Wie lange darf eine Berechnung des Elternunterhalts durch das Sozialamt dauern?

  • Hallo,
    meine Mutter ist im November 2015 in ein Altenheim gezogen. Da sie das Heim aus eigenen Mitteln nicht zahlen konnte, wurden wir 5 Kinder im März 2016 um Einreichung unserer Einkünfte gebeten. Das haben wir auch alle getan. Im Jahre 2017 bekamen wir ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch andauert. Dann habe ich am 3.1.2018 eine Mail erhalten, in dem mir wiederum mitgeteilt wurde, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Jetzt bekam ich ein Schreiben am 22.1.2019, dass ich für die Zeit von März 2016 bis Februar 2018 knapp 1.000 Euro Unterhalt nachzahlen soll. Ist das so richtig? Warum dauert eine Berechnung 3 Jahre, zumal meine Mutter am 16.03.2018 verstorben ist. Also schon fast 1 Jahr tot ist.
    Für Antworten wäre ich sehr dankbar.


    Viele Grüße
    Barbara

  • Hallo Barbara,


    willkommen im Forum. :)



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Hallo Awi,
    die Berechnung die jetzt mit dem Brief geschickt wurde, kann ich Dir morgen schicken, da ich zuhause keinen Scanner habe.
    Es wurden keine weiteren Unterlagen nach Übersendung der ersten Unterlagen in 2016 angefordert. Es wurde lediglich immer mitgeteilt, dass die Berechnung noch Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich verstehe nur nicht, warum es bei mir so lange gedauert hat. Meine Schwester hatte voriges Jahr schon Bescheid bekommen, dass sie nicht zahlen muss. Mein Mann und ich gehen ganz normal arbeiten, haben weder Eigentum noch sonstiges Vermögen. Ich hatte den Steuerbescheid für 2015 extra mitgeschickt, da dort ja alles aufgeführt ist und es für die Behörde leichter ist. Danach war das bereinigte Einkommen 61.300,-- Euro im Jahr.
    Viele Grüße
    Barbara

  • Danach war das bereinigte Einkommen 61.300,-- Euro im Jahr.


    Es kommt in erster Linie nicht auf das bereinigte Gesamteinkommen der Familie an sondern auf das Einkommen des UHP.


    Zitat

    Beispiel 1:


    Bereinigtes Einkommen des UHP: 50.000 EUR
    Bereinigtes Einkommen des Ehegatten:11.300 EUR


    Mögliche Forderung: ca. 840 EUR pro Monat


    Zitat

    Beispiel 2:


    Bereinigtes Einkommen des UHP: 50.000 EUR
    Bereinigtes Einkommen des Ehegatten: 11.300 EUR


    Mögliche Forderung: ca. 189 EUR pro Monat


    Aber unabhängig davon, ob die Berechnung richtig ist würde ich auf Verwirkung wegen Zeitablaufs plädieren.
    Es wurde rechtzeitig Auskunft gegeben.
    Die Auskunft war vollständig, es wurden ja keine weiteren Unterlagen angefordert.
    Die Berechnung konnte an Hand dieser Auskunft durchgeführt werden.


    Such doch mal im Internet nach den Stichwörtern: Elternunterhalt, Verwirkung duch Zeitablauf

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  • Da ist mir bei Beispiel 2 ein Fehler passiert.
    Es muss heißen:


    Zitat

    Beispiel 2:


    Bereinigtes Einkommen des UHP: 11.300 EUR
    Bereinigtes Einkommen des Ehegatten:50.000 EUR


    Mögliche Forderung: ca. 189 EUR pro Monat


    Der Unterschied resultiert daraus, dass in Beispiel 2 der UHP das kleiner Einkommen hat.

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  • Ich dachte dass das gesamte Familien Einkommen zugrunde gelegt wird....


