Trennungsunterhalt & Ehevertrag

  • Hallo Zusammen,


    folgende Situation:


    vor abschluss unserer ehe haben wir einen ehevertrag beim notar abgeschlossen. Dort sind im wesentlichen folgende punkte vereinbart:
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs, zugewinngemeinschaft, ausschluss von unterhaltsleistungen (dabei gelten die gesetzlichen regelungen im falle von Kindern!)


    wir haben zwei Kinder (5 und 7 jahre). meine Frau arbeitet halbtags (1.200 brutto). das eine kind geht in den kindergarten (07:00 bis 15:30) und das andere in die grundschule + anschließender Kinderbetreuung.


    Mir ist klar, dass ich in der Trennungsphase unterhalt für kinder + frau zahlen muss.


    Ist durch die berufstätigkeit meiner frau nach der scheidung nachehelicher Unterhalt fällig oder nicht?
    Ist durch den ehevertrag die unterhaltspflicht gegenüber meiner frau ausgeschlossen?


    Danke vorab für eure Feedbacks!

  • Hallo,
    nach der Scheidung muss deine Frau für sich selbst aufkommen. Wenn sie schon jetzt während der Ehe berufstätig ist, muss sie diese Berufstätigkeit auch nach der Scheidung aufrechterhalten.
    Im Ehevertrag habt ihr Unterhaltsleistungen ausgeschlossen. Ob das wirksam ist, mag auf sich beruhen (grds. nicht, wenn kein anderer Ausgleich dafür vorgesehen ist), denn die Kinder sind älter als 3 Jahre und deine Frau kann arbeiten.


    Gruss