Hilfe beim Antrag

  • Hallo!


    Gerne möchte ich mich kurz vorstellen! Ich bin 35Jahre und weiblich.


    Mich hat es, wie zu erwarten, jetzt auch erwischt!
    Die Tage habe ich einen: Fragebogen über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bekommen.
    Diesen wollte ich mit einen bekannten Anwalt ausfüllen. Dieser lies aber gleich durchblicken, dass er von den Antrag nichts hält
    und lieber ein schreiben an das Sozialamt mit meinem Einkünften aufsätzen möchte.


    Ich möchte jetzt den Antrag selber ausfüllen, und würde mich freuen, wenn man mir 2-3 Fragen erklären könnte.



    Kurz zur Situation:


    Eltern geschieden. Keine Geschwister.
    Ich selber verdiene nur gering. Mein Mann recht gut.
    Wir haben 2 schulpflichtige Kinder. 1 Haus was wir erst gekauft und finanziert haben. 2 Konsumkredite.



    Zu dem Antrag:


    1. persönliche Verhältnisse
    2.Familienverhältnisse.
    3.Einkommen u.a. Unterhalt. Unterhalt beziehen wir nicht. Sind aber unseren Kindern unterhaltspflichtig. Ich nehme mal an, eintragen muss ich nur, wenn ich welche beziehen würde?
    DIe Unterhaltspflicht unseren eigenen Kindern gegenüber wird automatisch berücksichtig?


    4. Vermögenverhältnisse
    Grundeigentum ja oder nein
    und bebaute Grundstücke .Trage ich hier unser Haus ein?


    5. Wohnverhältnisse
    Unterhaltspflichtiger bewohnt Haus oder Wohnungseigentum? Nur von Bewohnern mit Hauseigentümern auszufüllen! Das verstehe ich nicht!


    8. Erklärungen
    Ich bin bereit freiwillig.... Nein


    ich bin bereit , im Rahmen meiner leistungen Unterhalt zu leisten oder
    ich bin nicht bereit..


    Also, freiiwillig nein. Ist es entscheiden was ich ankreuze? Zahlen möchte ich nicht. Mein Vater hat 30 Jahre getrunken und sich nicht um mich gekümmert?


    :S


    Ic

  • Hallo Kind1,


    willkommen im Forum.



    Tipp:


    Die mitgeschickten Auskunftsbögen muss man nicht unbedingt verwenden.
    Ich würde auf den Auskunftsbögen nur die persönlichen Daten eintragen und evtl. nur die Rubriken ausfüllen, die sonnenklar und einfach zu beantworten sind.


    Ansonsten kannst du Auskunft auch formlos auf beigefügten Blättern geben, auf denen du Sachverhalte erläutern kannst.


    Für eine Auskunft gilt: Eine Auskunft muss vollständig und systematisch geordnet sein.


    Nie persönlich beim SHT vor sprechen, nie telefonieren, alles schriftlich abwickeln, Kopien anfertigen, wegen der späteren Beweisbarkeit.


    Wenn noch Fragen offen sind, einfach posten.


    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

    Einmal editiert, zuletzt von awi ()

  • habe übernächste Woche einen Termin beim Anwalt


    M.E. bringt ein Anwalt in diesem Stadium gar nichts und kostet nur. Das Geld kannst du dir sparen.
    Du listet dein Einkommen und Vermögen übersichtlich auf und wartest ab, was das SA schreibt.


    Das Einkommen und Vermögen eines Lebensgefährten brauchst du nicht anzugeben. Wenn ihr zusammen wohnt und einen gemeinsamen Haushalt habt, könnte allenfalls eine Haushaltsersparnis angesetzt werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Ich kann AWI aus eigener Erfahrung nur beipflichten.
    Das Einkommen und das Vermögen übersichtlich aufzulisten und zu belegen reicht m.E. aber nicht aus, auch deine Belastungen wie z. B. Hypotheken etc. sollten übersichtlich aufgelistet werden.
    Über 1 Jahr hat der SHT mehrfach das Ausfüllen ihres Bogens verlangt, zum Schluss sogar unter Androhung von Rechtsmittel.
    Erst als ich eine Dienstaufsichbeschwerde gegen den SHT wegen fortgesetzter Missachtung der Rechtssprechung eingereicht habe, hat man Ruhe gegeben und meine Auflistung anerkannt.
    Also, nicht ins Boxhorn jagen lassen.
    Der SHT hat nur Anspruch auf eine systematische Zusammenstellung der erforderlichen Angaben (Einkommen, Vermögen, Belastungen), die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung des Unterhaltsanspruches ermöglicht (BGH,FamRZ 1983,996,998)
    mfG
    Pensionaer

  • Hallo pensionaer,


    Das Einkommen und das Vermögen übersichtlich aufzulisten und zu belegen reicht m.E. aber nicht aus, auch deine Belastungen wie z. B. Hypotheken etc. sollten übersichtlich aufgelistet werden.


    Du hast selbstverständlich Recht.
    Vielen Dank für die Ergänzung.
    Warum ich das nicht erwähnt habe verstehe ich selbst nicht.


    Vor allem für die Ausgaben sehen die meisten Formulare nur sehr wenig Platz vor.



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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