Unterhaltsberechnung ab Volljährigkeit durch Jugendamt

  • Hallo Zusammen,


    mich beschäftigt gerade eine Frage:


    Mein Sohn möchte dass das Jugendamt ( bisher Beistandschaft) sich ab seinem 18. Geb. um die Berechnung des Unterhalts kümmert / ihn unterstützt.


    Da ich der betreuende Elternteil bin, habe ich keine Erfahrungen was das JA alles vorgelegt haben möchte....

    könnt Ihr mir helfen?


    Gehaltsabrechnungen ist klar , auch den Steuerbescheid (dann mach ich den mal lieber schneller als sonst :saint: ... was noch alles?


    Viele Grüße

  • Das Stichwort ist "bereinigtes Nettoeinkommen".

    Also alles, was das Einkommen beeinflusst, z.B. Zinseinkünfte, Mieten etc. auch Wohnwert.

    Abziehen kann man oft 5% pauschal (s. Leitlinien).


    Im Internet kursiert:

    Checkliste_zum_unterhaltsrechtlich_relevanten_Einkommen