Bereinigung Einkommen

  • Hallo,


    folgende Situation:


    Die Eheleute sind dauernd getrenntlebend. Die gemeinsame Tochter (15 Jahre) lebt beim Vater. Somit geht es um Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt.


    Das bereinigte Einkommen des Ehemannes beträgt 2.600 €, das der Ehefrau 2.000 €.


    Grundsätzlich müsste die Ehefrau einen Kindesunterhalt entsprechend der 3. EK-Gruppe zahlen, da sie nur eine UH-Verpflichtung hat. Also 417 €. Ich frage mich, ob ich beim Ehemann auch der Betrag von 417 € zur Bereinigung angesetzt und somit das Einkommen auf 2.183 € (2.600 - 417) bereinigt werden kann?


    Auswirkungen hat das ganze ja auf den Trennungsunterhalt, also ob der Ehemann nun 2.600 hat oder 2.183...

  • Hallo,


    Die EK sind also bereinigt?


    Für einen evtl. Trennungsunterhalt wären dann die EK 2600€ + 2183€ zu nehmen.


    edy

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