Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

  • https://www.berlin.de/sen/sozi…grundsicherung-571914.php


    Als Anhaltspunkte sind alle Umstände zu werten, die es nach der allgemeinen Erfahrung des täglichen Lebens wahrscheinlich machen, dass ein jährliches Gesamteinkommen in dieser Höhe überschritten wird. Dazu gehört zum Beispiel der ausgeübte Beruf




    Dazu eine weitere Stellungnahme der Sachverständigen des Bundestages



    Schriftliche Stellungnahme
    zur öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 04. November 2019
    um 15:00 Uhr zum
    Gesetzentwurf der Bundesregierung
    Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)
    - BT-Drucksache 19/13399
    Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP)...

    Der CBP begrüßt die finanzielle Entlastung von Angehörigen. Nach Ansicht der CBP muss allerdings in
    der Neuregelung in § 94 Abs. 1a SGB XII klargestellt
    werden, dass nicht jeder Anhaltspunkt ausreicht, um
    die gesetzliche Vermutung zu überprüfen. In der Praxis macht der Sozialhilfeträger von der Regelung in §
    43 Abs. 5 Satz 4 und 5 SGB XII relativ ausufernd Gebrauch
    . Zudem sollte der Anhaltspunkt, der Anlass
    zum Auskunftsverlangen gibt, auch mittgeteilt werden. Da dies in der Praxis immer wieder nicht geschieht, empfiehlt sich insoweit eine Klarstellung in
    der Gesetzesbegründung.



    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Es geht aber hier um Anhaltspunkte, die der "Bedürftige" liefern soll.

    Wenn also Mutti oder Vati im Fragebogen zum Antrag auf Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) angibt, Beruf der Tochter/des Sohnes, Maler, ist das kein Anhaltspunkt.

    Bei Malermeister wäre ich schon vorsichtiger und bei Geschäftsführer einer Malerfirma, bekommt das Kind dann bestimmt Post vom Amt.


    Es liegt also hier eine Menge Zündstoff in der Luft.


    VG frase

  • Es geht aber hier um Anhaltspunkte, die der "Bedürftige" liefern soll.

    nicht ganz, denn ein Auskunftsersuchen gemäß § 117 SGB XII ist ein Verwaltungsakt, und der muss begründet werden


    siehe dazu § 35 SGB X


    (1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.


  • Nun erklär mal was das in der Praxis bedeutet.

    Es wird in den Anträgen ja nur nach dem Beruf der Kinder gefragt, wenn ich mich richtig erinnere.

    was will denn ein Sozialamt mit Beruf Malermeister anfangen, meine Antwort nichts


    um eine tragfähige Begründung zu haben, bedarf es mehr

    beispielweise, der Malermeister ist ein Selbständiger mit etlichen Mitarbeitern

  • Es geht aber hier um Anhaltspunkte, die der "Bedürftige" liefern soll.


    nein,

    kann nicht erkennen, dass es hier nur um solche Anhaltspunkte geht, steht auch in den Stellungnahmen und im Gesetz so nicht drin

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Bei Malermeister wäre ich schon vorsichtiger und bei Geschäftsführer einer Malerfirma, bekommt das Kind dann bestimmt Post vom Amt.


    kann ich (leider) nicht verneinen, so ist die Rechtslage;

    obwohl ich "bestimmt" nicht unterschreiben würde

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Es wird in den Anträgen ja nur nach dem Beruf der Kinder gefragt, wenn ich mich richtig erinnere.


    das Amt darf selber Recherchen durchführen, falls notwendig, es muss nicht nur dem glauben was in den Anträgen drin steht


    P.S.

    "Recherchen" ist nicht gleich ein hartes Verhör oder Hausdurchsuchung, so ist es nicht gemeint :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Meg : der Redebeitrag 1 zeichnet aber auch die reale Lage nach. Viele Familien versuchen bis zum Burnout die Pflege zu hause zu wuppen, weil man Angst vor den Heimkosten hat. Selbst die Pflegesätze der ambulanten Pflege reichen oft nicht aus und es muss zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden. Diese "doppelte" Last ist unerträglich.

    Eine gute häusliche Pflege kostet halt auch. Bin mal gespannt wie dann die Plegevermittlung ausländischer Pflegekräfte weiter läuft und ob das dann auch von der Sozialhilfe "gesponsert" wird.


    VG frase


    Richtig.


    Siehst du viele pflegende Angehörige hier im Forum ?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Siehst du viele pflegende Angehörige hier im Forum ?

    Ich war einer und musste feststellen. das es nicht mehr mit der Menschenwürde vereinbar war.

