Angehörigen Entlastungsgesetz - jährliche Neuberechnung?!

  • Unbezahlter Urlaub ist, so wie ich es im Netz nachlese, im Einkommensbescheid gekennzeichnet. Mit einem „u“. Worauf ich hinaus will: wenn ich ggf mein Jahresbruttoeinkommen zeigen muss und man sieht dort das „u“ , führt dies dann nicht zur Unterstellung , dass der unbezahlte Urlaub als Gehaltsminderung ausgenutzt wurde usw?


    Es gibt darüber keine Rechtsprechung mit Bezug auf die 100T-Grenze.


    S. auch

    Angehörigen-Entlastungsgesetz, "100.000 Euro"-Grenze, Entwurf: die Angehörigen der Grundsicherung-Empfänger werden schlechter gestellt?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo dulli,


    RWA und Auskunftsersuchen sind nicht das Gleiche, werden aber oft gemeinsam verschickt.

    Ob in deinem Fall eine Auskunft verlangt wird, ist vollkommen offen und kann dir keiner sagen.


    Du bringst auch Jahreslohnsteuerbescheinigung und Einkommenssteuerbescheid durcheinander.

    Meg hat noch einen wesentlichen Hinweis gegeben, such dir einen guten Steuerberater und schildere dein Problem.

    Entscheidend ist die Zahl auf Seite 2 des Einkommenssteuerbescheides (Gesamtheit der Einkünfte).


    Noch ein Aspekt, der für dich von Bedeutung werden könnte ist, dass auch die Auskunft von deinem Bruder benötigt wird.

    Auch wenn ich hier die genaue (aktuelle) Rechtssprechung nicht kenne, so ist es bei mehreren Unterhaltspflichtigen nicht einfach so, das du die gesamte Unterdeckung zahlen musst. Denn dein Bruder ist ja auch unterhaltspflichtig, nur eben von der Regresszahlung durch sein geringes Einkommen befreit.

    Dazu würde ich dann auch einen guten Fachanwalt ins Boot holen.


    Gruß


    frase

  • kurze frage falls ich das risiko eingehe und über 100.000 euro verdiene und falls tatsächlich das schreiben vom amt kommt: ich werde dann ja aufgrund meiner familengeschichte, wie erwähnt, klagen. rechtsschutz habe ich ja. sobald das schreiben kommen würde, würde ich dann mit dem rechtsschutz bzw anwalt agieren müssen. solche eine klage: über welche aufwände und zeitrahmen sprechen wir so? ich habe da keine erfahrungen. habe angst, dass es zu belastend für mich ist. plus aufwändig. wie ist da so der ablauf?

  • hallo zusammen. noch eine wichtige frage: oft lese ich, dass das Amt Auskunft über die letzten 12 Monate verlangt. Aber das bedeutet doch nicht, dass wenn ich im z.B August ein schreiben bekommen in diesem Jahr, meine Gehaltszettel von August 2022 bis rückwirkend August 2021 zusammen ziehen muss? Es bezieht sich doch auf das Kalenderjahr 2022 dann? Somit muss der Jahresabschluss / elektronische Jahresabrechnung mit dem Jahresgesamtbrutto (Werbungskosten gehen ja dann noch ab) abgewartet werden. Korrekt? Manche schreiben im Netz, dass es, egal wann im Jahr, immer um die letzten 12 Monate geht. Aber das halte ich doch für nicht korrekt anhand des neuen Gesetz?

  • ich werde dann ja aufgrund meiner familengeschichte, wie erwähnt, klagen. rechtsschutz habe ich ja. sobald das schreiben kommen würde, würde ich dann mit dem rechtsschutz bzw anwalt agieren müssen

    Hast du es mit der Rechtsschutzversicherung geklärt, dass sie grundsätzlich Unterhaltssachen abdeckt? Nicht nur Erstberatung, sondern auch weitere Anwalts- und Gerichtskosten ?




    wenn ich im z.B August ein schreiben bekommen in diesem Jahr, meine Gehaltszettel von August 2022 bis rückwirkend August 2021 zusammen ziehen muss?

