Nacht- und Schichtzulagen

  • Hallo,


    bin leider jetzt auch vom Thema Elternunterhalt betroffen und soll meinen Nettoverdienst angeben. Auf der Gehaltsabrechnung steht Summe Nettobezüge und der Auszahlungsbetrag. Der Auszahlungsbetrag ist niedriger und wäre natürlich günstiger für micht. Was muss ich angeben? Muss ich zwingend mit Gehaltabrechnungen belegen oder reichen auch Kontoauszüge, auf denen ja nur der niedrigere Auszahlungsbetrag steht? Im Schreiben vom Amt ist nur allgemein von Belegen die Rede ...


    und nun die Hauptfrage: Nacht- Feiertags- und Wochenendzuschläge sind Erschwerniszulagen für ungünstige Arbeitszeiten und laut Arbeitsgericht daher nicht pfändbar ... wie verhält es sich mit diesen Zulagen jedoch im Bezug auf den Elternunterhalt?


    danke für Antworten!

  • Hallo Mikexx,


    willkommen im Forum. :)


    Muss ich zwingend mit Gehaltabrechnungen belegen oder reichen auch Kontoauszüge, auf denen ja nur der niedrigere Auszahlungsbetrag steht?


    Kontoauszüge sind üblicherweise keine Belege, Bescheinigungen des Arbeitgebers ja.


    Nacht- Feiertags- und Wochenendzuschläge sind Erschwerniszulagen für ungünstige Arbeitszeiten und laut Arbeitsgericht daher nicht pfändbar ... wie verhält es sich mit diesen Zulagen jedoch im Bezug auf den Elternunterhalt?


    Aus den Süddeutschen Leitlinien:
    1.3 Überstundenvergütungen werden dem Einkommen voll zugerechnet, soweit sie berufstypisch sind und das in diesem Beruf übliche Maß nicht überschreiten.


    Welches OLG ist für dich zuständig?


    Das Gleiche gilt m.E. für Nacht- Feiertags- und Wochenendzuschläge, wenn sie berufstypisch sind.



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts


    Siehe hier: http://www.dfgt.de/resources/LL_Schleswig_2018.pdf

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Interessanter Link, danke, werde ich mir mal genau durchlesen. Man muss sich scheinbar selbst schlau machen. Hatte ein Beratungsgespräch bei einer Familienanwältin. Aber das Thema ist scheinbar nicht so geläufig. Durch Nachschlagen kam sie im Laufe des kostenpflichtigen Erstgespräches etwa auf den Stand, den ich selbst durch nachlesen im Internet schon erreicht hatte. Mehrfach sagte sie „ah, da haben sie recht”. Traurig. Wenn ich hier lese, dass selbst die Sachbearbeiter beim Amt oft nicht genaue Kenntnis haben, kann man schon Angst bekommen, wie das alles ausgeht!