Kinderfreibetrag neben Kindergeld?

  • Hallo,


    ich habe eine Frage, zu der ich im Internet in der ersten Recherchestunde nichts gefunden habe.


    Sachverhalt:

    - Meine Exfrau und ich leben getrennt (jeweils St.-Kl. II).

    - Kinder leben bei ihr und bei mir.

    - Keine zahlt an den anderen Kinderunterhalt.

    - Meine Exfrau bekommt das ganze Kindergeld.


    Frage:

    Da wir nun für die Kinder insgesamt und jeweils einen höheren finanziellen Aufwand haben (Kleidung, Wohnraum etc.), hat sich das Verhältnis zwischen Kindergeld und Ausgaben geändert.

    Kann ich Steuerlich den Kinderfreibetrag geltend machen, um den höheren Ausgaben irgendwie Rechnung zu tragen?


    Danke im Voraus!

  • Hallo Olivenbaum,


    der Kinderfreibetrag wird unter euch aufgeteilt.

    Ihr werdet getrennt veranlagt. Dann prüft das Finanzamt welcher Betrag (Kindergeld oder Kinderfreibetrag) günstiger ist.

    Oft ist das Kindergeld die bessere Lösung.

    Du kannst also nicht extra eine Kinderfreibetrag geltend machen.

    In deinem geschilderten Fall, sollte der Elternteil, der das Kindergeld bekommt, die Hälfte an den anderen Elternteil weiterleiten.


    VG frase

  • Hey,


    ich habe zufällig was gefunden (https://de.wikipedia.org/wiki/…iehendenentlastungsbetrag):

    "Betreiben die Eltern des Kindes das sog. Wechselmodell, können sie unabhängig vom Bezug des Kindergeldes in einer einheitlichen Erklärung bestimmen, wem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zufallen soll."

    Was sagst du denn dazu?
  • Hallo Olivenbaum,


    wie TK es schreibt, es gibt keine zusätzlichen Freibeträge. Das Finanzamt prüft, ob Freibetrag oder Kindergeld günstiger ist.

    Sollte dann der Freibetrag günstiger ausfallen, als das Kindergeld, müsste sogar das Kindergeld zurück gezahlt werden.

    Das kommt bei der Prüfung durch die Finanzbehörde immer raus, denn jeder Elternteil muss ja Angaben zum gezahlten Kindergeld (Anlage Kind) machen.


    VG frase

  • Hi,


    ist bei mir zwar schon ein paar Jahre her. Aber trotzdem: bei mir war es so, dass die Freibeträge für zwei Kids günstiger waren als das Kindergeld. Ich musste nur glaubhaft versichern, dass der Vater keinen Unterhalt zahlte, was nicht allzu schwierig war. Ich musste dann kein Kindergeld zurückzahlen, sondern dieser Betrag floß praktisch in die allgemeine Abrechnung mit rein, es wurde also verrechnet.


    Keine Ahnung, ob das noch so gehandhabt wird. Aber ein Grundsatz gilt: es gibt nicht mehr je nach Konstellation, es ist nur eine Frage der Verrechnung/Zuordnung.


    Herzlichst


    TK

  • Das ist vollkommen Korrekt. Du hast das KG bekommen und es wurde geprüft, ob KG oder Freibetrag günstiger ist.

    Hättest du nur den Freibetrag genommen und das KG nicht beantragt, dann hätte das FA dir das KG trotzdem angerechnet.

    "Falls jedoch der Abzug der Kinderfreibeträge zu einem besseren Ergebnis für die Eltern führt, müssen diese das Kindergeld über eine höhere Einkommensteuer zurückzahlen und erhalten im Gegenzug die Kinderfreibeträge."

    es wurde also verrechnet.

    So ist es seit 2004.


    Daher ist es wirklich wichtig, das KG zu beantragen. Es gibt Steuerpflichtige, die schon vorher wissen, das der Kinderfreibetrag günstiger ist und glauben, das KG nicht erst beantragen zu müssen. Ein fiskalischer Fehler, der beim nächsten Steuerbescheid ein "böses Erwachen" beschert.


    VG frase