    Wenn du im August 2022 ein solches Schreiben bekommst, dann könntest du folgende Taktik probieren.

    1) Du legst dem SHT deinen Steuerbescheid für 2021 vor, wo du ja klar unter 100T verdient hast;

    und

    2) gleichzeitig fragst du beim SHT schriftlich nach, welche hinreichende Anhaltspunkte gegen dich vorliegen, warum du die Auskunft überhaupt erteilen musst.


    Punkt 1) ist optional, 2) ist ein Muss.


    Die letzten 12 Gehaltsabrechnungen brauchst du erst vorzuweisen, wenn dir vorher nachgewiesen wird, dass du über 100T Brutto verdienst.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • GuMo dulli,


    wogegen willst du denn klagen?


    Es läuft komplett anders ab.

    Bekommst du die RWA ist das der Hinweis, dass der Staat für deine Mutter die Kosten trägt, die Sie nicht selber tragen kann.

    Verweigerst du die Auskunft, wird dich das Amt auf Auskunft verklagen, wenn, Meg hat es schon beschrieben, auch gewichtige Anhaltspunkte vorliegen.

    Erteilst du die Auskunft und liegst über der Grenze, wird das Amt eine Zahlungsaufforderung mit der Summe X an dich richten.

    Diese Zahlungsaufforderung würde ich durch einen Fachanwalt prüfen lassen, der dich auch in der Sache vertreten soll.

    Da du nicht bereit bist zu zahlen, Verweigerst du die Zahlung und das Amt wird dich auf Zahlung verklagen.


    Du kannst mit deinem Rechtsbeistand dieser Klage entgegentreten und deine Gründe vortragen, auch ein Vergleich wäre hier schon denkbar.

    Das Gericht entscheidet dann was passiert, Ausgang offen.


    Gruß


    frase

  • frase : danke für den Ablauf! Wusste ich halt nicht. Verstanden!

    Meg : also kann ich bei Erhalt des Schreibens nicht darauf verweisen, dass ich Stand heute noch nicht weiß wie mein Bruttojahreseinkommen ist und dies erst einreichen kann für 2022, wenn die Abrechnung 2023 vom Finanzamt erstellt ist? Sondern man kann die letzten 12 Gehaltszettel von mir sehen wollen? So habe ich es nie verstanden sondern immer, dass es um ein Jahreseinkommen geht und die Überschreitung. Und dies weiß man ja erst nach finalen Jahresabschluss.

    Oder?

  • Hei dulli,


    es war ein taktischer Tip von Meg.

    So könnte das Amt erstmal keine Vermutung haben, dass du die Grenze übersteigst.

    Denn darum geht es zuerst, dies zu verhindern.


    Der SB sieht die Summe auf dem EStB von 2021 und der ist weit von der Grenze entfernt, also kein Anhaltspunkt.

    Reiche sonst auch niemals etwas freiwillig ein, nur was gefordert wird, wenn es rechtmäßig ist.


    Natürlich musst du im Hinterkopf behalten, dass ab RWA ewentuell der Regress greift, auch wenn du hier mit allen Optionen versuchst die Zahlung zu verhindern. Das ist aber Zukunftsmusik, warte jetzt mal ab, ob der SHT sich bei dir meldet.


    Du kannst auch dann schon eine Erstberatung beim Fachanwalt aufsuchen.

    Bei mir hat das erste Schreiben von meiner Anwältin damals das gesamte Verfahren zum stehen gebracht.


    Gruß


    frase

  • also kann ich bei Erhalt des Schreibens nicht darauf verweisen, dass ich Stand heute noch nicht weiß wie mein Bruttojahreseinkommen ist und dies erst einreichen kann für 2022, wenn die Abrechnung 2023 vom Finanzamt erstellt ist?

