Berücksichtigung neues Kind, Mangelfall

  • Hallo,

    mein Ehemann hat mit seiner Ex-Frau 2 minderjährige Kinder. Mein Mann und ich haben ebenfalls ein minderjähriges Kind.
    M. E. wird das „neue“ Kind bei der Unterhaltsberechnung fiktiv mit eingerechnet. Meine Frage: muss hier das Kindergeld ebenfalls hälftig oder in voller Höhe abgezogen werden? Bzw. ist mir nicht ganz klar in welcher Höhe das „neue“ Kind berücksichtigt werden muss. Nach meiner Berechnung würde sich ein Mangelfall ergeben. Vielen lieben Dank vorab!

  • Uli478

    Hat den Titel des Themas von „Berücksichtigung neues Kind, Mangelfsll“ zu „Berücksichtigung neues Kind, Mangelfall“ geändert.
  • Nach meiner Auffassung muss für das Kind im Haushalt eine Haftungsberechnung zwischen dessen Eltern vorgenommen werden. Eine pauschal volle Einrechnung wäre ebenso falsch wie eine pauschal hälftige oder ein Weglassen. Nach Haftungsberechnung (wie bei einem Volljährigen oder beim Mehrbedarf) wäre der Haftungsbetrag des betroffenen Elternteils in die Mangelfallberechnung für andere Kinder einzusetzen.

  • Sofern die Mutter den Bedarf des gemeinsamen Kindes mit ihrem eigenen Einkommen abdecken kann, wenn Sie also beispielsweise über ein Nettoeinkommen von 2800 € oder aktuell Elterngeld in Höhe von 1800 € verfügen würde, wäre beim Vater hinsichtlich dessen weiteren Kindern keine Mangelfallberechnung durchzuführen.


    Der Vater müsste das ihm über seinen Freibetrag hinaus zur Verfügung stehende Einkommen dann für den Unterhalt der anderen Kinder zumindest so weit einsetzen, dass der Mindestunterhalt gedeckt wird.

    Der Freibetrag wäre vorliegend zunächst um 10 % Haushaltersparnis zu reduzieren.


    Würde kein Mangelfall vorliegen, würde ich wie von Tabula rasa beschrieben berechnen.