Erwerbsobliegenheit

  • Hallo!

    Ich werde demnächst wahrscheinlich Vater. Meine Ex (Studentin und nicht EU Ausländerin) fordert bereits den Mindestbetreuungsunterhalt bzw. momentan Unterhalt wegen der Schwangerschaft (4 Monate im Voraus) von 880 Euro über ihren Anwalt und ab der Geburt dann auch den Kindesunterhalt.

    Bis zur Klärung der Vaterschaft habe ich erst einmal alle Forderungen zurückgewiesen.

    Falls ich der Vater bin, werde ich den Mindestbetreuungsunterhalt nicht aufbringen können, ohne unter den Selbstbehalt zu fallen. Der Kindsunterhalt stellt kein Problem da.


    Besteht in diesem Fall eine Erwerbsobliegenheit, bzw. eine erweiterte Erwerbsobliegenheit, um den Mindestunterhalt für die Mutter aufzubringen? Ich bin nicht voll berufstätig.


    Danke für Euer Feedback!!

  • Hi,


    Kindesunterhalt ist zu zahlen, das ist keine Frage. Auch die Erstausstattung des Kindes. Und das zwar unabhängig davon, wie viel du verdienst, oder aber wie viel du arbeitest. Theoretisch fängt der Betreuungsunterhalt für die Mutter 6 Wochen vor der Geburt an, allerdings nur, soweit nicht anderweitig für die werdende Mutter gesorgt ist.


    Ich sehe im Augenblick keine Anspruchsgrundlage dafür, deine Berufstätigkeit für die Alimentierung der Mutter auszuweiten. Es gibt natürlich immer Ausnahmefälle.


    Was kann ich dir raten? Dem Anwalt mitteilen, dass du selbstverständlich bereit bist, für das Kind aufzukommen, sofern die Vaterschaft nachgewiesen wird. Dass du zu weiteren Zahlungen nicht in der Lage bist. Es kann natürlich sein, dass du für die Zeit, in der das Kind noch nicht da ist, den Betrag, der über dem Selbstbehalt liegt, für die Mutter zahlen musst. Aber, das weiss man ja im Augenblick nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Informationen!

    Für die Erstausstattung sind laut meinen Kenntnissen 1000 EUR anzusetzen, oder kann da mittlerweile auch mehr verlangt werden?

    Was muss ich dem Anwalt denn sonst noch mitteilen? Er fordert eine ganze Liste von Unterlagen inkl. Steuerbescheide der letzten drei Jahre, falls ich nicht Leistungsfähig bin.

    Es wird gefordert, dass ich schon vier Monate vor der Entbindung Unterhalt zahlen muss, da meine Ex aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten gehen kann. Ist das irgendwie abzuwenden?

    Laut schreiben setzt mich der Anwalt unter Verzug, der Streitwert beläuft sich meines Erachtens durch die Forderung auf 12 x 880 = 10560 EUR. Werden mir hieraus schon bei einem positiven Vaterschaftstest Anwaltsgebühren auferlegt? Wie kann ich das am besten umgehen?

  • Hi,


    die Frau ist Studentin. Wieso kann sie nicht studieren? Hat sie denn vor der Schwangerschaft gearbeitet? Wenn ja, dann bekommt sie doch jetzt auch Geld. Also einfach ein Beschäftigungsverbot behaupten, so einfach ist das nicht.


    Ansonsten kann man sich trefflich drüber streiten, ob du für ein Jahr oder drei Jahre die Unterlagen vorlegen musst. Ich weiß jetzt nicht, wie dein Arbeitgeber abrechnet. Bei meinem war das so, dass ich im Dezember praktisch kumuliert die volle Abrechnung fürs ganze Jahr drauf hatte auf dem Lohnzettel. Eventuell langen ja die drei Abrechnungen plus Steuerbescheide. Oder sind noch andere Einnahmen da? Etwa aus Vermietung und Verpachtung?


    Mach uns da auch mal schlau, dann sehen wir hier weiter.


    Mir fällt noch was ein: wart ihr verheiratet?


    Herzlichst

    TK

  • Verheiratet waren wir nicht.


    Sie ist Studentin und hatte einen Nebenjob auf 450 EUR Basis in der Gastronomie, denn sie angeblich wegen der Schwangerschaft nicht mehr ausüben kann. Sie hat gekündigt, nicht der Arbeitgeber.


    Sonstige Einnahmen gibt es meinerseits nicht. Die Jahresabrechnung erhalte ich auch im Dezember.

  • Hi,


    also hat sie eigene Einnahmen. Andernfalls hätte sie ja auch nicht in Deutschland studieren dürfen. Diese eigenen Einnahmen sind anzurechnen. Und - sie kann ja weiter studieren.


    So, das ist der Einstieg. Jetzt die Frage, wie es weiter geht. Und da muss man rechnen. Die glückliche werdende Mutter muss umgekehrt auch erklären, was sie hat, finanziell. Sie kann weiter studieren, was spricht dagegen? Zumindest bis zur Geburt.


    Das ist mein Ansatzpunkt. Dann müsste man dein Einkommen bereinigen, was bleibt denn da noch übrig?


    Herzlichst


    TK

  • Vielen Dank für die Info.


    Das Geld von der Familie erhält sie unregelmäßig nach Bedarf und auch in unterschiedlicher Höhe.

    Wie ist so etwas nachzuweisen? Konteneinsicht? Kann so etwas erzwungen werden?

    Sie sagt, sie ist mittellos, was definitiv nicht stimmt.


    Ist nicht erst einmal der Kindsvater verpflichtet zu zahlen, danach die Eltern.


    Wie kann am besten vorgegangen werden und wie verhält es sich mit den Anwaltsgebühren? Wer muss die Zahlen und bin ich schon im Verzug?

  • Hi,


    mittellos, das kann ja definitiv nicht stimmen. Denn sie ist in Deutschland krankenversichert, zahlt Studiengebühren, lebt hier.


    Zwar ist es grundsätzlich so, dass im Falle einer Schwangerschaft der Kindsvater vor den werdenden Großeltern dran ist, zumindest dann, wenn wegen der Schwangerschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann. Hier haben wir aber einen anderen Fall. Sie hat nur die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bekommen, eben weil ihr Lebensunterhalt abgesichert war. Durch wen, das kann dahingestellt bleiben. Sie kann ihr Studium fortsetzen, sie hätte auch weiter arbeiten können. Ich sehe deshalb erst 6 Wochen vor der Geburt einen Ansatzpunkt für Unterhalt, und auch da fließen die Zahlungseingänge mit in die Berechnung ein.


    Mit den Anwaltskosten, das ist so eine Sache. Da du im Augenblick nicht im Verzug bist, dich auch nicht grundsätzlich weigerst, Unterhalt zu zahlen, sehe ich keinen Grund, für diese Gebühren aufzukommen. Das hätte die Lady ja auch alleine regeln können.


    Ich würde dem Anwalt in etwa das schreiben, was ich hier ausgeführt habe. Die Verdienstbescheinigungen beifügen, ebenso die Steuerbescheide. Dein Einkommen bereinigen (mindestens 5% berufsbedingte Aufwendungen, Zusatzversicherungen für Altersvorsorge u.s.w.), im Gegenzug eben die Einkommensnachweise von ihr fordern, und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK