Fragen zum Elternunterhalt

  • Hallo zusammen, Ich möchte Euch meine Situation schildern und um Eure Antwort bitten.


    Vor 4 Monaten starb mein Mann und ich bekomme jetzt mit der Witwenrente und meiner eigenen Rente insges. 1760,00 Euro netto mtl.
    Ich habe das Haus meines Mannes geerbt, in dem wir seit 45 Jahren Ehe zusammen lebten. (Das Haus hatte er ursprünglich mit seinen Eltern vor Beginn unserer Ehe gebaut) Die Grundbuchumschreibung ist zeitlich noch nicht erfolgt. Das wird noch ca. 2 Monate dauern.
    Das Haus hat 148 qm Wohnfläche und wurde früher mit 5 Personen bewohnt. Jetzt lebe ich in dem Haus alleine. Es ist zwar viel zu groß für eine Person, aber ich kann emotional mein Zuhause jetzt nicht auch noch verlieren bzw. verkaufen.
    Ich habe eine Rücklage für Reparaturen und eine neue Heizungsanlage von 17.000,– Euro auf einem normalen Sparbuch liegen, das noch zum Teil aus meiner kleinen Lebensversicherung aus dem Jahr 2015 besteht.


    Mein Vater ist 90 Jahre und liegt mit einer gebrochenen Hüfte derzeit im Krankenhaus und soll anschließend in ein Pflegeheim.


    Muss ich mit der Rente von 1760,00 Euro Elternunterhalt zahlen?


    Ich habe gelesen, dass der eigene Mietanteil als Einkommen dazu gerechnet wird.Wieviel wird das sein? Kann ich davon Unterhaltskosten für das Haus abziehen?


    Wird mir das Erbe des Hauses auch angerechnet? Darf ich das angesparte Geld behalten?


    Beste Grüße und herzlichen Dank für Eure Antwort im Voraus

  • Hallo Silvia,


    willkommen im Forum. :)


    Die selbst bewohnte Immobilie ist geschützt. Sie muss nicht verwertet werden.
    Ich sehe auch keine Gefahr für das ersparte Geld.


    Ja, es wir ein sog. Wohnvorteil dem Einkommen fiktiv zugeschlagen.


    Wieviel könnte das sein?
    Welche Miete müsstest du pro qm in gleicher Wohngegend für eine Immobilie in gleichem Alter und gleicher Ausstattung bezahlen?


    Wie alt bist du?
    Hast du weitere fixe Kosten?
    Wie alt bist du?
    Wie weit ist das Pflegeheim, in dem dein Vater unterkommen wird, von deinem Haus entfernt?


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi, vielen Dank für die Antwort.


    Ich bin 65 Jahre alt.
    Die Durchschnittsmiete liegt hier am Ort bei ca. 7,80
    Mein Vater wird in ca. 40 km Entfernung untergebracht werden.


    An fixen Kosten habe ich monatlich:
    Telefon 39,00
    Tageszeitung 30,00
    Strom 85,00
    Private Pflegeversicherung 33,00
    GEZ 17,50 Mtl. zusammen 204,00


    Jährliche Kosten:
    Grundsteuer 418,33
    Wasser Kanal 320,16 (das wird in diesem Jahre etwas günstiger, da ich jetzt allein lebe.
    Müllabfuhr 150,00
    Schornsteinfeger 49,90
    Heizungswartung 200,00
    ACE 60,00
    Rechtsschutzversicherung 206,40
    Haftpflicht 52,00
    Hausrat 150,00
    Wohngebäude mit Sturm, Feuer, Elementarschäden 401,82 Zusammen 2008,61 : 12 = 167,38 mtl.


    für Heizöl fallen jährlich ca. 3000 Liter an, jeweils zum gerade aktuellen Preis , im Schnitt zwischen ca 1800,-- bis 2000,-- Euro
    Ergibt eine mtl. Rücklage von ca 160,00 Euro


    Alles zusammen, wenn ich richtig gerechnet habe, 531,38 Euro mtl. Von der Rente blieben mir 1223 Euro übrig. Davon müsste ich noch Rücklagen für Reparaturen im Haus und KFZ Inspektion bilden. Benzinkosten und mal ein Satz neuer Reifen und und und.....
    dagegen würde dann ein Mietwert von 1154,40 stehen? wenn ich das so sehe, wird mir gerade schlecht.


