Elternunterhalt - Kauf von Immobilie steht kurz bevor

  • noch liegt er ja nicht im Heim sondern im KH, keine Ahnung wo wir einen Platz bekämen ...


    Könnte bei mir gegenüber sein oder auch 20 km weit weg.


    Aber ja - selbstverständlich würde ich nähen fahren

  • Wie sieht es mit einer Versicherung aus, die mein Netto "auffüllt" wenn ich länger als 6 Wochen krank wäre und ins Krankengeld fallen würde? Ist so etwas auch abzugsfähig?

    Die eigene Absicherung geht grundsätzlich vor.

    Wenn das in einer Zusatzkrankenversicherung enthalten sein könnte, wäre das m.E. anzuerkennen.

    Sollte aber auch vor der RWA erfolgen.


    Ob das sinnvoll ist?


    Wenn das Einkommen sinken sollte, kann man jederzeit eine Neuberechnung des EU beantragen.

    Die Frage ist ja, ob Du überhaupt oder nennenswert leistungsfähig bist.


    Nach den vorliegenden Daten ergäbe sich eine geringe Leistungsfähigkeit


    Nettoeinkommen 3.000,00 €

    + Wohnvorteil 560,00 €


    ./. Berufsunfähigkeitsversicherung -80,00 €

    ./. Unfallversicherung -20,00 €

    ./. Autokredit -300,00 €

    ./. Unterhalt Kind ( -390,00 € + 102 € Kindergeld) = -288 €

    ./. Betreuungskosten Kind -100,00 €

    ./. Altersversorgung (560 € + 230 €) 780 €

    ./. Instandhaltungsrücklagen -150,00 €

    --------------


    Resteinkommen 1.842,00

    Mindestselbstbehalt ./. 1800 €

    ----------------

    Resteinkommen: 42 €

    Davon kann die Hälfte gefordert werden.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • diese Versicherung besteht schon, war mir als AE sehr wichtig.


    Unterhalt: 488 Euro bei 3560 Euro (Der Wohnvorteil zählte doch dazu?) - 97 Euro hälftiges Kindergeld = 391 Euro


    Danke für eure unendliche Geduld ...


    Es beruhigt mich ungemein - ein gewisser Anteil wäre machbar, wäre der aber z.B. bei 295 Euro jeden Monat gewesen (erste Berechnung ohne Unterhalt) hätte ich uns schon erheblich einschränken müssen


    Vielen, vielen Dank für euren unermüdlichen Einsatz :-)

  • Der Wohnvorteil zählte doch dazu

    Glaube ich nicht, dass ein SHT das einbeziehen würde.

    Die Düsseldorfer Tabelle geht vom Netto aus.

    Zusätzlich ist das Netto sogar zu bereinigen.

    Siehe die Anmerkungen.


    Ab Juli soll das Kindergeld 204 € betragen.

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
    Abkürzungen: EU = Elternunterhalt, UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT/SA = Sozialhilfeträger/Sozialamt, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen

  • Auch im alten Forum war die generelle Meinung, dass das gegengerechnet wurde.


    aus Bundesgerichtshof

    Beschl. v. 18.01.2017, Az.: XII ZB 118/16

    "d) Die vom Senat bislang nicht abschließend entschiedene Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Weise die Tilgungsleistungen für eine selbstgenutzte Immobilie im Elternunterhalt auf die Altersvorsorgequote von 5 % anzurechnen sind, wird in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur allerdings unterschiedlich beantwortet"


    damit hat der BGH klargestellt, bis 2017 hat der BGH selbst keine eindeutige Antwort gegeben.


    die Klarstellung erfolgte erst durch das zitierte Urteil aus 2017


    "(2) Der den Wohnvorteil dann noch übersteigende Tilgungsanteil ist jedoch entgegen der zuletzt genannten Auffassung als Vermögensbildung zu Lasten des Unterhaltsberechtigten im Rahmen der sekundären Altersvorsorge zu berücksichtigen."