Unterhalt Jobcenter ab wann darf es rückwirkend gefordert werden ?

  • Hallo,

    da ich mir nicht weiter zu helfen weiß, habe ich mich hier registriert.
    Ich hoffe man kann mir irgendwie helfen, ich bin über jede Hilfe dankbar.


    Ich habe im 18.04.2019 Post vom zuständigen Jobcenter (der Kindesmutter) erhalten in dem ich auf Unterhalt geprüft werden sollte.
    Ich habe darauf reagiert, habe meine Lohnbescheide und alles eingeschickt.
    Über ein halbes Jahr später habe ich darauf eine Antwort erhalten, da ging es um eine Stellungnahme, warum ich so einen weiten Arbeitsweg habe.
    Darauf habe ich ebenfalls sofort reagiert, auch meine Steuererklärung war interessant für das JC.


    Jetzt, wieder fast ein halbes Jahr später erhalte ich ein Einschreiben , darin die Berechnungsbögen und eine Zahlungsaufforderung vom Rückstand .


    Ich habe immer Unterhalt gezahlt, darum ging es nicht, es ging um eine angemessene Berechnung zu Gunsten der Kinder (oder dem JC) .
    Dieses lässt sich fast 1 Jahr Zeit und jetzt soll ich 2600€ zahlen ?


    Meine Frage klipp und klar : Ab wann ist es rechtens ? Muss ich wirklich ab dem 1 sten Schreiben an zurückleisten ?

    Ich wusste doch gar nicht wie viel, davon war ja nie die Rede, es sollte ja anhand meiner Unterlagen geprüft werden.


    Ich danke für`s lesen und hoffe auf Antworten und Erfahrungsberichte.

  • Hallo,


    Besteht ein Unterhaltstitel bzw. eine Jugendamtsurkunde?


    hier geht es um Kindesunterhalt?


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
    Das ist ein Laienforum, die Antworten sind nicht rechtsverbindlich. edy (Admin)

  • Hi,

    es geht um 2 Kinder, diese werden jetzt 10 & 11
    Es besteht eine Anerkennung, Titel nicht, es wurde noch nie was gerichtlich geregelt.
    Habe ja immer gezahlt, waren uns da immer einig.
    Da Sie aber H4 bezieht , berechnen die das .

    Eine Beistandschaft über JA besteht ebenfalls nicht, auch keine Berechnung daher.



  • Hi Chris,


    zunächst einmal ganz ruhig. So schnell schießen die Preussen nicht.


    Wir haben hier die Schnittstelle zwischen Familienrecht und Sozialrecht. Und diese Schnittstelle wird von den Sozialbehörden mit schöner Regelmäßigkeit fachlich nicht beherrscht. Die Höhe des Kindesunterhalts berechnet sich in deinem Fall nach Familienrecht, die Umsetzung desselben, wenn er vom Job-Center geltend gemacht wird, nach öffentlichem Recht oder aber auch nach Familienrecht. Ich drösele das jetzt mal schrittweise auf.


    Ihr habt euch auf einen Betrag geeinigt. Es kann jetzt erst einmal dahingestellt bleiben, ob der richtig berechnet wurde oder nicht. Wenn die Mutter für die Kinder mehr haben will, dann muss sie neu rechnen, und dann den erhöhten Betrag einfordern. Das geht aber nicht rückwirkend, Verzug liegt vor, wenn der Betroffene aufgefordert wird, mehr zu zahlen als bisher. Dieser Bescheid ist erst jetzt gekommen, nach fast einem Jahr. Zwar kann man in bestimmten Fällen Verzug auch rückwirkend geltend machen, etwa, wenn die Auskünfte nur sehr zögerich gegeben werden, wenn die Vereinbarung mit der Kindsmutter befristet war, aber diese speziellen Fälle lassen wir hier mal außer Betracht. Du bist eventuell seit der Zahlunsaufforderung jetzt für kommende Zeiten in Verzug, nicht aber für die Vergangenheit, damit ist der dicke Posten erst einmal vom Tisch.


    Lege bitte sofort gegen die Nachforderung Widerspruch ein, denn jetzt sind wir im öffentlichen Recht, das ist ein Verwaltungsakt, dagegen kann man sich wehren, und muss es auch binnen eines Monats tun, damit da nichts bestandkräftig wird. Den Rest (Berechnungsbögen) musst du überprüfen. Da geht es darum, wie viel du familienrechtlich gesehen in der Zukunft für die Kids zahlen musst.


    Keine Ahnung, ob du das kannst, gegebenenfalls einen Anwalt zu Hilfe nehmen, vielleicht kann dir hier auch edy weiterhelfen, der ist unser Spezialist in Unterhaltsfragen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi Timekeeper,

    danke für Deine ausführliche Antwort.
    Ich muss mal etwas genauer formulieren.


    Die KM bekommt schon immer H4, also seit der Trennung an (2011).
    Das JC hängt da schon immer mit drin und geht mir schon immer an die Wäsche.
    Alle 2 Jahre oder zu bestimmten Erhöhungen um es genauer zu nehmen.
    Ich zahle schon immer den min. Betrag, dass schien bis jetzt OK gewesen zu sein.

    Jetzt kam mal wieder so eine Prüfung, im April 2019 und jetzt im Februar 20 soll ich deren neue Berechnung (nach DDT) (weil ich zu viel Verdiene, anscheinend) rückwirkend (zum Schreiben aus April 19 ) an das JC zahlen.

    Das der Unterhalt meinem Gehalt angepasst wird, naja , dass ist eben so , dass kann ich nicht ändern , und die KM schon gar nicht, denn Sie ist ja abhängig vom JC .


    Mir geht es nur darum, ob ich wirklich die Berechnung, die jetzt zugestellt wurde rückw. zahlen muss.

    Das die sich knapp 1 Jahr Zeit lassen mit einer Berechnung, dass kann doch nicht meine Schuld sein.
    Woher weiss ich denn, ob die diese Leistung überhaupt erbracht haben ( Berechnungsbogen H4 der Kinder/Kindsmutter? )


    Wenn die sagen, zahlen Sie ab dem 01.02.2020 Summe XY an Ihre Kinder, dem widerspreche ich nicht, aber das die von mir Kohle (nicht zu wenig) haben wollen, dass ist mir ein Dorn im Auge.

  • Hi,


    das hab ich doch klar geschrieben, oder ich wollte es zumindest. M.E. lag da kein Verzug vor, der ist aber Voraussetzung für eine rückwirkende Geltendmachung. Ob für die Zukunft richtig gerechnet wurde, das sollte man auch überprüfen.


    Das JC hat deshalb die Griffel drinne, weil die Kindsmutter und die Kids eine Bedarfsgemeinschaft bilden, also das ganze Geld in einen Topf geht. Die Kindsmutter sieht auch bei Erhöhung des Kindesunterhalts nicht einen Cent mehr auf ihrem Konto.


    Herzlichst


    TK