Scheidung von der Frau

  • Schönen guten morgen liebes Forum. Mein Name ist Johann und ich möchte euch hier mal meine bisherige Geschichte erzählen.


    Anfang Dezember haben meine "noch Frau" und ich uns getrennt. Sie hat einen neuen und ist eine Woche später auch direkt mit diesen zusammen gekommen. Insgesamt waren wir 5 Jahre verheiratet und haben einen Sohn (6J.) den sie mit nahm. Sie wohnt nun für lau bei ihren Eltern, hat dort eine Wohnung im Haus. Mein Sohn darf ich sehen wann ich oder er es will, da gibt es keine Probleme.


    Ich wohne seitdem alleine in dem Haus welches wir uns vor 4 Jahren gekauft haben. Wir stehen aber beide im Grundbuch. Ich habe ein ca. Netto einkommen von 2000€ monatlich. Sie arbeitet auf 450 € Basis.


    Wie würdet ihr nun vorgehen?
    Wer soll sich einen Anwalt suchen, ich oder sie?
    Haus verkaufen und auszahlen lassen? (falls sowas überhaupt möglich ist)
    Ich wäre über weitere Vorgehensweisen, Tips und Tricks etc. sehr froh.


    gruß Johann

  • Hallo, die Frage ist wie ist das Verhältnis zu deiner Frau bzw den Neuen , lässt sich hier ein verfestigtes Verhältnis beweisen und der neue unterstützt deine Frau- lass dir hier was schriftliches geben.
    Anwalt solltest du auf jeden Fall haben . versuch dir eine Wohnung zu mieten und das Haus zuverkaufen (geht nur gemeinsam ) ,es wird dir zu groß sein.
    ich schreib jetzt mal der schlimmst Fall der dir passieren wird. deine Frau will Trennungsunterhalt und später Betreuungsunterhalt bzw aufstockender unterhalt, bis dein Kind mind. 14J.alt ist, Macht einen Mietvertrag mit den Eltern und bezieht Hartz 4 - dann klagen die auf Unterhalt
    1. du zahlst mehr als der Mindestunterhalt für dein Kind
    2. nach der Scheidung wird dir ,wenn du im Haus wohnst, der volle Wohnwert angerechnet -bei einen Haus bist du da gleich über 1000.-€ , tilgungsraten darfs du nicht abziehn
    3 . dein Verdienst 2000.- + 1000.- Wohnwert - Kindesunterhalt ca 400.- ist dann ca 2600.- deine Frau hat nur 450.- . deine Frau hat Anspruch auf ca 1000.-€ Unterhalt
    4 . nach der Scheidung ist deine Ex nicht mehr Krankenversichert - muß du ggf. auch bezahlen und geht nicht arbeiten.
    Verkauft ihr das Haus bekommt deine Frau wahrscheinlich keinen nachehelichen Unterhalt , da dein Verdienst zu niedrig ist(kein Wohnwert nur 2000.- netto , abz. Kindesunterhalt) und Sie dann das Geld von halben Haus hat. Könntest du bei Scheidung Ihr den halben Hauswert ausbezahlen ?, würde Sie dann freiwillig auf Unterhalt verzichten ?
    Lass dich zuerst alleine von einem Anwalt beraten und versuchen eine schnell gütliche Einigung zu finden.Wenns Sie einen Anwalt hat ,dann berät er Sie wie sie zu Geld kommt , was Ihr alles zusteht , teilweise mit unrealisten Summen , da von der Forderung ist sein Verdienst abhängig -nicht vom Ergebnis.

  • Hi,


    nun mach mal nicht die Pferde scheu. Die Trennung ist ganz frisch. Das sollte sich erst einmal setzen. Und, zumindest den Kindsumgang haben die beiden doch prima geregelt. Man redet miteinander und das ist gut so.


    Angesichts der Kürze der Ehezeit sehe ich keinen Raum für nachehelichen Unterhalt. Auch keinen Raum für Krankenkassenkosten. Im Augenblick sind ganz wenig Sachen zu regeln.


    Am wichtigsten ist der Kindesunterhalt. Dazu ist dein Einkommen der letzten 12 Monate zu nehmen, einschließlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung, was auch immer. Aus diesem Betrag ist das monatliche Netto zu ermitteln. Dieser Betrag ist zu bereinigen, pass da auf, du bist in diesem Jahr nicht mehr in Steuerklasse III. Du bist wieder alleinstehend. Einzelheiten kannst Du der Düsseldorfer Tabelle entnehmen, musst du mal gucken. Bitte auch die Anmerkungen lesen. Du bist wahrscheinlich in der untersten Gehaltsstufe, bitte nicht vergessen, das hälftige Kindergeld auf diese Zahlung anzurechnen. Obwohl du theoretisch für die Trennungszeit auch Unterhalt für die Noch-EHEFRAU zahlen müsstest, wird man das bei der finanziellen Lage wohl vernachlässigen können.


