Ersatzfahrzeug

  • Ehemann spart schon weit vor RWA jeden Monat 300 € nachweislich an, um sich wenn er 70ig wird, ein neues Auto zu kaufen. :rolleyes:
    Er hat mit 60ig angefangen, hat also wenn er 70ig wird 36.000 € angespart (reicht gerade für ein Mittelklasse-Fahrzeug).
    Sein jetziges Auto ist dann (wenn es solange noch durchhält) 16 Jahre alt.
    Familie wohnt auf dem Land (keine öffentlichen Verkehrsmittel in fußläufiger Nähe). Nächster Ort mit Ärzten und Supermarkt 12 km entfernt.
    Frage: Müssen diese Ansparungen / Rücklagen anerkannt werden oder nicht?


    Gruß
    Pensionaer

  • Müssen diese Ansparungen / Rücklagen anerkannt werden oder nicht?


    M.E. ja.
    Ob ein SB eines SHT das anerkennen würde?
    Ob ein unteres Gericht das anerkennen würde???


    Meine Argumentation wäre:


    Ansparung auf ein neues Auto wird seit Jahren so getätigt.
    Es gibt darüber eine Absprache zwischen den Eheleuten.
    Die Ansparung wird aus dem Einkommen des Ehegatten getätigt, wird nicht in den Familienunterhalt eingebracht sondern ist Vermögen des Ehegatten.


    M.E. können Gerichte Eheleuten nicht vorschreiben, wie sie den Familienunterhalt im gegenseitigen Einvernehmen regeln.


    Hinweis auf Art. 6 GG und Art 2 GG sollte genügen.


    Wenn nicht, durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen