Neuling hat Fragen

  • Hallo zusammen.


    Ich möchte meinen Fall gern mal vorstellen. Danke schonmal im Vorfeld für Eure Aufmerksamkeit.


    Ich, 50 Jahre alt u Beamter, ledig, keine Kinder. Brutto ca 41000 Euro. Nebenverdienst-Betreuung eines Behinderten auf Minijobbasis. Ca. 200 Euro Einkommen monatlich.
    Vermietete Eigentumswohnung mit Darlehensbindung. Sollte abgezahlt sein in etwa 10 Jahrn zu meiner Pension. Zu diesem Zeitpunkt plane ich selbst in die Wohnung zu ziehen.Ich bewohne derzeit eine Mietwohung.
    Meine Hobbies zum Thema, Zweitwagen( Wert ca 38000 Euro), Motorrad älteres Baujahr-Wert max.1500 Euro.


    Meine liebe Mutter ist aktuell an Demenz erkrankt mit nur 69 Jahren, lebt mit dem total überforderten Ehpartner zusammen. Es ist absehbar das eine Heimunterbringung in kürzester Zeit unvermeidbar wird.
    Der Ehemann, selbst Rentner hat kürzlich seine mit der Mutter bewohnte Eigentumswohnung seiner Tochter überschrieben und sein relativ neues Fahrzeug verkauft um sich zu schützen.
    Die Rente meiner Mutter beträgt 900 Euro plus 300 Euro privater Rente. Der Heimplatz, gestern berechnet ergibt eine Zuzahlung von etwa 2038 Euro. Es geht also um etwa 800 Euro die fehlen und dann ja vom SA von uns zur Grundlage stehen.


    Ich gehe davon aus das beim Ehemann nichts zu holen ist, meine Schwester ist alleinerziehend mit geringem Einkommen und null Vermögen.


    Meine wichtigsten Fragen sind: Falls ich unter Berücksichtigung meines Selbstbehaltes usw zur Zahlung gebeten werde, wie hoch in etwa könnte die Aussehen, aber vor allem wenn eine Zahlung fstgesetzt wird, die ich zukünftig begleiche, aber Das immer noch nicht reicht, sagen wir es fehlen ein paar hundert Euro, kann man dann, natürlich unter Berücksichtigung meines Schonvermögens usw mein Zweitwagen bzw Motorrad was seit 20 Jhren meine Hobbies sind enteignet werden?


    Lieben Dank schonmal Gruss Stan

  • >> unter Berücksichtigung meines Schonvermögens usw mein Zweitwagen bzw Motorrad was seit 20 Jhren meine Hobbies sind enteignet werden

    Evtl. hilft dir das. (unzumutbare Verwertung)
    §90 SGB XII
    ...
    6.von Familien- und Erbstücken, deren Veräußerung für die nachfragende Person oder ihre Familie eine besondere Härte bedeuten würde,
    7.von Gegenständen, die zur Befriedigung geistiger, insbesondere wissenschaftlicher oder künstlerischer Bedürfnisse dienen und deren Besitz nicht Luxus ist,
    ...


    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Zitat

    ?Vermietete Eigentumswohnung mit Darlehensbindung


    Hast du dir überlegt sie jetzt sofort zu beziehen? Dann wäre sie als Schonvermögen besser geschützt

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen





  • Kennst Du "Elternunterhaltsrechner"?
    Hast du sie schon ausprobiert um auszurechnen was du aus dem Einkommen (inkl. Mieteinnahmen) zahlen müsstest?
    Hast du deinen Schonvermögen mit Hilfe eines solchen Rechners geschätzt?
    Grüße,
    M

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo Stan,


    kann man dann, natürlich unter Berücksichtigung meines Schonvermögens usw mein Zweitwagen bzw Motorrad was seit 20 Jhren meine Hobbies sind enteignet werden?


    Enteignet? Wie kommst du da drauf? Wir leben in der BRD.


    Vermietete Eigentumswohnung


    Ergibt sich daraus ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung (Steuererklärung)oder geht das mit den Belastungen zu 0 auf?


    Ich bewohne derzeit eine Mietwohung


    Wie hoch ist die Warmmiete?


