Bin scheinbar unterhaltspflichtig, wird anerkannt, wenn ich aus Nachtwachen aussteige und weitere Fragen ...

  • Hallo, heute Unterhaltsbescheid erhalten. Sie haben meine zusätzliche Altersvorsorge anerkannt und meine erhöhten Wohnkosten. Meine Ersparnisse werden erwartungsgemäss nicht angegriffen. Trotzdem muss ich Unterhalt zahlen und dazu habe ich einige wichtige Fragen:


    * ich mache Nachtdienste, komme damit aber äußerst schlecht zurecht, leide gesundheitlich. Wenn ich ein ärztliches Attest bekäme (ich gehe davon aus, dass ich eines bekäme), müsste das Sozialamt dann die dadurch verursachte Gehaltsminderung anerkennen?


    * ich muss rückwirkend Unterhalt zahlen, Mutter ist seit September im Pflegeheim. Von einem Angehörige erfuhr ich, dass meine Mutter aber vorüberhend seit Dezember in der Psychiatrie gelandet ist. Muss ich auch Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich in der Psychiatrie befindet?


    *ich habe 7 Zeugenaussagen eingereicht, meine Mutter ist seit meiner Kindheit alkoholabhängig und ich musste darunter entsprechend stark leiden, dies will das Sozialamt nicht anerkennen ... eine Minderung haben sie auch nicht angeboten, in wie weit hier Einspruch sinnvoll ist, muss ich noch klären ... Mit Anwaltsberatung hatte ich im Vorfeld schlechte Erfahrung, Familienrechtsspezialist zeigte sich weniger informiert als ich selbst, 230,- Beratungsgebühr für nichts ...

  • * ich mache Nachtdienste, komme damit aber äußerst schlecht zurecht, leide gesundheitlich. Wenn ich ein ärztliches Attest bekäme (ich gehe davon aus, dass ich eines bekäme), müsste das Sozialamt dann die dadurch verursachte Gehaltsminderung anerkennen?


    Die eigene Gesundheit hat Vorrang vor Elternunterhalt. Einfach eine ärztliche Bestätigung vorlegen, dass er aus gesundheitlichen Gründen von Nachtdiensten abrät. Sollte das nicht anerkannt werden, einfach die Zahlung entsprechend kürzen. Beispiel: 100 EUR weniger Einkommen = 50 EUR weniger EU.


    dass meine Mutter aber vorüberhend seit Dezember in der Psychiatrie gelandet ist. Muss ich auch Unterhalt zahlen, wenn die Mutter sich in der Psychiatrie befindet?


    Dem Pflegeheim entstehen auch Kosten, wenn die Mutter im Krankenhaus ist, allerdings nicht in voller Höhe. Verpflegung, Pflege usw. fallen nicht an.


    ich habe 7 Zeugenaussagen eingereicht, meine Mutter ist seit meiner Kindheit alkoholabhängig und ich musste darunter entsprechend stark leiden, dies will das Sozialamt nicht anerkennen


    Du hättest die Alkoholabhängigkeit der Mutter nicht erwähnen sollen. Ich habe schon oft darauf hingewiesen, dass genau das kontraproduktiv ist. Die Antwort des SHT war zu erwarten. Auch ein Gericht würde das nach aktueller Rechtsprechung nicht anders bewerten.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Mikexx,


    lass dir von alle Unterlagen, Heimvertrag, MDK-Gutachten, Sozialhifebescheid deiner Mutter eine Kopie zusenden.
    Dann kannst du auch einschätzen/herausfinden, welche Positionen angreifbar sind und ob es ein günstigeres Pflegeheim gibt!
    ( Bei dir gilt wohl die alte Weisheit: "Sei nett zu deinen Kindern, denn die suchen dein Pflegeheim aus")
    Welchen Pflegegrad hat deine Mutter, wann war das letzte Gutachten und wieviel Gesamtpunkte hat Sie im Gutachten?
    Ich kämpfe gerade auch an zwei Fronten.
    EU-Forderung absenken, da hat mir das Forum (awi) auch mehr geholfen, als meine Anwältin und um einen höheren Pflegegrad für meine Mutter.
    Seit 1.17 kann durch einen höheren Pflegegrad das Heim nicht mehr kassieren und der Eigenanteil/Fehlbetrag wird für den Pflegebedürftigen geringer, damit auch die Regressforderung auf EU der SHT.
    Den Heimen ist es aber egal woher die Kohle kommt.


    LG frase