Das liebe Geld für die Scheidung

  • Moin,

    ich bin neu hier und stehe auch grade vor der Trennung/ Scheidung . Ich weiß nicht ob das hier herein gehört, wenn nicht kann es auch verschoben werden.

    Nun zu meiner Frage:

    Wie seit Ihr das angegangen mit den ganzen Kosten dieser Punkt bereitet mir am meisten Kopfzerbrechen.

    Bei mir ist es so das ich demnächst hier ausziehe, sobald ich eine Wohnung gefunden habe. Nur ich weiß nicht, wie ich das am besten alles Finazieren soll, ein Kredit ist schon klar.

    Da ein großer Unsicherheitsfaktor die Scheidung ist, was kommen da an Kosten auf einem zu, das kann keiner einem so richtig sagen, dazu braucht man noch etwas Wohnungseinrichtug usw.

    Ein Großen Kredit oder noch ein 2. aufnehemn wie habt ihr das gemacht oder wie macht Ihr das ??????


    V

  • Hi,


    was eine Scheidung so kostet, das können wir hier nicht wissen. Das ist abhängig vom sog. Gegenstandswert. Der Gegenstandswert einer Scheidung wird bestimmt von vielen Punkten, letztlich maßgebend ist der Verdienst der Expartner und das, was alles gerichtlich geregelt werden muss. Immer dabei sind die eigentliche Scheidung und der Versorgungsausgleich. Der Rest kann streitig geregelt werden, das mit Hilfe des Gerichts, mit Hilfe von Anwälten oder aber einfach so.


    Das sind die wichtigsten Faktoren, die in die Scheidungskosten einfließen.


    Zur neuen Wohnung. Ich staune immer wieder, was so alles sofort und gleich sein muss. Erst einmal nimmt jeder das an Hausrat mit, was er in die Ehe eingebracht hat. Das gemeinsam Angeschaffte ist zu teilen. Das wäre der Einstieg in die Möblierung. Den Rest kann man doch so nach und nach ergänzen. Ich empfehle immer auch die Sozialläden, die es ja inwzwischen wohl in jeder größeren Kommune gibt. Da gibt es teilweise Möbel in hervoragendem Zustand für ganz wenig Geld. Jedenfalls ist es gefährlich, Kredite wie blöd aufzunehmen, ohne die finanziellen Belastungen abschätzen zu können. Da ist dann im nächsten Jahr die ungünstigere Steuerklasse zu berücksichtigen, mögliche Unterhaltszahlungen, Scheidungskosten, was weiß ich.


    Viele verzetteln sich da hoffnungslos, weil sie einfach nicht kapieren, dass bei gleichbleibendem Budget das Führen von zwei Haushalten ohne Einschränkungen einfach nicht geht.


    Herzlichst


    TK

  • Wenn es bei euch möglich ist dann versucht doch das Trennungsjahr in der gleichen Wohnung abzuhalten!


    Ich meine das funktioniert wenn man klar nachweisen kann das Tisch und Bett getrennt sind...also das man sich nicht mehr ein Schlafzimmer und ein Esszimmer teilt. Oder noch anders ausgedrückt dass man sich nicht mehr gegenseitig versorgt / unterstützt.

    Also kein gemeinsames Essen/Kochen...Wäsche waschen... einkaufen, etc.


    VG

  • Nur ich weiß nicht, wie ich das am besten alles Finazieren soll, ein Kredit ist schon klar.

    Da ein großer Unsicherheitsfaktor die Scheidung ist, was kommen da an Kosten auf einem zu, das kann keiner einem so richtig sagen, dazu braucht man noch etwas Wohnungseinrichtug usw.

    Ein Großen Kredit oder noch ein 2. aufnehemn wie habt ihr das gemacht oder wie macht Ihr das ??????

    Moin erstmal von meiner Seite!


    Das klingt echt übel, sich zu verschulden, um die Scheidungskosten zu begleichen tut dir sicherlich nicht gut nach der bestimmt schon schweren Trennung.


