Sofort Berechnung vom Sozialamt oder erst Fragen ?

  • Hallo Forum ,


    noch eine Frage:


    Wenn man bei der Auskunft zum Beispiel Kredite / Altersvorsorge usw. angeben hat, bekommt man dann im ersten Rückschreiben des SA erst mal Fragen dazu gestellt, wen die was nicht anerkennen wollen oder ist schon beim ersten Schreiben des SA immer gleich eine Berechnung von dem, was man zahlen soll dabei ?


    Wie hat das bei euch ausgesehen ?

  • sorry, aber so wie du die Frage stellst, kann man sie nur schwer anders beantworten :)

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Wie hat das bei euch ausgesehen ?


    darauf wirst du mit sicherheit von den unterschiedlichen Leuten unterschiedliche Antworten bekommen; kommt hauptsächlich darauf an, wie ausführlich die Auskunft abgegeben wurde, wie hoch der Bedarf des UHB ist, wie der SHT die Leistungsfähigkeit auf den ersten Blick einschätzt usw.

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Wenn keine Rückfragen oder Nachforderungen zur Auskunft kommen, schickt das Amt in der Regel eine Berechnung raus.

    Das ist kein Bescheid, nur eine Berechnung.

    Hat bei mir 10 Monate gedauert und war falsch, würde zurückgewiesen und nun warte ich schon weitere10 Monate auf Antwort.


    VG frase

  • Mein Vater ist seit Mitte Juli 2019 in einem Pflegeheim, Pflegestufe 5. Meine Mutter ist zu Hause und bekommt Grundsicherung. Vor dem Pflegeheim hat mein Vater ebenfalls Grundsicherung bekommen, doch hatte er im März 2019 einen Schlaganfall und nach mehreren Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten in einem Pflegeheim gelandet.


    Mitte Oktober habe ich die RWA erhalten mit der Bitte um Auskunft. Die Auskunft habe ich geschickt auf dem Amtsformular. Danach kam ein Schreiben, darin stand, dass ich Leistungsfähig bin, und das die vorläufige (so in Fettschrift) Berechnung 325 Euro EU ergibt. Der SHT hat in diesem 2.Schreiben gefragt, ob ich noch etwas hinzuzufügen hätte, und ich wurde um eine Stellungnahme zu dem berechneten Betrag gebeten (warum auch immer). In meiner Antwort stand dann, ich hätte noch die Besuchsfahrten zu meinem Vater ins Pflegeheim und zu meiner Mutter nach Hause abzusetzen (meine Mutter istt auch krank und braucht Hilfe zur Pflege, die wir vor 3 Monaten beantragt und immer noch keine Antwort erhalten haben).


    Danach kam Ende Oktober das 3. Schreiben, in welchem ich gebeten wurde, Quittungen/Belege vorzulegen, welche Leistungen ich für meine Mutter erbringe. Also meine Angaben waren, dass ich 2xWoche zu ihr fahre,um beim Haushalt, Kochen, Putzen, Baden usw. zu helfen. Der SHT will tatsächlich, dass ich dafür Quittungen o.ä. habe.)))


    Jedem Schreiben des SHT lag eine Berechnungstabelle bei, wo am Ende die o.g. 325 Euro unverändert standen, egal, was ich in meiner Stellungnahme schrieb. In der Spalte "Verzug" stand aber immer noch 0 Euro (Stand: 12.11.2019). Eine richtige Zahlungsaufforderung habe ich noch nicht. Achso, eine evtl. Zahlung wäre lt. SHT ab Oktober, also ab Zugang der RWA und nicht rückwirkend.


    Sorry, wenn es etwas "zuviel" meiner Erfahrung mit dem SHT war im fremden Thread.