    Meine Hobbies zum Thema, Zweitwagen( Wert ca 38000 Euro), Motorrad älteres Baujahr-Wert max.1500 Euro.


    Ein Zweitwagen dürfte als Luxus angesehen werden.
    Was sich daraus unterhaltsrechtlich ergeben könnte, kann auf Grund fehlender Fakten noch nicht beurteilt werden.


    Der Ehemann, selbst Rentner hat kürzlich seine mit der Mutter bewohnte Eigentumswohnung seiner Tochter überschrieben und sein relativ neues Fahrzeug verkauft um sich zu schützen.


    Wenn ihm die ETW gehörte konnte er das tun. Wie ist das sonst geregelt? Hat er sich ein Wohnrecht gesichert?
    Gleichwohl ist er vorrangig unterhaltspflichtig.


    Die
    Rente meiner Mutter beträgt 900 Euro plus 300 Euro privater Rente. Der Heimplatz, gestern berechnet ergibt eine Zuzahlung von etwa 2038 Euro. Es geht also um etwa 800 Euro die fehlen und dann ja vom SA von uns zur Grundlage stehen.


    Wie kommst du auf 800 EUR. Rechne mal vor.



    Falls ich unter Berücksichtigung meines Selbstbehaltes usw zur Zahlung gebeten werde, wie hoch in etwa könnte die Aussehen, aber vor allem wenn eine Zahlung fstgesetzt wird


    Um darüber etwas aussagen zu können benötigt man weitere Fakten:


    Nettoeinkommen,
    alle fixen Ausgaben, Versicherungen u.a.
    Beruflich bedingte Ausgaben?


    Weiteres Vermögen (Bankguthaben, Aktien, Rückkaufswert Lebensversicherung, usw.


    Eine Zahlung könnte zwar gefordert aber nicht festgesetzt werden. Wenn man nicht zahlt, könnte nicht sofort vollstreckt werden. Es müsste zunächst ein gerichtlicher Titel erwirkt werden.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.


    Hier dann gerne die fehlenden Infos dazu:


    - Mein Einkommen etwa 2900 Netto plus 200 Euro aus Minijobbasis. Allerdings muss ich 250 Euro für die als Beamter erpflichtende private Krankenversicherung bezahlen.


    - Die Miete für die Eigentumswohnung die ich bekomme sind kalt 520 Euro. Allerdings ist die Belastung an die Bank auch etwa 500 Euro , Zins und Tilgung.


    - Meine Miete beträgt 540 Kalt und etwa 680 warm


    - Der Ehemann ist Eigentümer seiner Wohnung gewesen und hat der Mutter ein Lebenslanges Wohnrecht eingeräumt. Was angeblich bei Demenz nicht wirken soll, angeblich laut seinem Anwalt


    - Ich komme auf 800 Euro aufgrund der Angaben zu den Heimkosten von etwa 2048 Euro monatlich. Bei Pflegegrad 2 und der eigenen Rente der Mutter von 900 Euro plus ihrer privaten Rente von 300 Euro müssen noch eta 800 Euro aufgebracht werden. 2048 sind die Kosten laut Heim die dann offen sind, bzw von ihrer Rente bezahlt werden. Bleiben dann halt etwa 800 Euro über um die es geht.


    Ich habe etwa 10.000 Rücklagen, auch für den Fall das an der ETW etwas renoviert werden muss usw für Reparaturen.
    Bekomme 35.000 von einer Lebensversicherung in 2 Jahren, von der ich dann halt den Traum des Zweitwagens mir mit knapp 50 erfüllen wollte. Der aktuelle Zweitwagen ist bereits 17 Jahre alt.
    Habe Bausparverträge wo ich 90 Euro monatlich bezahle, 75 halt noch für die Lebensversicherung, Unfallversicherung30, Rechtschutz 10 usw. Berufsunfähigkeitsversicherung 42Euro.
    65 KM zum Dienst aber das wird ja bei der Steuer schon berücksichtigt.
    Private Kredite von etwa 320 Euro.


    Ich habe kürzlich aus lauter Verzweiflung einen Anwalt an der Strippe der mir sagte ich soll die Füsse still halten und mich erst melden wenn was vom Amt kommt. Er meinte meinen Zweitwagen den ich plane zu kaufen von der Lebensversicherung wird mir keiner nehmen. Er sagte es wird ausschliesslich mein flüssiges Einkommen berechnet.
    Ich hoffe nur der Mann hat annähernd Recht. Das ist für mich mit die wichtigste Frage.