    Doch, du kannst natürlich auf den Steuerbescheid 2022 verweisen, das ist rechtlich gesehen die richtige Vorgehensweise. Nur, dachte ich, in deinem konkreten Fall wäre es aus deiner Sicht einen Versuch wert dem SHT stattdessen den Steuerbescheid 2021 vorzulegen, da du damals weniger verdient hast.



    Sondern man kann die letzten 12 Gehaltszettel von mir sehen wollen?

    Wenn der SHT sowas versucht, solltest du zuerst nachdenken und dich beraten lassen ob es in deinem Interesse ist diese 12 Gehaltszettel vorzulegen. Ich sehe momentan keinen Grund warum es in deinem Interesse sein sollte und rate davon ab.

    Angenommen, im August 2022 wird es dem SHT darum gehen zu prüfen, ob du über 100T verdienst oder nicht und der SHT die 12 letzten Gehaltszettel von dir verlangt und du der Meinung bist, dass du sie nicht vorlegen willst. Dann teilst du dem STH mit dass

    - der SHT soll hinreichende Anhaltspunkte darlegen warum ein Verdacht bestehe, dass du mehr als 100T verdienst

    - nicht die letzten 12 Gehaltsabrechnungen, sondern der Steuerbescheid ausschlaggebend ist

    - du berufst dich auf den Wegfall der Elternunterhaltverpflichtung nach §1611 BGB, weil die Mutter sich um dich nicht gekümmert hat, als du klein warst (das Thema Drogen lässt du lieber weg, das überlässt du den Anwälten!!!)


    Der §1611 ist ein Thema für sich, ich will dir da nicht zu viel Hoffnung machen, aber du solltest eher früh als spät es dem SHT mitteilen

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hallo zusammen

    leider beschäftigt mich das Thema "rund um die Uhr"....ich weiß, dass ich nichts tun kann außer zu hoffen, dass gar kein Brief von der Stadt bei mir ankommt. Grundsätzliche Frage zu euren Erfahrungen: wenn letzte Woche wohl alles schriftlich eingeleitet wurde zwecks Heimunterbringung und diese Woche wohl schon die Heimunterbringung stattfindet, wann wäre ein typischer Zeitpunkt für Post? Jetzt ganz bald??? Da ja jetzt bei der Stadt die Anträge auf dem Tisch liegen?

    Das diese Frau vorher auch immer ein Sozialfall war inkl Grundsicherung eine Zeit lang etc und wir (mein Bruder und ich) noch nie angeschrieben wurden, spricht das dafür, dass auch jetzt eher kein Brief kommt da es eine "on-going-story" beim Sozialamt ist mit dieser Frau? Oder ist jetzt eine andere Stell bei der Stadt hier zuständig?


    Wie oft unter dem neuen Gesetzt werden denn diese Briefe gefühlt noch versendet? Hat da jemand Erfahrungen?


    Liebe Grüße

  • GuMo dulli,

    Oder ist jetzt eine andere Stell bei der Stadt hier zuständig?

    Es ist eine andere Stelle zuständig.

    wann wäre ein typischer Zeitpunkt für Post?

    Nach meiner Erfahrung innerhalb 6 Wochen (war bei mir so und meine Mutter war vorher auch schon in GS-Bezug)

    noch nie angeschrieben wurden,

    wurde ich auch nicht, erst bei Antrag HIlfe zur Pflege meldete sich das Amt bei mir. (da gab es das AEG aber noch nicht)


    Deine Nerven liegen blank, da solltest du etwas gegensteuern.

    Wenn jeder Blick in den Briefkasten dich so aufwühlt, ist das auch für deine Gesundheit nicht zuträglich.


    Geh doch davon aus, dass du vom Amt die RWA erhätlst.

    Das ist formell einfach korrekt, denn ihr seit die leiblichen Kinder.


    Alles weitere dann wie hier schon erklärt oder eben gleich zum Beratungsgespräch.


