Nachehelicher Unterhalt

  • Hi Leute,


    erstmal toll dieses Forum.


    Leider oder zum Glück ist auch bei mir eine Scheidung anhängig.


    Anfangs lief die Scheidung noch gut, plötzlich wurde eine Katastrophe daraus. Klassiker? :saint:


    Die Ehe hatte einen 7jährigen bestand. Scheidung wurde eingereicht. Hausrat aufgeteilt -schriftlich. Versorgungsausgleich liegt bei Gericht.


    Trennungsunterhalt wird auch brav an sie bezahlt.


    Die noch Frau macht Nachehelichen Unterhalt geltend, da unser Gehaltsniveau sehr unterschiedlich ist. Argumentiert wird mit fehlender Ausbildung (Sie ist 42!).


    Man konnte sich auf nachehelichen Unterhalt nicht einigen (ihr Rechtsanwalt wollte u.a. mir Kredite in Abzug bringen mit diesen sie Hausrat kaufen mußte!?). Auf einen Kompromiss durch meinen Rechtsanwalt wurde nicht reagiert.



    Jetzt kurz, ihr Rechtsanwalt hat jetzt Unterhaltsforderung bei Gericht eingereicht. 3Jahre - 600Euro zzgl. Altersvorsorge.

    (Sie bekommt Prozesskostenhilfe.)


    Wie ist jetzt der Ablauf? Mein Rechtsanwalt steht dem natürlich entgegen. Die Frage ist wie geht es jetzt weiter?

    Die Entscheidung trifft wohl jetzt der Richter? Was kann ich oder mein Rechtsanwalt noch tun? Füße stillhalten und hoffen? Scheidungsverfahren wird dadurch sicher auch langwieriger und teurer?


    Wird Trennungsunterhalt berücksichtigt oder interessiert es bei einer nachehelichen Unterhaltssache nicht?


    Lg aus Düsseldorf

  • Hi,


    ich gehe mal davon aus, dass keine gemeinsamen Kinder da sind, die der besonderen Betreuung bedürfen.


    So, dann sieht es so aus. Grundsätzlich besteht ein Jahr Unterhaltspflicht. Einerlei, wann die Scheidung durchgezogen ist. Häufig läuft der Unterhalt auch bis zur Scheidung, das ist dann sozusagen der gravierende Einschnitt. So, jetzt etwas konkreter auf deinen Fall zugeschnitten. 7 Jahre Ehe, das ist keine Ehe von kurzer Dauer, aber auch keine von sehr langer Dauer. Eine ewige Unterhaltspflicht wird also nicht bestehen. Da ihr relativ spät geheiratet habt, kann man auch nicht die fehlende Ausbildung zu deinen Lasten anrechnen.


    Ich grübele darüber, wie die Ex denn bei der finanziellen Situation einen Kredit bekommen konnte? Wäre vielleicht wichtig für die Einschätzung.


    Es bleiben also die 3 Jahre, wenn ich mal die Kreditsituation ausklammere. Der gegnerische Anwalt bewegt sich da auf der relativ sicheren Seite, um die Verfahrenskostenhilfe nicht zu gefährden. Grobe Faustregel ist: bei Ehen unter xy Jahren könnte für bis zur Hälfte der Ehejahre nachehelicher Unterhalt angemessen sein. Sehe ich aber hier nicht so.


    Ich würde als dein Anwalt auf einen Vergleich hin arbeiten. Eventuell für ein Jahr zahlen, und dieses sofort als Einmalzahlung anbieten. Geldgier der Gegenseite kann da durchaus hilfreich sein.


    Herzlichst


    TK

  • Hi,


    ich sehe das tatsächlich ähnlich wie TK.

    Sofern keine Kinder im Spiel sind, und keine anderen gern vorangebrachten ehebedingten Nachteile - auf einmal wird die antriebslose und planlos in den Tag hineinlebende Frau zur nächsten Bundeskanzlerin, die ihre Laufbahn für den Mann aufgegeben hat - sollte das sicherlich nicht länger als 3 Jahre dauern.
    Richter leben ja auch nicht komplett am Leben vorbei.

    Aber; im Zweifel würde ich ihr ein kleines Paket schnüren, und sie abfertigen. Denk auch den Sonderausgabenabzug in deiner Einkommensteuererklärung - du hast also noch ein wenig Verhandlungsmasse. Nenne Sie in Zukunft einfach „meine Sonderausgabe“. 😃

  • Hi, danke für eurer tolles Feedback.


    timekeeper

    Es gibt keine Kinder.


