Versorgungsausgleich

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine wichtige Frage: Ich möchte mich von meiner Frau trennen, der Scheidungsantrag läuft, das Trennungsjahr ist rum. Ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich: Meine Noch-Frau hat in Ihrer beruflichen Karriere immer als Selbstständige gearbeitet, nun hat sich beim Scheidungsverfahren herausgestellt, dass Sie noch nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat und auch sonst nicht für das Alter vorgesorgt hat. Wir haben keine Kinder für die Sie hätte zu Hause bleiben müssen. Wie verhält sich hier der Versorgungsausgleich? Ich habe mal gehört, dass dies grob unbillig ist, dass meine Exfrau nicht vorgesorgt hat und die Gerichte hier sich auch mal gegen einen Versorgungsausgleich entscheiden. Hat jemand auch schon solch einen fall gehabt?

  • So, dann mach ich mal ohne Antwort weiter. Wenn ihr unter drei Jahren verheiratet ward, bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung, ist ohnehin kein VA durchzuführen. Dauerte die Ehe länger, ist er gem. § 27 VersausglG durchzuführen. Das ist die Regel. Jetzt kommen wir zur Ausnahme. Da müssen ganz gravierende besondere Umstände dazu kommen. Allein der Nichtaufbau einer eigenen Altersversorgung, das ist bei einem Selbständigen kein besonderer Umstand. Hinzu kommt ja noch, dass durch dieses Verhalten letztlich der Familienkasse mehr Geld zur Verfügung stand und sich das im Rahmen des Zugewinnausgleichs ja durchaus auch für den Mann positiv auswirken kann. Das hätten die Noch-Eheleute während ihrer Ehe klären müssen.


    Also, keine besonderen Umstände, nur ärgerliche Umstände, und das langt nicht.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo,TK,


    wir waren seit 2003 verheiratet, aber sie ist schon 2011 ausgezogen....nun drängt Sie auf einen schnelle Scheidung, da Sie angeblich Steuerschulden in Höhe von 80.000 € hat...Sie will mit mir eine Scheidungsfolgevereinbarung machen und ich soll Ihr im Vorfeld gegen Quittung Geld auszahlen, damit Sie nicht Insolvenz anmelden muss, Sie würde dann auf den Versorgungsausgleich verzichten.... Würde das Familiengerecht das überhaupt akzeptieren?


    Beste Grüße zurück

  • Hi,


    also mal wieder so eine Chaos-Situation. In so Situationen sollte man - bis man es überblickt - beweglich wie ein Amboss sein, also gar nicht. Das Familiengericht würde im Zweifel einen solchen Verzicht nur akzeptieren, wenn die Altersvorsorge so einigermaßen ausgeglichen wäre. Ob dem der Fall ist (Lebensversicherungen bei ihr da?), das wissen wir hier nicht. Du bist steuertechnisch bei ihr ohnehin nicht in der Haftung, soweit ich das hier überblicke. Also, keine Eile geboten. Und was sollst Du ihr jetzt auszahlen? Und warum?


    TK

  • Hallo,

    Würde das Familiengerecht das überhaupt akzeptieren?

    nun, wir wissen nicht wie das Gericht entscheiden wird, man achtet aber darauf, das später kein Sozialfall entsteht.

    Daher würde ich vermuten, das eine solche Vereinbarung nicht akzeptiert wird.


    Warum solltest du ihre Steuerschulden tragen? Nur wenn ihr immer noch gemeinsam veranlagt seit, wäre das ein Problem.

    Dann hättest du aber auch die Erklärung in jedem Jahr unterschreiben müssen.


    Nun sollst du auch noch ihre Insolvenz vermeiden, dafür Geld aufbringen, was ist los mit dir?

    Wenn jemand seinen Laden in den Sand setzt, soll er gefällist auch dafür gerade stehen.


    Du willst die Scheidung auch, dann solltest du nun auch mit den Folgen leben lernen.

    Such dir einen kompetenten Rechtsbeistand (falls du noch keinen hast) und lass dich ordentlich beraten.


    Gruß


    frase

  • Hallo,


    ich bin auch nur ein dummer treuer Steuerzahler, der dann solche Insolvenzen ertragen darf.

    Mit dem Finanzamt wäre da ja nicht gut kirschen essen.

    Kommt natürlich alles auf das Konstrukt an, unter welchem die Selbständigkeit gelaufen ist.

    Ich würde mich da raushalten, du wirst noch genug zur Kasse gebeten werden befürchte ich in deiner Konstellation.


    Drücke dir die Daumen,


    Gruß


    frase

  • Frase, wieso Inso abwenden durch Zahlungen? Mir fällt da ein ganz anderes Konstrukt ein. Man bekommt irgendwelche Gelder außerhalb von laufenden Verfahren (hier Scheidungsverfahren). Das Geld packt man auf ein separates Konto, es fließt dann nicht unbedingt in die Insolvenzmasse ein. Wenn das Scheidungsverfahren noch läuft, dann wird der Inso-Verwalter natürlich fragen, ob da Gelder fließen, aber bei einem abgeschlossenen Verfahren eher nicht. Deshalb die Eile.


    Herzlichst


    TK