    Sei froh, wenn das nicht ewig dauert, ich habe damals über 2 Jahre gebraucht und in dieser Ungewissheit gelebt.


    Gruß


    frase

  • leider beschäftigt mich das Thema "rund um die Uhr"

    das ist schlecht, aber leider nachvollziehbar, ich bin mir sicher, dass es mit der Zeit besser wird



    ich nichts tun kann außer zu hoffen

    das stimmt nicht,

    du kannst dich informieren und mögliche Szenarien durchdenken, was du ja auch tuest, aber nicht übertreiben :)



    diese Frau vorher auch immer ein Sozialfall war inkl Grundsicherung

    Grundsicherung im Alter oder "Grundsicherung für arbeitsuchende" oder weißt du nicht genau ?



    Ich gehe bis jetzt übrigens davon aus, dass du in diesem Jahr und auch im nächsten KEINE RWA erhälts, einfach weil ich bis jetzt nicht sehe, welche hinreichende Anhaltspunkte der SHT gegen dich haben kann und deswegen hat der SHT keine Zeit sich um dich zu "kümmern"

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hey zusammen

    danke für eure Antworten!

    Ich hatte einen Ersttermin bei einem Anwalt. Viel mehr als die Infos, die ich mir selbst zusammen gesucht habe und hier erfahren habe, konnte ich auch nicht erhalten. Im Grunde ist es nicht ausgeschlossen, dass ein Brief kommt. Punkt. Alle Instanzen danach habe ich verstanden. Soweit so gut. Im besten Fall kann ich irgendwie unter der 100.000 € Grenze bleiben....Hierzu führe ich Gespräche mit meinem Arbeitgeber. Ob es klappt noch offen. Muss ja auch für den Arbeitgeber rechtens sein. Verstehe ich. Ggf stellt sich für mich dann die Frage ob ich auf ca 15.000 € Jahresverdienst komplett verzichte oder das Risiko des Anschreibens in Kauf nehme. Sollte mein Arbeitgeber keine Rückstellung machen können oder sonstiges. Ich versuche für mich das Risiko einzuschätzen. Wobei es auch Murx ist, da es ja keiner weiß ob das Anschreiben dieses Jahr nun kommt oder nicht. Mich beschäftigt dies enorm. Ich würde eher meinem Arbeitgeber meinen Bonus schenken anstatt über der Grenze zu sein und für diese Frau so viel Geld je Monat rückwirkend für das Heim zuzahlen zu müssen. Aber ggf verzichte auf so viel Geld und es kommt kein Anschreiben. Das ist halt das Risiko, dass ich versuche zu bewerten....


    Meg : es war, soweit ich es weiß von Zeiten als meine Oma noch lebte vor einigen Jahren, die Grundsicherung im Alter. Ist dies besser für meinen Fall oder eher nicht? Du fragst ja sicherlich aus einem Grund?


    Der Anwalt meinte, dass trotz dem neuen Gesetzt einfach so die Schreiben vom Amt verschickt werden. Da das Amt das ja im Grunde gar nicht angeben muss warum die Vermutung aufkommt usw. Zusätzlich sagte er, dass man eh vermutet, dass das Amt sich Auskunft über die Finanzämter holt....Keine Ahnung ob da was dran ist oder die das dürften. Aber das hat mich alles negativ gestimmt versteht sich....


    Ich versuche nun, dass die Firma mir zumindest eine Rückstellung bis Oktober machen könnte. Falls bis dahin kein Brief ankommt, wäre das Risiko der Restmonate von 2022 ja überschaubar und ich könnte mich ausrechnen womit ich besser fahre: Heimplatz für 3 Monate im schlimmsten Fall (falls ein Anschreiben noch kommt in Q4 2022 plus ich ein Verfahren wegen "Kindeswohlgefährdung und nicht-kümmern in der Kindheit und Jugend" nicht gewonnen bekomme oder auf meinen Bonus zu verzichten dann....