    Meine Frage ist: Wird dieser Mietwert jetzt voll angerechnet?


    Beste Gruße,
    Silvia


  • Versuch einer Berechnung:


    Nettoeinkommen: 1760 EUR
    + Wohnwert: 528 EUR
    abzgl. Pflegeversicherung -33 EUR
    abzgl. Besuchsfahrten zum Pflegeheim -104 EUR
    abzgl. Rücklagen für notwendige Instandhaltungen -100 EUR
    ______________


    Es könnten ca. 126 EUR gefordert werden.


    Wenn man Schulden hätte, könnte das den EU drücken. Vielleicht sollte man notwendige Instandhaltungsmaßnahmen vor ziehen und auf Kredit finanzieren.

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    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    2 Mal editiert, zuletzt von awi ()

  • Hallo Awi,


    herzlichen Dank.
    Tja, Schulden habe ich keine. Mein Auto ist 14 Jahre alt, fährt aber noch. Würde das anerkannt? Ich bin ja schon Rentnerin und brauche es nicht für die Fahrt zur Arbeit.
    Was ist eigentlich mit privater Hausrat und Haftpflichtversicherung?


    KFZ Versicherung und Steuer hatte ich auch vergessen aufzulisten. Kann man die auch absetzen.
    Bei dem Wohnwert hatte ich mal gelesen, wenn das Haus früher von mehreren Personen bewohnt wurde, und man jetzt allein darin wohnt, das nur eine Summe von 480 Euro angesetzt wird. Hast du das schon mal gehört?


    LG, Sivia

  • Hallo Awi,


    ich hatte eine schlaflose Nacht.
    Das mit den nicht absetzbaren Kosten und Versicherungen verstehe ich nicht. Ich habe ja nichts vermietet und kann nichts auf Mieter umlegen. Das sind doch "meine" Kosten.
    Irgendwo meine ich gelesen zu haben, man könne die Wohngebäudeversicherung und Grundsteuer auch ansetzen. Weißt du darüber etwas?
    Was ist mit KFZ Haftpflicht.
    Wegen der Schulden, die ich im Moment nicht habe, denke ich auch nach. Würde eine Autofinanzierung bzw. Leasingrate anerkannt? Wie hoch müssten die Schulden in dieser Situation maximal sein?


    LG Silvia

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Wie sieht denn die finanzielle Situation des Vaters aus, Rente, Vermögen usw.
    Lebt die Mutter noch?

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  • Hallo Awi,
    erst mal vielen Dank für deine umfangreichen Antworten.


    Die finanzielle Situation meines Vaters ist mir ein Rätsel. Er spricht generell nicht über Geld und lebt sehr zurück gezogen und bescheiden. Man kommt schwer an ihn ran.
    Nach dem Tod meiner Mutter vor 20 Jahren gab er die 3-Zimmer Wohnung auf und zog in eine Ein-Zimmer Wohnung. Bis zu seinem Sturz war er sehr rüstig und hielt die kleine Wohnung auch selbst sauber, kaufte ein und versorgte sich selbst. Kochen war schon immer seine Leidenschaft.
    In Anbetracht, dass er schon 25 Jahre Rentner ist, schätze ich seine Rente auf bestimmt 1800 Euro. Auch hatte ich mal versucht mit ihm über eine Vorsorgevollmacht zu reden, aber das lehnte er auch sogleich ab. Er meinte, so etwas braucht er nicht.


    LG, Silvia