Fallen weitere Unterhaltsschulden an?

  • Hallo Community,


    ich habe mal eine Frage zum Thema Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsschulden, ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Ich versuche mich kurz zu fassen aber den Sachverhalt auch verständlich zu erklären. Kommen wir direkt zu meinen Fragen:


    1.

    Ich habe aktuell ein Nettoeinkommen von 1350€. Seit 01.06. zahle ich 177€ Unterhalt, also den gesamten Unterhaltsvorschuss, dass Kind ist 5 Jahre alt. Das heißt jetzt erst mal es fallen keine weiteren Schulden an? Oder? Nach Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.01.2022, 1 Kind, 0 - 5 Jahre, wäre es ein Zahlbetrag von 286,50€. Ich müsste also eigentlich 268,50€ zahlen? Was ist mit der Differenz aus Unterhaltsvorschuss und dem Zahlbetrag von 268,50€ in Höhe von 91,50€?


    2.

    Ich habe nun Post vom Team Unterhaltsvorschuss bekommen, ich habe Unterhaltsschulden in Höhe von 2435€. Ich konnte in der Vergangenheit, Aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht den vollen Unterhaltsvorschuss zahlen, die Berechnung erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.05.2022. Ich habe immer das bezahlt, was das Jugendamt ausgerechnet hat. Das Kind ist 2017 geboren. Was ist mit den Zeiträumen vor 2020? Soweit ich den Schreiben entnehmen kann, wird seit 02.01.2019 Unterhaltsvorschuss gezahlt. Von 2017 bis 14.10.2019 war ich arbeitslos und habe ALG2 bekommen, sämtliche Unterlage hat das Jugendamt auch bekommen. Das heißt für mich jetzt, weitere Unterhaltsschulden sind nicht entstanden? Oder kommt da noch was?


    3.

    Ich suche aktuell nach einem Nebenjob auf 450€ Basis. Wenn es denn klappt, hätte ich ein Nettoeinkommen von 1800€. Mit diesem Einkommen müsste ich dann, die genannten 286,50€ an Unterhalt zahlen. Wie gehe ich dann am besten vor? Überweise ich das Geld einfach oder muss ich hier auch das Jugendamt informieren?


    Ich sage schon mal vielen Dank für kommende Hilfestellungen.


    LG

    Max

  • Viele Antworten auf diese Fragen sind davon abhängig, was die Mutter des Kindes macht und können deshalb nicht pauschal beantwortet werden.


    Die Zahlung des Vorschussbetrages befreit dich zumindest für die Zukunft davon, etwas mit der Vorschusskasse klären zu müssen. Das ist ein erster guter Schritt. Wie du richtig festgestellt hast, gibt es eine Differenz zwischen diesem Betrag und dem Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle von monatlich 109,50 € (du hattest einen Zahlendreher). Und ja, diese Differenz kann die Mutter einfordern oder einen Beistand vom Jugendamt damit beauftragen. Ob sie das macht, ist also von ihr abhängig. Solange es dir niemand schreibt, besteht auch keine Forderung in dieser Höhe. Diese Differenz kann auch nicht beliebig rückwirkend verlangt werden, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen.


    Wenn du in der Vergangenheit immer das gezahlt hast, was von dir gefordert wurde, dürften überhaupt keine Rückstände bestehen, erst recht keine 2435 €. Stammten die Forderungen in der Vergangenheit denn auch vom Team Unterhaltsvorschuss?


    Bei einem Nettoeinkommen von 1.800 € wäre es lobenswert, wenn du von dir aus den Mindestunterhalt laut Tabelle zahlst. Verpflichtet bist du dazu zwar nur, wenn man es auch einfordert, aber man kann ja auch mal von sich aus etwas ändern! Das Jugendamt geht das nur etwas an, wenn eine Beistandschaft besteht.

  • Hallo Tabula rasa,


    danke für deinen Beitrag.


    Ich habe das also richtig verstanden (ist mir wichtig), aktuell fallen keine weiteren Unterhalsschulden an? Wenn die Mutter jetzt darauf besteht, den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle zu bekommen, ich das aber aktuell nicht zahlen kann, hat das erst mal keine Konsequenzen für mich? Unter welchen Voraussetzungen kann die Differenz eingefordert werden, rückwirkend gar nicht?


    Ja. ich habe in der Vergangenheit immer das gezahlt was angefordert wurde. Bei mir wurde wohl ein fiktives Einkommen angerechnet, da ich der Aufforderung mir eine Arbeit zu suchen wo ich mehr verdiene nicht nachgekommen bin. Die Schulden (so wie ich das verstehe) sind nun das Resultat aus gezahltem Unterhalt und dem vollen Unterhaltsvorschuss.

  • Wenn die Mutter einen höheren Betrag fordert, könntest Du diesen Betrag ggf. ab dem Zeitpunkt der Forderung schulden, wenn Du leistungsfähig bist oder man, letztlich der Familienrichter, zu dem Ergebnis kommt, dass Du Deine Erwerbsmöglichkeiten nicht ausschöpft, wie wohl seinerzeit der Bereich Unterhaltsvorschuss schon unterstellte. Zahlst Du, ggf. durch einen Nebenjob finanziert, wenigstens den Mindestunterhalt, bist Du auf der sicheren Seite. Gibt es denn hinsichtlich der benannten Rückstände beim Unterhaltsvorschuss eine gerichtliche Entscheidung?

  • Hallo Trotha,


    danke für deinen Beitrag. Dann weiß ich erst mal Bescheid.


    Nein, es gibt keine gerichtliche Entscheidung bezüglich der Rückstände. Ich habe lediglich Post vom Team Unterhaltsvorschuss bekommen. Warum fragst du?


    MfG

    Max

  • Der Unterhaltsvorschuss behauptete ja nur, dass Du Deine Verdienstmöglichkeiten nicht ausgeschöpft hättest. Dies vor Gericht durchzusetzen ist allerdings etwas schwieriger. Es bedarf dazu eines konkreten Vortrages und entsprechender Beweisführung, welche ich den Mitarbeitern des Unterhaltsvorschusses, die ich kenne, schwer zutraue, zumal diese sich sowieso scheuen, vor Gericht zu gehen. Wenn dies nun bereits längere Zeit her ist, wird die Beweisführung um so schwieriger.