Aussetzung Umgang, Vermittlung § 165 FamG

  • Liebes Forum,


    ich bin Inhaber der alleinigen Sorge für meinen 7jährigen Sohn. Er wohnt seit 4,5 Jahren bei mir. Die Kindsmutter hat Umgang alle 14 Tage über das Wochenende, 1 Tag in der Woche, und die Hälfte der Ferien.


    Die Sorgerechtsentscheidung beruhte auf Verwahrlosungen im Haushalt der Mutter, Leben in einem kriminellen Umfeld (u.a. Festnahmen, Verfolgungsjagden im Beisein unseres Kindes usw.), emotionalen Störungen, Entwicklungsstörungen, Sprachentwicklungsstörungen und nicht zuletzt der Feststellung der eingeschränkten Erziehungsfähigkeit der Kindesmutter.

    Es gab in den letzten 12 Monaten immer wieder massive Verstöße gegen die Corona-Verordnung und Gefährdung der Gesundheit unseres Kindes durch die Kindesmutter. Unter anderem Mitnahme nach England in den Sommerferien direkt in die Quarantäne und Leben auf 35 qm mit 5 Personen die im Pflegeheim putzen, offensichtliche Fremdbetreuung, weitere Verstöße usw. die dazu führten, dass unsere Sohn zwei weitere Quarantänen mitmachen musste, nicht geschult werden konnte etc..

    Deswegen habe ich die Aussetzung angedroht, aber nicht vollzogen.


    Es fand im Haushalt der Mutter im Februar eine polizeiliche Hausdurchsuchung statt. Diese erfolgte durch Auframmen der Tür und 8 Polizeibeamten. Nur einen Tag nachdem die Winterferien für unseren Sohn bei ihr endeten. Vermutlich ging es um den Lebenspartner der Kindsmutter. Das ist nicht sicher. Zudem berichtet unser Sohn, dass die Polizei auch mehrfach in seinem Beisein zu Gesprächen mit der Kindsmutter und dem Lebenspartner kam. Genaueres weiß ich nicht. Die Kindsmutter verweigert Auskunft.
    Der Kleine besucht seit einem Jahr eine Therapie zur Verarbeitung des Trauma der Festnahme, den Loyalitätskonflikt, Ängste usw. Das alles habe ich in die Wege geleitet. In der Therapie berichtet unsere Sohn von massiver verbaler Gewalt aber auch körperlicher Gewalt zwischen der Kindsmutter und ihrem Lebenspartner. Der Lebenspartner ist wegen häuslicher Gewalt bei einem anderen Jugendamt bekannt. In diesem Fall geht aber die Gewalt wohl von der Kindsmutter aus. Der Nachweis ist schwierig.


    Ich habe den Umgang wegen der Hausdurchsuchung ausgesetzt und Auskunft verlangt. Die Kindesmutter reagiert mit Ordnungsgeldanträgen gegen mich.


    Ich habe über meine Rechtsvertretung die Situation beschrieben und Einleitung eines Kinderschutzverfahrens von Amts wegen empfohlen. Darüber könnte Auskunft in staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren erlangt werden.


    Das Gericht reagiert mit einem Vermittlungsverfahren nach § 165 FamG. Ich bin einigermaßen schockiert. Denn ohne momentan die Begründung zu kennen, ist das ein böses Verfahren.


    Was haltet ihr davon? Habt ihr Ratschläge?

  • Hi,


    ich halte das Vermittlungsverfahren für eine angemessene Reaktion. Denn, letztlich weiß man nichts genaues. Durchsuchungen können sehr schnell zustande kommen, und es können die Falschen getroffen werden. Ist mir z.B. mal passiert. Da langte ein anonymer Anruf bei der Polizei. Beim zweiten Anruf wurde dann erklärt, ich würde gerade mein Kind misshandeln. Man höre die Schreie des Kindes bis auf die Straße. Der Scherzkeks konnte irgendwann ermittelt werden. Nur, wäre das ein Grund gewesen, mir die Kinder zu nehmen?


    Die Kindsmutter muss insoweit keine Auskunft geben, es gilt die Unschuldsvermutung und auch Kriminelle können in der Lage sein, mit ihren Kindern angemessen zu verkehren oder sogar sie alleine aufzuziehen.


    Hier geht es wohl darum, die Umgangsregelungen den Gegebenheiten anzupassen. Halte ich für eine gute Reaktion. Was sagt denn dein Anwalt dazu?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo morphi

    Was sagt denn dein Anwalt dazu?

    Wie sieht denn dein 7-Jähriger Sohn die Sache.
    Möchte er denn den weiteren Umgang mit seiner Mutter?


    Da es immer um das Wohl des Kindes gehen sollte, finde ich den Vermittlungsversuch doch auch ganz vernünftig.

    Der Kleine besucht seit einem Jahr eine Therapie zur Verarbeitung des Trauma

    Da gibt es doch bestimmt eine Patientenakte und die Möglichkeit der Begutachtung der aktuellen Entwicklung.


    Gruß


    frase

  • frase, ich würde ein so kleines Kind nicht in den Umgangsstreit einbeziehen. Kinder in dem Alter wollen artig sein. Sie werden beim Papa was anderes erzählen als bei der Mama. Ich würde mich in dem Vermittlungsgespräch darauf konzentrieren, eben akzeptable Umgangsregelungen sehr genau zu fixieren. Damit ist allen geholfen.


    Herzlichst


    TK