    Daher möchte ich dir ein paar Tipps mitteilen, um den Kredit nicht allzu weit in Höhe steigen zu lassen und damit du auch keinen zweiten aufnehmen musst. Vielleicht schaffst du es mit den Tipps ja sogar, gar keinen Kredit aufnehmen zu müssen. Die Tipps lauten wie folgt:


    - Prüfe am besten mal, ob für dich Prozesskostenhilfe (Die Voraussetzungen dafür sind z.B. hier ganz gut aufgelistet: Link entfernt (edy) einfach mal nach VKH googlen. Falls dem so ist, sparst du schonmal einen großen Teil der Kosten!


    - Dann gibt es die Möglichkeit, sich einvernehmlich scheiden zu lassen. Dafür musst du dich mit deinem Partner in puncto Unterhalt, Vermögen, Hausrat, Ehewohnung, Sorge- und Umgangsrecht und Ablauf des Trennungsjahres einigen. So kann das Gericht den Gegenstandswert, der oben schon erläutert wurde um 30% senken und auch kann es dann genügen, nur einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Anwaltskosten sinken dadurch um 50%!


    Ich hoffe mal, dass du die Kosten auf diese Weise möglichst niedrig halten kannst. Gewiss ist der Aufwand dafür nicht wegzudiskutieren. Schließlich musst du dich mit deinem Partner in allen wesentlichen Punkten der Scheidungsfolgen einigen. Das ist sicherlich ein schwerer Gang - aber er lohnt sich.


    Auch kannst du die Kosten kalkulieren, indem du dein Einkommen in einen Scheidungskostenrechner eingibst. Es genügt das zu googlen. Davon gibt es etliche und sie geben dir eine gute Auskunft! Auf der von mir verlinkten Seite ist vermutlich auch einer zu finden.


    Viel Erfolg und alles Gute!

  • Hi,


    deine Auskünfte sind, vorsichtig formuliert, missverständlich.


    Bei Gericht wird nur das entschieden, was auch anhängig gemacht wird. Deshalb treibt ein nicht nicht anhängiger Bereich auch die Kosten nicht in die Höhe. Und - solange man die Gegenstandswerte nicht kennt, hilft einem auch ein Scheidungskostenrechner wenig.


    Herzlichst


    TK

  • Der Scheidungskostenrechner ist ja gerade dazu da, den Gegenstandswert zu ermitteln. Multipliziert man das Nettovermögen beider Ehegatten pro Monat mit drei, kommt der Gegnstandswert heraus. U.a. dafür ist ein Scheidungskostenrechner da. Zudem wird der Versorgungsausgleich und evtl. Auseinandersetzungsfolgen bzgl. der Kinder miteinbezogen.

  • Hi,


    da man nicht weiss, wie hoch der Versorgungsausgleich streitwerttechnisch ausfallen wird, kann man diesen vor den Auskünften der Rentenkassen/privaten Vorsorgeversicherungen/Riester, was weiss ich, nicht kalkulieren. Zudem weiss man auch gar nicht, ob die Kinder überhaupt Gegenstand des Verfahrens sind, und wenn ja, was? Sorgerecht, Unterhalt, Umgang, nur Teile des Sorgerechts. Das ist also auch nicht vorab einfach mal so zu kalkulieren. Dazu kommen dann noch möglicherweise Kosten für Ehegattenunterhalt, auch der kann Gegenstand des Scheidungsverfahrens sein, Höhe des Streitwertes ist vom Antrag abhängig, evtl. Hausratsverteilung, Abwicklung sonstigen Eigentums, Zugewinnausgleich u.s.w. Auch das ist nicht vorab zu erfassen. Und das Gericht senkt keine Kosten, wo kommt nur diese Erkenntnis her?


    Das Gericht legt den Streitwert der Punkte fest, die anhängig sind. Ein "wenn Ihr artig seid, dann mach ichs preiswerter," das gibt es einfach nicht. Und der Rest ist eben von ganz vielen individuellen Faktoren abhängig, die auch kein Scheidungskostenrechner bieten kann.


    Und - Manuel - die Rechner sind nicht dazu da, den Gegenstandswert zu ermitteln, können die gar nicht. Die sind dazu da, bei bekanntem Gegenstandswert auf dessen Basis die möglichen Kosten zu ermitteln.


    Herzlichst


    TK