    Könnte ich wenn es spruchreif ist sofort in meine eigene Eigentumswohnung einziehen, bevor sie mir unter Umständen enteigent bzw verflüssigt wird?


    Vielen, lieben Dank schonmal.


    Stan

  • [quote='Stan','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2509-Neuling-hat-Fragen/?postID=11271#post11271']


    Ich habe etwa 10.000 Rücklagen, auch für den Fall das an der ETW etwas renoviert werden muss usw für Reparaturen.
    Bekomme 35.000 von einer Lebensversicherung in 2 Jahren, von der ich dann halt den Traum des Zweitwagens mir mit knapp 50 erfüllen wollte. Der aktuelle Zweitwagen ist bereits 17 Jahre alt.
    Habe Bausparverträge wo ich 90 Euro monatlich bezahle, 75 halt noch für die Lebensversicherung, Unfallversicherung30, Rechtschutz 10 usw. Berufsunfähigkeitsversicherung 42Euro.
    65 KM zum Dienst aber das wird ja bei der Steuer schon berücksichtigt.
    Private Kredite von etwa 320 Euro.


    Ich habe kürzlich aus lauter Verzweiflung einen Anwalt an der Strippe der mir sagte ich soll die Füsse still halten und mich erst melden wenn was vom Amt kommt. Er meinte meinen Zweitwagen den ich plane zu kaufen von der Lebensversicherung wird mir keiner nehmen. Er sagte es wird ausschliesslich mein flüssiges Einkommen berechnet.
    Ich hoffe nur der Mann hat annähernd Recht. Das ist für mich mit die wichtigste Frage.


    Könnte ich wenn es spruchreif ist sofort in meine eigene Eigentumswohnung einziehen, bevor sie mir unter Umständen enteigent bzw verflüssigt wird?
    /quote]



    Ich weiß zwar nicht, was du mit "spruchreif" meinst, aber angenommen, du ziehst jetzt in die Eigentumswohnung ein. diese ist dann vom Zugriff des Amtes gut geschützt, da selbst bewohnt.
    Dann hast du 10+35 = 45Tausend Vermögen, was dein Schonvermögen ist und auch geschützt ist. Ich sehe auch dann keine Schwierigkeiten für dich, wenn du ein Teil des Schonvermögen für einen Zweitwagen aufwendest.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • - Die Miete für die Eigentumswohnung die ich bekomme sind kalt 520 Euro. Allerdings ist die Belastung an die Bank auch etwa 500 Euro , Zins und Tilgung.


    - Meine Miete beträgt 540 Kalt und etwa 680 warm


    Ergibt Nettomieteinnahmen + 20 €
    Erhöhte Mietaufwendungen -200 €


    Habe Bausparverträge wo ich 90 Euro monatlich bezahle, 75 halt noch für die Lebensversicherung, Unfallversicherung30, Rechtschutz 10 usw. Berufsunfähigkeitsversicherung 42Euro.
    65 KM zum Dienst aber das wird ja bei der Steuer schon berücksichtigt.
    Private Kredite von etwa 320 Euro.


    Rechtschutzversicherungen werden nicht anerkannt.
    Ob die Bausparverträge anerkannt werden müssen ist mir nicht klar. Hängt m.E. von der Bewertung der vermieteten Immobilie ab.
    Wozu dient die Lebensversicherung? Es ist keine Familie abzusichern,
    Unfallversicherung ist klar: - 30 €
    Berufsunfähigkeitsversicherung auch klar: -42 €
    Fahrtkosten: 65 km einfach? Richtig?
    Die meisten OLG rechnen so: (30 * 2 *0,3 + 35 * 2 * 0,2)*220/12 = - 586 €


    Gehen wir mal davon aus, dass die vermietete ETW als Altersvorsorge anerkannt wird, dann ergibt sich auf der Einkommenseite folgendes:


    Nettoeinkommen 2900 €
    + Minijob 200 €
    + Mieteinnahmen aus ETW Netto 20 €
    ------------------------------------
    Summe der Einkünfte 3120 €


    ./. Krankenversicherung - 250 €
    ./. Unfallversicherung - 30 €
    ./. Berufsunfähigkeitsversicherung - 42 €
    ./. erhöhte Mietaufwendungen - 200 €
    ./. Fahrtkosten - 586 €
    ./. private Kredite - 320 € (Hier wird es penible Nachfragen geben))
    -----------------------------------------------------------


    Aus Einkommen nicht leistungsfähig.