    Viel mehr Kopfzerbrechen bereitet mir das Haus. Es ist nun mal so, dass bei einer Trennung eine vorher funktionierende wirtschaftliche Einheit nicht automatisch in zwei wirtschaftlich funktionierende Einheiten zerschlagen wird. Deshalb ist die Überlegung des Verkaufs durchaus sehr vernünftig. Bis zur Scheidung oder zumindest für eine angemessene Zeit der Trennung greift die Anrechnung des Wohnwertes in der Regel noch nicht. Denn, so die Rechtsprechung, der zurückgebliebene Ehepartner muss die Chance haben, sich auf die neue Situation einzustellen. Hier kommt ja wohl noch dazu, dass der Fragesteller allein abbezahlt, wobei die Ehefrau als Mitinhaberin und Mitdarlehensnehmerin ja auch hälftig an den Kosten beteiligt ist.


    Was würde ich tun? Sehr schnell die Zahlung von Kindesunterhalt aufnehmen. Da kommt du nicht drumherum und das dürfte die Situation insgesamt sehr entspannen. Dann gemeinsam mit der Ex überlegen, wie es mit dem Haus weitergehen soll. In einem Punkt hat mein Vorschreiber recht. WEnn man sich um jedes Häkeldeckchen streitet, und diese Deckchen über den Anwalt laufen lässt, dann laufen richtig Anwaltskosten auf. Im AUgenblick ist das jedoch noch nicht erforderlich.


    Gerne werden in diesem Zusammenhang auch Eheverträge für erforderlich erachtet (siehe mein Vorschreiber, Stichwort Unterhaltsverzicht). Auch so etwas, was in den seltensten Fällen wirklich weiter hilft, wenn man mal vom Notar absieht, der eine Rechnung erstellen kann. WEnn nichts zu verteilen ist, dann kann man auch auf nichts verzichten. Und wenn was da ist, aber kein Anspruch besteht, dann ist es auch blödsinnig, auf was zu verzichten. Und Verzichte sind ohnehin unwirksam, wenn die Frau staatliche Hilfe in Anspruch nehmen muss.


    Also, erster Schrtt ist die Klärung des Kindesunterhalts. Danach geht man dann den Rest an.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Antworten.


    Wir sind gerade dabei über den verlauf des Hauses zu reden. Sie würde mir ihren Teil überschreiben! Möchte im gegenzug aber einige kleinen Dinge vom Haushalt (ca. 1000€ Wert) mitnehmen. Ich werde damit mal zum Anwalt gehen und einiges erfragen, ob es eine gute Idee weiß ich leider nicht.


    Zum Unterhalt. Sie hätte gerne 300€ monatlich. Ist das einfach so Privat zu regeln oder wird das Amt von mir den vollen Unterhalt für sie anfordern? Da sie ja nur diesen 450€ Job macht und hier und da mal einen Haushalt.


    gruß Johann

  • Hi Johann,


    schön, dass ihr noch miteinander reden könnt. Nur, du musst jetzt mal rechnen. Bereinige dein Einkommen, berücksichtige die ungünstigere Steuerklasse. Dann rechne erst einmal den Kindesunterhalt aus, rechne den raus. Den bitte nicht mit Exenunterhalt vermischen, das sind zwei Paar Schuhe. Wenn du diese Zahl hast und vom bereinigten Einkommen abziehst, dann weisst du, wo du stehst. Wer hat denn die Darlehensverträge unterschrieben? WENn auch die Frau, ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Bank sie dann aus der Haftung entlässt, es könnte also schwierig werden.


    Solange kein Amt um Unterstützung angegangen wird, könnt ihr im Prinzip vereinbaren, was ihr wollt. Wenn sie aber irgendwann Geld haben will, weil der Mini-Job nicht ausreicht, dann wird nicht nur genau bei dir geguckt, dann wird auch gefordert, einerlei, was ihr vereinbart habt. Lass mal alle Optionen genau durchrechnen. Noch ein Hinweis. Spätestens mit der Scheidung wird es eng. Denn dann fallen Krankenkassenkosten an, die werden oft verdrängt bzw. in der finanziellen Planung nicht berücksichtigt.


    Für dich wäre es am günstigsten, wenn die SCheidung ganz zügig durchgezogen würde. Denn nachehelichen Unterhalt, den sehe ich einfach nicht. Für sie wäre es am günstigsten, wenn die Scheidung lang hinausgezögert würde. Es kann für dich also sinnvoll sein, jetzt einige Zugeständnisse zu machen, und im Gegenzug die schnelle entspannte Scheidung zu bekommen.


    Besprich auch das mit dem Anwalt.


    Herzlichst
    TK