    Viele Grüße

  • Meg: es war, soweit ich es weiß von Zeiten als meine Oma noch lebte vor einigen Jahren, die Grundsicherung im Alter. Ist dies besser für meinen Fall oder eher nicht? Du fragst ja sicherlich aus einem Grund?

    Wenn deine leibliche Mutter sagen wir Anfang 2022 oder in den Jahren davor schon Grundsicherung im Alter bekommen hat, dann galt ja die 100T-Grenze schon damals. Es wird sich im August 2022 nicht viel ändern, so gesehen. Ich wüsste nicht warum der SHT auf den Gedanken kommen soll dich zu überprüfen, außer die leibliche Mutter kreuzt bei der Pflege-Antragstellung an, dass du über 100T verdienst.


    Wie oft hast du in den vergangen Jahren schon über 100T verdient ohne sich große Gedanken dabei zu machen? Oder wäre es im Jahr 2022 das erste mal?



    das Amt das ja im Grunde gar nicht angeben muss warum die Vermutung aufkommt

    Doch, das Amt muss es angeben. Ohne solche Angaben solltest du dein Einkommen nicht offenlegen (es sei denn, in einer bestimmten Situation ist es zu deinen Gunsten, was ich in deinem Fall nicht sehe)



    Ich versuche nun, dass die Firma mir zumindest eine Rückstellung bis Oktober machen könnte. Falls bis dahin kein Brief ankommt, wäre das Risiko der Restmonate von 2022 ja überschaubar

    Schau mal, angenommen du wirst dem SHT vorlegen, dass du knapp unter 100T liegst. Macht es dein Leben dann viel einfacher? Warum?

    Wenn der SHT weiß dass du zB 98000 verdienst, dann wird er dich in den nächsten Jahren wieder überprüfen. Oder geht es dir wirklich nur um das "Ausnahmejahr 2022" und danach wirst du nie wieder über 100T verdienen ?

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • Hey Meg

    danke für deine Antworten!

    Tatsächlich (und Gott sei Dank!!!) wusste ich dies nicht (bis letzte Woche das Thema zwecks der Heimunterbringung bei mir gelandet ist und ich dies nun auch im Zuge der Recherche gelesen hatte....), dass bei der Grundsicherung auch die Kinder zwecks 100.000 € Grenze haftbar gemacht und zum Unterhalt verpflichtet werden können. Oh man!

    Eine Schlussfolgerung daraus, um mich zu beruhigen, ist tatsächlich auch, dass wenn mich die letzten Jahre niemand angeschrieben hat es nun auch dieses Mal niemand machen wird. Aber ggf macht man sich hier was vor? Reicht ja wenn es eine andere Abteilung/Sachbearbeiter beim Amt ist oder?

    Was die Frau ankreuzt oder nicht weiß ich nicht. Aber sie wird uns eher ins Verderben laufen lassen als clever in unserem Sinne zu handeln....Sie rennt auch schon zig Jahre durch Essen und rüstet sich damit, dass mein Bruder und ich studiert haben. Dabei hat sie sicherlich damit nichts zu tun da wir wie gesagt nur bei Oma groß geworden sind und mit ihr nichts zu tun hatten und haben! Diese Frau ist halt völlig daneben. Daher könnte es ja sein, dass sie sogar bei der Frage was ihre Kinder beruflich machen das große Protzen angefangen hat. Auch wenn sie es nicht weiß was wir machen. Aber zwecks Studium protzt sie ja auch immer. Wobei ich bezweifel, dass sie weiß was wir studiert haben etc. Lange Rede kurzer Sinn. In der Angabe sehe ich eine Gefahr, dass sie uns bewusst oder unbewusst in Gefahr gebracht hat.

    Das Amt muss angeben wie es auf die Idee kommt, dass man über 100.000 € ist? Der Anwalt sagte nein. Dies wäre nur in der Theorie so.....Habe ich im Netz auch oft gelesen. Das man so oder so dann nicht drum herum kommt.....Wahrscheinlich ist hier das Gesetzt zu offen für Interpretationen?!