    Wie hoch ist der Marktwert der ETW?
    Wieviel ist noch nicht getilgt?
    Wie hoch ist der der aktuelle Tilgungsanteil?

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • @ Meg
    Danke erstmal.
    Auf blauen Dunst heraus meine Mieterin rauszuschmeissen und selbst in die Wohnung zu ziehen, plus alle Kosten und Mühen wäre Wahnsinn. Deshalb hat man ja all diese Fragen. Wenn ich wüsste das ich nicht herangezogen werde würden diese Gedanken gar nicht existieren.
    Soviel ich weiß muss ernanntes Schonvermögen zuindest auf der Bank liegen und man darf nicht dran. Hmm, ist das wirklich so? Vielleicht weiß Awi das?


    @ Awi
    Dir auch einen recht herzlichen Dank
    - Welche Versicherungen sind noch abzugsfähig?
    - Den Job bei dem Behinderten mag ich gern und würde ihn ungern aufgeben
    - Ich schätze den Wert der ETW auf ca 150.000. Die Hälfte ist etwa abgezahlt. Etwa noch 75 tsd.offen.
    - Tilgung liegt bei glaube ich 4 Prozent
    - Ja eine Srecke zum Dienst 65km. Wird das unabhängig von der Steuererklärung anerkannt?
    - Kann man Fahrten zum Pflegeheim, eine Strecke 15 KM geltend machen?
    - Ich gehe mit 60 in Pension, falle dann in eine Versorgungslücke bei der ich aufgrund des späten Eintritts mit 35 Jhren in das Beamtenverhältnis nur etwas mehr als die Mindestpension erwarte. Bekomme erst mit 67 die volle Rente. Für diese 7 Jahre plante ich monatlich 250 Euro zurückzulegen. Wird das berücksichtigt?


    Wie beurteilst du denn die Aussage des Anwalts?


    L.G Stan
    -

  • @ Stan,


    Auf der Einkommensseite:


    ja, die beruflich bedingten Fahrtkosten werden auch unterhaltsrechtlich anerkannt und die meisten OLG rechnen wie oben gerechnet. Welches OLG ist für dich zuständig?
    Ja, die Fahrten zum Pflegeheim werden in einem angemessenen Verhältnis anerkannt. Angemessen wären m.E. mindestens 1 x pro Woche, d.h. auf der Einkommensseite ein Minus von - 40 € (15 x 2 x 0,30 x 52 /12).


    Was verbirgt sich hinter den privaten Krediten? Das kann ich noch nicht einordnen.


    Wenn sie diese Kredite in voller Höhe anerkannt werden, wäre keine Leistungsfähigkeit aus Einkommen gegeben, wenn sie nicht anerkannt werden sollten ergäbe sich eine Leistungsfähigkeit von ca. 85 €.


    Auf der Vermögensseite sehe ich keine Gefahr, dass aus Vermögen Unterhalt gefordert werden könnte. Bei einem Jahresbrutto von 41.000 € ergibt sich ein rechnerisches AVV von ca. 150.000 €. Das wird ja noch lange nicht überschritten.


    Du könntest weiterhin 5% des Brutto für deine Altersvorsorge aufwenden. Das wären 2050 €/12 = 170 €. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Betrag schon durch die Tilgungsleistung für die ETW vollständig aufgebraucht ist, so dass keine zusätzliche Altersvorsorge mehr anerkannt werden wird.


    Zur Aussage des Anwalts bezüglich des Zweitwagens:


    Da dein gesamtes Vermögen (75.000 EUR + 10.000 EUR + 35.000 EUR) geringer als das anzuerkennende AVV liegt sehe ich diesbezüglich keine Schwierigkeiten.


    Bezüglich der Mieteinnahmen für die ETW.