    Wird es im Prinzip auch, trotzdem ist wichtig, wer welches Einkommen hat.
    Nur das Kind selbst ist pflichtig und nur aus eigenem Einkommen.
    Wenn ein UHP überhaupt kein Einkommen hat, kann er keinen Unterhalt zahlen.
    Der Schwiegersohn muss für seine Schwiegereltern nichts zahlen.

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  • Hallo Barbara,


    ich habe mir die Berechnung mal angeschaut.
    Formal ist die Berechnung richtig, vorausgesetzt, alle Zahlen wurden so mitgeteilt und es wurde nichts vergessen.
    Das solltet ihr noch mal überprüfen.


    Stimmen die angegebenen Zahlen?
    Wurde etwas vergessen?


    Ich komme sogar auf 45 EUR, da der SB keine Haushaltsersparnis angesetzt hat, was möglich gewesen wäre und mit ca. 18 EUR zu Buche geschlagen hätte.
    Außerdem runden sie den Betrag auf 40 EUR ab, normalerweise hätte man auf 41 EUR aufrunden können.


    Schlechtes Gewissen des SB, dass er bei dem Einkommen EU verlangen muss???
    Ich lasse das mal dahin gestellt.


    Mir fällt allerdings auf, dass ihr mit der möglichen Altersvorsorge unter den rechtlichen Möglichkeiten liegt.
    Ihr hättet in der fraglichen Zeit durchaus mehr für euer eigenes Alter sparen können.
    Bei einem Brutto von 2800 EUR müssten beim UHP selbst insgesamt 140 EUR anerkannt werden, bei einem Brutto von 3600 EUR müssten beim Ehegatten 360 EUR anerkannt werden, allerdings nur, wenn das Geld tatsächlich angelegt würde. Die Anlageform ist egal und man kann jederzeit damit beginnen. Es hätte also genügt, wenn ihr sofort nach Erhalt der RWA angefangen hättet weitere Altersvorsorge auf ein eigenes Konto zu tätigen. Eine weitere Altersvorsorge von insg. ca. 100 EUR hätte den EU auf 0 schrumpfen lassen.


    Selbstverständlich wird das dem UHP nicht mitgeteilt.



    Ich würde folgendes an den SHT schreiben:



    Nicht vergessen:
    Kopie anfertigen und per Einschreiben an die Behörde schicken oder den Brief bei der Poststelle der Behörde abgeben und die Abgabe bestätigen lassen. Beim Sachbearbeiter selbst würde ich nicht vor sprechen und auch kein Telefonat führen.


    Dann einfach auf die Antwort warten.
    Inzwischen mal überlegen, ob nicht wichtige Ausgaben vergessen wurden.


    Gruß
    awi

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  • Hallo Awi,


    vielen Dank für Deine Antwort.


    Ich habe noch zwei Fragen, werden beim Selbstbehalt auch alle Versicherungen mit abgezogen? Z.B. Lebensversicherung, Autoversicherung etc.
    Und ich bin seit November 2018 in Altersteilzeit. Das bedeutet, ich bekomme nur 1/2 Gehalt ausgezahlt und eine Aufstockung des Arbeitgebers. Das ist für die nächsten 3 Jahre, da ich dann in Rente gehe.Das habe ich gemacht, da es mir immer schwerer fällt zu arbeiten und ich dadurch 1,5 Jahre eher zuhaus bleiben kann und keine Abschläge bei meiner Rente in Kauf nehmen muss. Dadurch erhalte ich ca.500,-- Euro weniger jeden Monat. Allerdings habe ich eine höhere Abfindung erhalten, damit ich die finanziellen Einbußen ein wenig auffangen kann.
    Es geht mir auch gar nicht nur darum, diese 960,-- Euro nicht zu zahlen sondern auch darum, dass ich wirklich gedacht habe, 3 Jahre wurde nur geprüft und nichts kam und dann auf einmal soll ich doch zahlen. Ist schon irgendwie komisch.


    Viele Grüße
    Barbara

  • Ich habe noch zwei Fragen, werden beim Selbstbehalt auch alle Versicherungen mit abgezogen? Z.B. Lebensversicherung, Autoversicherung etc.


    Lebensversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung ja. LV wurde doch berücksichtigt, oder fehlt da eine Ausgabe?
    Autoversicherung wahrscheinlich nicht, kommt aber auf die Umstände an.

    Und ich bin seit November 2018 in Altersteilzeit.


    Spielt bei der Berechnung keine Rolle, da EU nur von März 2018 bis Februar 2018 gefordert wird.
    Nur dieser Zeitraum steht überhaupt zur Disposition.

    Es geht mir auch gar nicht nur darum, diese 960,-- Euro nicht zu zahlen sondern auch darum, dass ich wirklich gedacht habe, 3 Jahre wurde nur geprüft und nichts kam und dann auf einmal soll ich doch zahlen. Ist schon irgendwie komisch.


    Warum willst du für etwas zahlen, für das es keine Berechtigung gibt.
    Ich empfehle dir nicht zu zahlen und das obige Schreiben so an das SA zu schicken.
    Es kommen dann evtl. noch eine oder 2 Mahnungen und die Androhung einer Klage.
    Da braucht man halt Nerven.
    Ich bin aber sicher sie werden nicht klagen, nicht bei dem oben geschilderten Sachverhalt.
    Sie haben sich zu lange Zeit gelassen und die Forderung nicht rechtzeitig gestellt.
    Es wurde rechtzeitig vollständig Auskunft gegeben. Hätten Unterlagen gefehlt oder es hätte zwischenzeitlich Nachfragen gegeben wegen Unklarheiten, dann die Forderung evtl. noch nicht verwirkt. Bleibt das SA aber ohne Schuld des UHP untätig, dann könnte rückwirkend nur noch für die letzten 12 Monate Unterhalt gefordert werden, in diesem Fall also maximal für Januar 2018.


    Warte aber einfach mal ab, wie sie reagieren.

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  • Hallo Awi,
    ich habe den Brief, so wie Du geschrieben hast, abgeschickt und siehe da heute hat das Sozialamt das erste Mal telefonisch versucht mich zuhause anzurufen. Mein Sohn war aber nur da. Jetzt wollen sie mich auf der Arbeit gleich anrufen. Sie haben mit meinem Sohn kurz gesprochen und daraus ging hervor, dass sie meinen, dass sie sich ja 2017 mit Brief und im Januar 2018 per E-Mail gedmeldet haben und mitgeteilt haben, dass die Berechnung noch dauern würde und dass das ausreichen würde, damit der Anspruch nicht verwirkt sei. Ferner haben sie meinem Sohn gesagt, dass sie ja gar nicht gewusst hätten, dass meine Mutter verstorben sei, das sei eine ganz andere Abteilung, die das wüsste. Jetzt warte ich auf den Anruf. Meine jüngere Schwester hatte wohl fast einen identischen Brief zum Sozialamt geschickt (nur mit mehr §§, da sie sich telefonisch von einem Anwalt beraten lassen hat) und deshalb waren sie der Meinung, dass wir Schwestern uns wohl abgesprochen hätten.
    Viele Grüße
    Barbara

  • Hallo Barbara,


    zunächst noch mal zum telefonieren.
    Telefoniere nicht mit dem Sachbearbeiter.
    Wenn er noch mal anrufen sollte, sog ihm klipp und klar dass du nur noch schriftlich mit der Behörde kommunizierst.
    Du kannst ruhig dazu sagen, dass das wegen der Beweissicherung ist.


    Bleib hart.