    Du hast absolut Recht und man kann sich nun Fragen was es mir bringt, dass ich nur in 2022 nicht unter 100.000 €. Es bringt mir, dass ich rückwirkend 2022 das Heim nicht für diese Frau zahlen muss plus das ich im kommenden Jahr entweder einen neuen Job anfange und generell weniger verdiene oder in meinem Job bleibe und mit meiner Firma ausmache was passiert, wenn ich zwecks großer Kundenprojekte ein Bonus ausgezahlt bekommen soll.....So könnte ich ggf meinen Job (den ich an sich gerne mache) weiter machen und andere Vorteile (weniger Stunden arbeiten etc....) dann erhalten oder so. Ich bin in 10 Jahren Firmenzugehörigkeit und meinen Job bisher 4 mal über 100.000 € gekommen. Die anderen Jahren nicht. Natürlich würde bzw müsste ich dafür sorgen, dass ich die Grenze nicht mehr überschreite. Das schränkt mich total in meinem Leben bzw Berufsleben ein. Daher hoffe ich so sehr, dass kein Brief kommt!

  • kann man pauschal folgende Rechnung aufstellen eigentlich:

    Jahresgehalt 120.000 brutto. Steuerklasse 1. Netto gesamt dann ca 60.000 €. Macht dann monatlich ca 5.000 €. Selbstbehalt offiziell 2.000 €. Somit kann man mir dann 3.000 € wegnehmen? Da gibt es doch eine Regel zwecks 50% der verfügbaren Summe über dem Mindestbehalt? Wären es somit nicht 3.000 sondern 1.500 € die man mir wegnehmen könnte? Es geht nur um eine pauschale Rechnung...

    Danke!

  • Das Amt muss angeben wie es auf die Idee kommt, dass man über 100.000 € ist? Der Anwalt sagte nein. Dies wäre nur in der Theorie so.....Habe ich im Netz auch oft gelesen. Das man so oder so dann nicht drum herum kommt.....Wahrscheinlich ist hier das Gesetzt zu offen für Interpretationen?!

    Ich denke, du hast was falsches im Netz gelesen. Ich schlage dir folgenden Gedankengang vor: wenn der SHT eine Auskunft nach §94 (1a) SGB XII von dir verlangt und sich weigert Angaben über hinreichende Anhaltspunkte macht, dann ignorierst du diese Anfragen und lässt es auf einen Gerichtsprozess ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen (und es gibt keine solche Urteile), dass das Gericht dem SHT recht gibt.




    Selbstbehalt offiziell 2.000 €

    Auch da hast du was falsches gelesen, vielleicht? Die Berechnung der Leistungsfähigkeit eines über 100T verdienendes UHP ist von den Gerichten noch nicht endgültig geklärt worden. Die meisten Angaben über Selbstbehalt und solche Berechnungen, die du findest, sind stand heute falsch oder höchstspekulativ.


    Grüße,

    m

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • 1.500 € die man mir wegnehmen könnte


    Das wäre eindeutig zu viel pro Monat. Nein, ich denke nicht, dass der SHT bzw. das Gericht auf diese Zahl kommt.

    Allerdings denke ich, dass du bei 120T Brutto schon auf etwas mehr als 60T Netto kommst

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen


  • sagte er, dass man eh vermutet, dass das Amt sich Auskunft über die Finanzämter holt



    hmm...


    darüber müsste ich noch nachdenken, weil es vor einiger Zeit Diskussionen hier im Forum gab, ob ein SHT sowas wirklich darf,

    schien mir bis jetzt Bundeslandabhängig zu sein, also keine absolute Klarheit

    Abkürzungen: UHP = Unterhaltspflichtige(r), UHB = Unterhaltsberechtigte(r), RWA = Rechtswahrungsanzeige, SHT = Sozialhilfeträger, AVV = Altersvorsorge(schon)vermögen