Kind darf nicht bei dem Vater bleiben, der trinkt.

  • Ein 12 jähriges Kind lebt mit seinem leiblichen Vater und seiner Frau (nicht leibliche Mutter). Wird aber von ihr erzogen seit es 8 Monaten alt ist. Ist aber nicht von ihr adoptiert. Das Kind nennt die Frau vom Vater Mama und die haben super Verhältnis. Der Vater trinkt und es könnte zur Scheidung kommen. Frage : Wenn Kind sich das ausdrücklich wünscht, nach der Scheidung bei der Frau seines Vaters zu bleiben, wenn es offiziell nicht adoptiert ist von ihr darf es das? Wenn nicht, darf es bei seiner Oma leben?

  • Hallo Kunigunde,


    der Vater hat dann sicher auch das Sorgerecht. Das bleibt natürlich nach einer Trennung erhalten, er kann also entscheiden, wo das Kind leben soll.

    Somit hast du kaum eine Chance ohne seine Zustimmung das Kind bei dir leben zu lassen.


    Gruß


    frase

  • Hi,


    nur eine Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen führt nicht automatisch zu einem Entzug des Sorgerechts oder zur Herausnahme eines Kindes aus dem elterlichen Haushalt. Es gibt genug Eltern, die trotz dieser Problematik die Kinder gut aufziehen. Es ist also eine Einzelfallbetrachtung. Das bitte nicht vergessen.


    Sollte es zwischen dir und deinem Mann zum Streit über den Wohnort des Kindes kommen, dann wird im Zweifel ein Gericht entscheiden müssen. Es ist durchaus denkbar, dass die Stiefmutter oder auch die Großeltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen. Wenn sich da ein Streit anbahnen sollte, sollte man rechtzeitig das Jugendamt mit ins Boot holen. Wo ist eigentlich die biologische Mutter in diesem Szenario?


    Herzlichst


    TK

  • Hi TR,


    wenn ich mich recht erinnere, haben wir hier in dem Fall nach dem SGB VIII eine Fremdunterbringung, die nicht bei nahen Verwandten ist, deshalb bedarf sie der Genehmigung des Jugendamtes. Auch Sorgeberechtigte dürfen ihre Kinder nicht zeitlich unbegrenzt anderweitig fremd unterbringen.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich noch mal. Hab inzwischen nochmal ins Gesetz geschaut, einschlägig ist § 44 Abs. 1 SGB VIII. Es kann also sein, dass das Jugendamt für die Unterbringung des Kindes bei der Stiefmutter die Erlaubnis erteilen muss. Es kann auch sein, dass das Verhältnis als eine Verschwägerung angesehen wird, dann wäre das ganze erlaubnisfrei. Aber, wenn es dem Kindeswohl dient, wenn das Kind bei der Stiefmutter bleibt, dann sollte nach Überprüfung der Verhältnisse die Erlaubnis problemlos erteilt werden.


    Wichtig bzw. sinnvoll ist in so Fällen immer, das Jugendamt zeitig ins eigene Boot zu holen.


    Herzlichst


    Tk