    Wir haben nie einen Kreditantrag gesehen.
    Mir ist weder die Höhe diese(r) Kredite noch der Kreditantrag selbst bekannt. Ich gehe von einem privaten Darlehen oder Kleinkredit aus, der bei normaler Tätigkeit sicherlich zu erhalten ist.
    Er wurde immer nur bei der Berechnung angeführt und auch schriftlich erläutert. Was mich sehr irritierte und irgendwie etwas fassungslos machte. :)


    Der-Kindsvater

    Ich denke, jeder will aus einer Ehe „gut“ herausgehen, und sich bestmöglich verkaufen. Aber! es gibt immer Menschen, die meinen, sie müssen abstauben -ohne Rücksicht auf Verluste.


    Ich bin wirklich froh so einen Menschen nicht mehr an meiner Seite zu haben.


    Anlage U :thumbsup:


    Ich warte jetzt ab wie mein Anwalt mit der Situation verfahren will.


    Ist „Altervorsorgeunterhalt“ überhaupt verhältnismäßig?

    Grüße und noch ein tolles Wochenende :P

  • Hi,


    ich sehe keine Grundlage, irgendeinen Kredit, der irgendwann aus irgendwelchen Gründen aufgenommen wurde, mit in eine Berechnung mit reinzunehmen. Anders sähe es aus, wenn der Kredit während des Zusammenlebens für gemeinsame Zwecke aufgenommen wurde. Ist für mich also im Augenblick kein Bereinigungsfaktor bei ihrem Einkommen. Rechne den Kredit also raus. Aber selbst wenn man dazu käme, dass er aus was für Gründen auch immer ein solcher Faktor wäre, dann müsste er in beide Gehaltsbereinigungen anteilig einfließen. Ich sehe da aber gar keinen Grund.


    Nun zum Altersvorsorgeunterhalt. Ist etwas schwierig, zumal wir da keine klare gesetzliche Regelung haben. Normalerweise wird zunächst die Elementarunterhaltshöhe ermittelt, dann wird aus dieser der Vorsorgeunterhalt berechnet, derzeit sind es 18,6%. Da in die Elementarunterhaltshöhe der Verdienst der Frau mit einfließt, kann man in der Regel die 18,6% nicht einfach zum von dir möglicherweise zu zahlenden Betrag addieren. Die Frau zahlt folglich mit ein, und dazu gehört dann auch der Anteil, den sie aus ihrem Verdienst ohnehin in die Rentenkasse einzahlt. Es gibt da die sog. Bremer Tabelle, da solltest du dich vielleicht mal einarbeiten, dein Anwalt, der ja alles vorliegen hat, sollte die Berechnung der Gegenseite korrigieren können.


    Falls denn ein Anspruch besteht, stellt sich die Frage der Dauer der Zahlung. Schwierig einzuschätzen, weil diese Vorsorge nicht an mögliche Unterhaltszahlungen geknüpft ist, also nach Ende der Unterhaltszahlungen theoretisch ein Anspruch der Frau also auch weiter bestehen könnte. Ich sehe die Voraussetzungen hierfür aber nicht gegeben. Durch diese Form der Subventionierung soll keine Fehlentscheidung aus jüngeren Jahren abgepuffert werden. Wenn deine Frau also mit 20 auf eine Ausbildung verzichtet hätte, um mit dir das klassische Familienmodell zu leben, dann könnte man bei einer Ehe von langer Dauer in der Tat zu einer langen Dauer von Vorsorgezahlungen kommen. Das wäre aber eine andere Lebensplanung gewesen.


    Bei dir sind also zwei Elemente zu berücksichtigen: einmal die Lebensorganisation vor der Eheschließung und eben die Dauer der Ehe. Beides ist ein Grund, hier nach sauberer Berechnung die Dauer dieser Zahlungen an die des Unterhaltsanspruchs zu knüpfen.


    Warum macht der gegnerische Anwalt mehr geltend? Einmal entspricht er natürlich dem Wunsch seines Mandanten, aber abgesehen davon wäre es doch taktisch ungeschickt, weniger zu beantragen, als das Gericht möglicherweise zusprechen würde.


    So, ich hoffe, das System ist klarer geworden.


    Herzlichst


    TK