in Frage kommen könnten


    Das betrifft jetzt nur deine Leistungsfähigkeit.


    Wie sieht es aus mit dem Bedarf deiner Mutter?


    Du gibst Auskunft. Du hast auch das Recht Auskunft zu verlangen, z.B. über Einkommen, Vermögen deiner Mutter, welche Leistungen werden erbracht, von wem, warum, usw.


    In welchem Land lebst du?


    Gruß
    awi

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  • Hallo awi,


    ich habe mal alles zusammengerechnet.


    Meine Mutter earhalt laut Schreiben vom Sozialamt:
    - Februar 2018 Leistungen in Hoehe von 903 EUR
    - Maerz 2018 Leistungen in Hoehe von 544 EUR
    Die folgenden Monate haengen dann wohl von diesem Pruefbogen ab.



    Und so sieht es bei mir aus:


    - jaehrliches Brutto: ca. 35.500 EUR
    - monatl. Nettogehalt (13x Lohnabrechnungen / 12 Monate): 2.120 EUR
    - Fahrtkosten zur Arbeit mit eigenem PKW (30 Km taeglich à 0,30 EUR x 227 Arbeitstage / 12 Monate): 170 EUR
    - wie bereits gesagt, kein schriftlicher Mietvertrag. Ich werde in meiner Anlage separate Haushalte, und monatlich 400 EUR angeben, in der Hoffnung, dass wegen dem fehlenden Mietvertrag keine "Haushaltsersparnis" angerechnet wird.
    - naechste Woche laeuft ein Kredit aus dem Jahr 2012 aus: meine letzte Rate wird am 25. Februar faellig: 375 EUR. Macht es eigentlich noch Sinn, den auslaufenden Kredit ueberhaupt anzugeben, oder lohnt es sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ?
    - Kein Vermoegen.



    Folgendes is mir immer noch nicht klar: :/


    Altersvorsorge: falls ich was angebe (z.B. 50 EUR monatlich), dann muss ich das auch nachweisen koennen (d.h. Vertraege/Sparbuch/Fonds usw.), richtig ?


    Gilt das auch bei Angabe von evtl. Ruecklagen: z.B. falls ich angebe monatlich xxx EUR zu sparen, muss ich das dann auch irgendwie nachweisen ?
    Oder ist es beim "sparen" nicht der Fall (ich koennte ja mein Geld auch in ein Sparschwein stecken).


    Oder werden bei der ganzen Rechnerei vom Sozialamt direkt x% pauschal abgezogen ?



    Meine Mutter ist jetzt 63.
    Ab 65 aendert sich dann diese "Hilfe zum Lebensunterhalt" in "Grundsicherung",
    und falls ich es richtig verstanden habe, werden dann die Kinder nicht mehr zur Kasse gebeten, korrekt ?


    Nochmals VIELEN Dank fuer deine Hilfe! ;)

  • Hallo Goofy,

    Die folgenden Monate haengen dann wohl von diesem Pruefbogen ab.


    Das kann nicht vom Prüfbogen abhängen. Wenn der Bedarf vorhanden ist, dann muss das SA zahlen. VomPrüfbogen hängt nur deine Leistungsfähigkeit ab.



    Berechnung:
    Nettoeinkommen 2.120,00 €
    ./. Berufsbedingte Aufwendungen -170,00 €
    ./. Altersvorsorge -148,00 €
    __________________________
    anrechenbares bereinigtes Einkommen 1.802,00 €
    ./. Selbstbehalt 1800 €
    ____________________
    Resteinkommen 2 €


    Zu zahlen wären 1 €
    Ich glaube nicht, dass sich das SA in der nächsten Zeit wieder melden wird.





    Meine Mutter ist jetzt 63.Ab 65 aendert sich dann diese "Hilfe zum Lebensunterhalt" in "Grundsicherung",und falls ich es richtig verstanden habe, werden dann die Kinder nicht mehr zur Kasse gebeten, korrekt ?


    Korrekt. Ab dem gesetzlichen Rentenalter. Das liegt inzwischen etwas höher als 65. Falls die Mutter Grundsicherung erhält, werden Kinder erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR zur Kasse gebeten.


    Gruß
    awi

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

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  • ich lebe im EU-Ausland, und habe zum 1. Mal den "Pruefbogen zur Beurteilung der Unterhalfsfaehigkeit" erhalten, da meine Mutter "Hilfe zum Lebensunterhalt" beantragt hat.
    ...
    Da der Selbstbehalt bei 1.800 Euro liegt, gehe ich mal davon aus...


    Der Selbstbehalt ist 1800 in Deutschland.
    Wie hoch ist er für "dein" EU-Ausland?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Der Selbstbehalt ist 1800 in Deutschland.
    Wie hoch ist er für "dein" EU-Ausland?


    Deshalb habe ich oben nach dem Land gefragt, habe das aber wieder aus den Augen verloren.

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  • Der Selbstbehalt ist 1800 in Deutschland.
    Wie hoch ist er für "dein" EU-Ausland?



    Zum Vergleich, um das Gefühl zu bekommen wie sich Preise in der EU unterscheiden:
    http://ec.europa.eu/eurostat/t…anguage=de&pcode=tec00120


    Kann eine Auswirkung auf den Selbstbehalt haben

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Sorry, hatte ich total vergessen... Italien!


    Bleibt es bei 1.800 EUR Selbstbehalt ?


    Ich denke ja. Italien ist vom Lebensstandard und von den Preisen vergleichbar mit Deutschland.

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