Kindesunterhalt nach Enterbung ?

  • Moin zusammen,

    meine Exfrau ist Erwerbsunfähigkeitsrentnerin und liegt mit der Rente und dem, was sie hin und wieder hinzuverdient unter dem Selbstbehalt. Für unsere beiden Kinder hat sie noch nie einen Cent Unterhalt gezahlt.


    Den Kontakt zu beiden Kindern (15 & 19) hat sie vor einiger Zeit abgebrochen.

    Nun ist ihr Vater gestorben (recht wohlhabend). Über das AG haben die beiden Kinder erfahren, dass dieser die für die abgeschlossenen Ausbildungsversicherungen "anders" verwendet hat. Die meiner Tochter hat er an die Schwester meiner Ex zur freien Verfügung vermacht, die meines Sohnes hat er sich schon vor einem Jahr auszahlen lassen und an den Verein "Berliner Schlösser" gespendet. Das ist dem Umstand geschuldet, weil meine Ex und ihre Verwandschaft (Vater & Schwester) den Kindern die Schuld am Kontaktabbruch geben und diese "bestraft" wissen wollen.


    Der Verstorbene hinterlässt ein Haus (ca. 300.000€, ein Auto, diversen Schmuck (sehr wertvoll), Bar- und Aktienvermögen, insgesamt nicht wenig. Meine Anwältin hat aufgrund der Erbschaft nun zumindest den Mindestunterhalt für meine minderjährige Tochter eingefordert. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass meine Ex "enterbt" worden ist und deren Schwester alles geerbt haben soll.


    Hat jemand Erfahrung, wie es da weitergehen kann ? Kann meine Ex gezwungen werden, ihren Pflichtteil einzuklagen, um den Unterhalt bestreiten zu können ?

  • Hallo StS,



    Was macht die neunzehnjährige? hat sie noch Anspruch auf Unterhalt?


    Unterhalt wird i.d.R. vom monatlichen Einkommen gezahlt. Dazu gehören auch Zinseinnahmen.


    edy

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    z.B. "Hallo"
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  • Moin,

    in Absprache mit meiner Anwältin, die ich jetzt eingeschaltet habe, warten wir erst das Ergebnis für die 15jährige ab. Danach würde der Unterhalt für den 19jährigen Bruder (noch Schüler) angegangen werden.


    Laut der Anwältin gelten in diesem Fall nicht nur die Zinseinnahmen, sondern sie müsste sogar Vermögen verwerten, damit sie den Unterhalt leisten kann. Selbst, wenn sie sich weigert, den Pflichtteil einzuklagen würde sie dennoch so bewertet werden, als wenn sie nun leistungsfähig ist, so dass wir zumindest einen Titel gerichtlich erwirken können.....bin gespannt, ob das so hinhaut.


    Mich erschreckt am meisten, wie weit Eltern (MÜtter) gehen, sich um den Unterhalt zu winden, obwohl sie die Möglichkeit hätten, ihn zu leisten.


    Gruß

    Stephan