    Meine Mutter lebt nun seit zwei Jahren im Pflegeheim. Sie hat eine deutlich gesteigerte Lebensqualität gewonnen und ist dankbar für diese Form der Unterbringung. Natürlich hat Sie keine Ahnung was da finanziell hinter den "Kulissen" abläuft, das würde ihr wohl den Lebensmut rauben.


    VG frase

  • Natürlich hat Sie keine Ahnung was da finanziell hinter den "Kulissen" abläuft, das würde ihr wohl den Lebensmut rauben.

    die Sozialämter haben die gesetzliche Verpflichtung, den eigentlich Inhaber des Anspruchs auf Unterhalt (Mutter/Vater) darüber zu informieren, das


    in Höhe der geleisteten Sozialhilfe ein gesetzlicher Übergang von Ansprüchen gemäß § 94 SGB XII auf den Träger der Sozialhilfe stattgefunden hat und gegen wen Forderungen erhoben werden

    siehe dazu Rechtswahrungsanzeige


    denn die Forderung des Sozialamts ist eine gesetzliche Abtretung

  • Nun ja, ich habe als ihr Bevölmächtigter gehandelt, bekomme daher all die nette Konversation.

    Diesen "Amtsschimmel" hätte sie nie und nimmer mehr rieten können, ist ja nicht umsonst aktuell PG4 in Verbindung mit Demenz.


    Was sagt man denn dazu?


    VG frase

  • gibt es einen Betreuer, dann bekommt er die Post,

    Was genau ist ein Betreuer?

    Ich habe nur eine Vorsorgevollmacht und meine Mutter ist nicht entmündigt.

    Die Behörde ist aber nicht blöd, schickt die Post auf ihren Namen z.Hd. an mich und meine Adresse.


    VG frase

  • Was genau ist ein Betreuer?

    Ich habe nur eine Vorsorgevollmacht und meine Mutter ist nicht entmündigt.

    Die Behörde ist aber nicht blöd, schickt die Post auf ihren Namen z.Hd. an mich und meine Adresse.

    ehrenamtliche Betreuer sind fast immer Verwandte, beispielsweise leibliche Kinder mit entsprechenden Vollmachten

    dann ist diese Person auch automatisch der Ansprechpartner des Sozialamts

  • Viele Familien versuchen bis zum Burnout die Pflege zu hause zu wuppen, weil man Angst vor den Heimkosten hat. Selbst die Pflegesätze der ambulanten Pflege reichen oft nicht aus und es muss zusätzlich Sozialhilfe beantragt werden. Diese "doppelte" Last ist unerträglich.

    Ich war einer und musste feststellen. das es nicht mehr mit der Menschenwürde vereinbar war.



    Verstehe ich es richtig, dass du die doppelte Last getragen hast ?

    Du warst ein pflegender Angehöriger und wurdest gleichzeitig aufgefordert Elternunterhalt zu bezahlen? Oder was meinst du mit doppelter Last ?


    Siehst du hier im Forum oder in deinem Bekanntenkreis mehrere solche Fälle, dass ein pflegender Angehöriger für das zu pflegende Elternteil Unterhalt zahlt ?


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • ich glaube ich verstehe die Beschreibung jetzt: zuerst Pflege des Elternteils, danach Pflegeheim und danach eine Aufforderung Elternunterhalt zu bezahlen, das wird in diesem beispiel als doppelte last beschrieben

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Verstehe ich es richtig, dass du die doppelte Last getragen hast ?

    Nein, ich habe neben meinem Job meine Mutter gepflegt, also vor der Arbeit und nach der Arbeit und auch an den WE.

    Dazu musste dann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden.

    Es ist für jeden, der das mal gemacht hat eine krasse Erfahrung.

    Vom KH über eine Reha zurück in die eigene Wohnung, bis der nächste Einbruch kam.

    Dann begann das Ganze von Vorne. Am Anfang war es noch machbar, im laufe der Zeit glang es mir einen PG für Sie zu bekommen.

    Es ging um Job, Pflege und eigenen Familie. Ich musst dabei zusehen, wie der Zustand sich stetig verschlechterte, in allen der drei Bereiche.

    Keine Ahnung ob du verstehst was es bedeutet, das du schon zusammenzuckst, wenn dein Telefon klingelt und die nächste Katastrophe abläuft.

    Ich bin kein Pflegeprofi und war teilweise total überfordert. Dann habe ich die Reisleine gezogen und einen Heimplatz besorgt.

    Das 2. Gutachten des MDK lies dies auch zu und meine Mutter hat deutlich an Lebensqualität gewonnen.

    Bis zum Pflegeheim habe ich finanziell nur freiwillig was an meine Mutter gezahlt, denn die ist im GS-Bezug.

    Da wäre ihr alles angerechnet worden, wenn es übers Konto gelaufen wäre.



    VG frase