In Unterhaltsleistung Kosten für Kleidung, Urlaub u. eigene Zimmer einrechnen?

  • Liebe Experten,


    bevor ich zu detailliert schreibe, was die Mutter des Kindes lesen könnte, erstmal eine allgemeine Frage: Können bei der Berechnung des Unterhaltes für ein zwölfjähriges Kind erhöhte Mietkosten, damit das Kind ein eigenes Kinderzimmer hat, sowie Kosten für die Ausstattung mit Kleidung, die die Mutter nicht mehr über die Wochenenden mitgibt, berücksichtigt werden?


    Vielen Dank für eure Tipps.

  • Hallo Thea,


    Ein Berücksichtigung kann erfolgen , wenn zumindest der Mindestunterhalt gezahlt wird.


    edy

    Eine freundliche Begrüßung bei jedem Beitrag, ist eine Werschätzung gegenüber den Antwortgebern
    z.B. "Hallo"
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  • Hi,


    sehe ich etwas anders. Das Kind benötigt kein eigenes Zimmer beim Umgangselternteil. Und die Klamotten, die sollte eine 12-jährige alleine packen können. Im Prinzip sind in der Düsseldorfer Tabelle die Umgangskosten berücksichtigt.

    Würde man beim Vater jetzt das Kinderzimmer reduzierend berücksichtigt werden, dann müsste es logischerweise bei der Mutter umgekehrt als Mehrbedarf auch berücksichtigt werden.


    Herzlichst


    TK