Pflegheimkosten bei Krankenhausaufenthalt

  • Hallo in die Runde,


    ich hätte mal eine Frage zu den Pflegeheimkosten bei einem Krankenhausaufenthalt.

    Meine Mutter ist nun seit drei Wochen in einem Krankenhaus. Es werden ja in dem Zeitraum vom Pflegeheim keine Leistungen erbracht. Weiß jemand wie dann die Kosten für das Pflegeheim berechnet werden?
    Kann ich da ggfs. vom SHT einen Abzug verlangen?

  • nach einer gewissen Zeit werden die Kosten auf 75% des Tagesssatzes gekürzt. Am Besten, du fragst bei der Pflegeeinrichtung nach.

    Da ist leider ein Betreuer im Spiel. Ich habe seit Jahren keinen Kontakt (schlechte Kindheit) und will auch keinen Kontakt. Problem ist nur, dass ich alles zahlen soll!

    25 % Kürzung in Anbetracht der hohen monatlichen Kosten ist ja wirklich mau.


    Kriegt der SHT das mit? Eigentlich muss er mir das doch mitteilen, dass sich der Betrag der ungedeckten Kosten verändert.

    Kann man vom SHT eine An- und Abwesenheitsliste über die Aufenthaltszeiten im Heim fordern ?
    Muss die Kürzung beim Heim beantragt werden oder wie geht das vonstatten?


  • Der SHT wird durch das Pflegeheim von der KH-Aufnahme informiert. Spätestens nach Rückkehr in die Einrichtung wird die Zahlung an dsa Pflegeheim dann korrigiert.


    Wenn du die vollen SH-Kosten an den SHT erstatten musst, bekommst du einmal jährlich eine Abrechnung.

    Darin muss dann der KH-Aufenthalt mit den geringeren Kosten enthalten sein und du bekommst eine Erstattung.


    Wenn die SH auch mit den geringeren Kosten durch den KH-Aufenthalt über deinem Unterhaltsbetrag liegt, wirst du keine Info des SHT erhalten - gehe ich mal von aus.


    Du kannst dich aber auch selbst beim SHT melden und auf den KH-Aufenthalt hinweisen.