    Ich weiß nicht, wie du auf die Mieteinahmen von 520 EUR kommst. Wenn das der Wert ist, den du in der Steuererklärung angibst, dann könnte sich etwas ändern, denn unterhaltsrechtlich werden z.B. Abschreibungen nicht berücksichtigt.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    3 Mal editiert, zuletzt von awi ()

  • ´Hey Awi.


    - Ich bin aus dem Ruhrgebiet, bezogen auf die Frage welches OLG ;-)


    - 250 Euro privater Kredit von einem Freund. Notariell beurkundet. 70 Euro als Kredit für das Alltagsauto.


    - Falls ich zb 100 Euro leistungsfähig bin, und ich zahle, wird dann in der Regel das Vermögen vernachlässigt? Unabhängig davon ob ich die Lebensversicherung erst bekomme wenn das SA von mir was fordert? Oder nur weil mein Vermögen geringer als das anzuerkennende AVV ist?


    - Muss Schonvermögen nicht liegen gelassen werden nötigenfalls bis zur eigenen Rente?


    - Deine letzte Frage ist für mich etwas unklar. Ja die Kaltmiete meiner Mieterin an mich beträgt 516 Euro. Mit Nebenkosten 620 Euro. Aber ich zahle doch auch den Kredit zurück mit 495 Euro. Das wäre ja unfair irgendwie...



    L.G Stan

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    2 Mal editiert, zuletzt von awi ()

  • Vielen lieben Dank Awi.


    RWA heisst Anfrage des Sozialamtes?


    Also falls ich das Geld der Versicherung erst bekomme nachdem eine Anfrage kommt, müsste ich es eventuell als Schonvermögen liegen lassen?
    Bei sofortiger Kündigung der LV nach gestriger Nachfrage verliere ich etwa 3000 Euro, was zu verkraften ist.


    Falls ich aktuell einen weiteren Kredit aufnehmen würde, hätte es für mich Vorteile? Das Privatdarlehen von 250 Euro wird in 1,5 Jahren abgezahlt sein.


    l.g Stan

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  • Hallo Awi.


    Sag mal bist du eigentlich vom Fach, weil du über ein so ein fundiertes Fachwissen verfügst? Bin echt beeindruckt.


    Ich schrieb, das meine Immobilie etwa 160 Tausend Euro Wert ist. Das ist natürlich nur geschätzt. Bezahlt habe ich vor 10 Jahren 110 Tausend Euro. Dürfte sich das positiv auf das Schonvermögen auswirken?


    Ich habe es jetzt so vestanden, wenn mein Vermögen innerhalb des mir zugestandenen Schonvermögens liegt, auch wenn die LV erst in 2 Jahren ausgezahlt wird, fragt niemand was ich mit dem Geld mache bzw ob ich mir für 35.000 einen Zweitwagen gönne?


    Nochmal zu dem Nettoverdienst. Ich schrieb etwa 2950 plus Nebenjob 200 etwa. Seit letztem Jahr wird bei uns kein Weihnachtsgeld mehr bezahlt und das Grundgehalt diesbezüglich um etwa 70 Euro erhöht. Kann ich das Denen überhaupt glaubhaft machen? vorher waren es ja ca 800 Euro weniger monatlich und es gab halt in Form von Weihnachtsgeld mehr.


    L.G Stan

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Das heisst ich dürfte für meine eigene Altersversorgung nichts mehr zurück legen, weil das ja schon durch meine Wohnung berücksichtigt ist?


    Zurück legen kannst du so viel du willst und kannst, aber
    über die 5% des Bruttoeinkommens wird wahrscheinlich kein weiteres Sparen einkommensbereinigend anerkannt.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Ich schrieb, das meine Immobilie etwa 160 Tausend Euro Wert ist. Das ist natürlich nur geschätzt. Bezahlt habe ich vor 10 Jahren 110 Tausend Euro. Dürfte sich das positiv auf das Schonvermögen auswirken?


    Du wirst dem Amt gegenüber erklären können, dass deine Immobilie 110T kostet. Es wird die Chancen erhöhen, daß dein komplettes Vermögen inkl. Immobilie unter der Altersvorsorgeschonvermögengrenze bleibt

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