Unterhaltszahlung

  • Hallo zusammen,

    durch meine Unterhaltszahlung Stufe 1 für mein Kind 13J., 3. Alterstufe. bleiben mir selbst zum Leben 1060€ netto und die Kindesmutter hat durch ihre Vollzeitstelle beim öffentlichen Dienst, meiner Unterhaltszahlung und dem Kindergeld ca. 3400 Euro Netto. Dazu kommt dann noch, dass ich von dem wenigen Geld was ich habe, meiner Tochter wenn sie bei mir ist was bieten möchte, was ich aber nicht kann. Ich finde dieses Verhältnis der zur Verfügung stehen Nettobeträge unfair.

    Gibt es hierfür eine Regelung??

    Vielen Dank

  • Ja, § 1607 BGB. An die Ersatzhaftung des betreuenden Elternteils traut sich jedoch kaum jemand heran, sodass es nur sehr wenig Rechtsprechung in dieser Frage gibt. Außerdem tendierte der Bundesgerichtshof zuletzt immer wieder dazu, den betreuenden Elternteil auf alle möglichen Arten zu entlasten. Um das durchzusetzen brauchst du einen Anwalt, mindestens ein Gericht und einen langen Atem.


    Die einfachere Variante wäre, mit der Mutter eine adäquate und zu deinem Einkommen passende Unterhaltsvereinbarung zu treffen.


    Entscheidend ist bei allen Fragen aber z.B. auch, warum du nur so wenig (Mindestlohn?) verdienst.

  • In Ergänzung zu TR: TO addiert zum Einkommen der Mutter das Kindergeld sowie seine Unterhaltszahlungen hinzu. Das ist so nicht richtig. Mal das in Abzug bringen, dann das Einkommen der Mutter bereinigen, dann ist der Unterschied doch gar nicht mehr so gravierend. Ich frage mich allerdings, wieso du unter den Selbstbehalt kommst. Gibt es da eine Erklärung für? Etwa wegen Weihnachts- und Urlaubsgeld?


    TK