Trennungsunterhalt / Kindesunterhalt -> niedrigeres Einkommen

  • Hallo,


    ich befinde mich gerade im Trennungsjahr von meiner Ehefrau und zahle Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt für meine Ex-Frau, soweit auch alles in Ordnung.


    Mein für die Unterhaltsberechnung zugrunde gelegtes gemitteltes Einkommen der letzten 12 Monate bestand aus meinem Grundgehalt und freiwilligen Leistungen in Form von Prämien und Überstundenausgleich (keine Provisionen o.ä.), dieser Teil machte ca. 10 % vom Nettogehalt aus.


    Von der Geschäftsführung wurden jetzt ab sofort und voraussichtlich für den Rest des Jahres alle freiwilligen Leistungen aufgrund der Corona Krise und damit weggefallener Aufträge und Projekte gestrichen. Mein Nettogehalt ändert sich somit von bisher (Durchschnittswert 12 Monate) ca. 3100 auf 2750 Euro.


    Kann ich für die Berechnung des Trennungsunterhalts für meine Frau bzw. den Kindesunterhalt zumindest für dieses Jahr bzw. solange die freiwilligen Leistungen nicht wieder bezahlt werden, das geringer Nettoeinkommen ansetzen?

  • Hi,


    ja, das geht. Der Verdienst der vergangenen 12 Monate ist doch nur eine Größenordnung, die herangezogen wird, weil viel dafür spricht, dass es auch im kommenden Jahr so bleiben wird. Wenn man nachvollziehbar darlegen kann, dass man sich nicht künstlich arm macht, sondern äußere Umstände für die Änderung des Einkommens verantwortlich sind, dann ist das kein Problem.


    Herzlichst


    TK

  • Danke für die Antwort. Wird dann das "tatsächiche" Einkommen für Kindes- und Ehegaten(Trennungs)unterhalt herangezogen? HIerzu habe ich teilweise unterschiedliche Aussagen bekommen, z.B. das für den Ehegattenunterhalt immer der 12 Monatsdurchschnitt herangezogen wird!?

  • Hi,


    diese Frage hatte ich doch beantwortet. Die vergangenen12 Monate sind eine Berechnungsgrundlage, weil man davon ausgeht, dass es auch in Zukunft so bleibt. Der Jurist spricht da von einer widerlegbaren Vermutung. In deinem Fall spricht wiel dafür, dass die nächsten 12 Monate knapper ausfallen werden. Deshalb sind diese Beträge dann heranzuziehen. Zumindest dann, wenn davon auszugehen ist, dass die finanzielle Veränderung gravierend und von Dauer ist.


    Du musst nicht alles glauben, was irgendwelche Laien im www veröffentlichen.


    Herzlichst


    TK