    Wenn noch einmal ein Schreiben mit dem gleichen Inhalt kommen sollte antwortest du so oder ähnlich:



    Gruß
    awi

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
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  • Hallo Awi,
    gerade hat mich die Sachbearbeiterin vom Sozialamt angerufen. Ich kam erst einmal gar nicht zu Wort. Dann hat sie mir gesagt, dass meine Schwester, mit der ich überhaupt keinen Kontakt mehr habe, den fast identischen Brief an das Amt geschickt hätte. Nur bei ihr seien auch §§ angegeben worden. Das sei doch komisch. Meine Schwester hat sich anwaltlich per Telefon beraten lassen. Und zu dem, was ich vorgebracht hätte, wollte sie sagen, dass mindestens 1 Jahr dazwischen liegen müsste, wenn eine Verwirkung eingetreten sei. Ich habe ihr darauf nur geantwortet, dass ich eine Mail am 3.1.2018 und dann erst wieder ihren Brief am 21.01.2019 erhalte habe. Also sei es über 1 Jahr her und die Unterlagen von mir hätten alle 2016 komplett vorgelegen und desweiteren möchte ich mit ihr jetzt nicht mehr reden, sie solle alles schriftlich machen, da ich das zur Beweissicherung brauche. Zum Schluss, als sie einfach nicht aufhörte zu reden, habe ich noch gesagt, dass ich jetzt auflegen würde und habe dies auch getan.
    Dieses Telefonat hat mich dermaßen aufgeregt, da ich fast gar nicht zu Wort kam.
    Aber ich hoffe, dass sie nicht mehr anruft.
    Viele Grüße
    Barbara

  • Hallo Awi,
    ich habe jetzt einen kurzen Spaziergang gemacht, damit ich mich von dem Telefonat erholen konnte, da es mich sehr aufgewühlt hat. Und dass die Sachbearbeiterin mir noch so brühwarm erzählte, dass sie gestern, als sie mich zuhause nicht erreichen konnte, ein ausführliches Gespräch mit meinem Sohn darüber geführt hätte, da ist mir erst einmal bewusst geworden, dass sie meine Angelegenheit mit jemand anderem einfach besprochen hat. Wo bleibt denn da unser Datenschutz? Darf sie das so einfach?
    VG
    Barbara

  • Hallo Barbara,


    ich kann dich sehr gut verstehen. Immer wenn ein Schreiben vom Amt eintrudelt, dann geht es mir nicht gut. Dann schaue ich ins Forum oder rufe meine Anwältin an.
    Danach geht es mir schon oft viel besser. Es muss hier jeder seine Lösung finden, eines ist aber immer gleich, erst wenn das Amt wirklich Klage einreicht, wird es spannend.
    Alles was ich hier zu deinem Fall gelesen habe, lässt mich aber vermuten, dass es nicht zu dieser Klage kommen wird. Es ist sehr selten, dass eine Amt dich telefonisch kontaktiert.
    Denn es gibt auch auf der Gegenseite keine Beweissicherung bei einem Telefongespräch. Folge dem Rat von awi und warte ab.
    Was den Datenschutz angeht, da kannst du ja mal den Datenschutzbeauftragten der Behörde über den Vorfall informieren und dieses Vorgehen hinterfragen.
    Ist dein Sohn schon volljährig? Dann handelt er für sich selber und auch die Weitergabe von Informationen liegt in seiner Verantwortung.


    LG frase

  • Hallo Frase,
    sehr beruhigend, dass es mir nicht alleine so geht. Es ist kein schönes Gefühl. Ja, mein Sohn ist volljährig. Aber ich bin der Meinung, dass die Mitarbeiterin des Sozialamtes ihm hätte gar nicht alles erzählen dürfen und mir heute genauso wenig hätte erzählen dürfen, was meine Schwester ihr geschrieben hat. Es ist ja auch nichts schlimmes erzählt worden. Sie hat meinem Sohn ja noch nicht einmal geglaubt, dass meine Schwester und ich keinen Kontakt mehr haben. Das hat sie ja auch heute bei mir zum Ausdruck gebracht, dass sie das nicht glaubt. Obwohl ich nicht verstehe, was das eine mit dem anderen zu tun hätte. Aber ich lass das jetzt auch erst einmal sacken und wenn etwas schriftliches kommt, dann gehe ich zu meiner Abnwältin.
    Vielen Dank für Deine beruhigenden Worte und noch einen schönen Abend
    Viele Grüße
    Barbara

  • Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen