Zeitraum Berechnung kindesunterhalt (Elternzeit)

  • Guten Tag


    Das Jugendamt wollte eine Neuberechnung.


    Im Jahr 2022 war ich 4 Monate in Elternzeit (990 Euro Elterngeld Februar bis Mai).


    Zur Berechnung des aktuellen Unterhalts meines ersten Sohnes, ignoriert das JA alle Monate bis Juni. Erst ab Juni wo ich wieder volles Gehalt erhalten habe, fängt die Berechnung an.


    Ist dies rechtens oder üblich ?

    In der Elternzeit habe ich natürlich Unterhalt weiterhin gezahlt, trotz des geringen Einkommens.


    Ist der 12 Monatsdurchschnitt kein Muss zur Errechnung?


    Haben die Jugendämter gewissen Spielraum beim Zeitraum oder ist es nur Willkür?


    Als Ergänzung: die Elternzeit bezieht sich auf meinen jüngsten Sohn (gesamt 3 Kinder, 1 unterhaltspflichtig, 2 leben bei mir mit meiner jetzigen Frau)

  • Die Berechnung ist so richtig.

    Es wird ja der Unterhalt für die nächste Zeit auf Grundlage eines prognostizierten Einkommens während dieser Zeit berechnet.

    Das der Pflichtige früher einmal ein geringeres Einkommen erzielte, kann dann für die Zukunft keine Rolle spielen.

  • Hallo Piepmatz

    In der Elternzeit habe ich natürlich Unterhalt weiterhin gezahlt, trotz des geringen Einkommens.

    das war dann deine Entscheidung, gut für das Kind.

    Da man Elternzeit ja vorher plant, hätte es eventuell schon Sinn gemacht, das Amt datüber zu informieren.


    Ob aber die 4 Monate da eine Reduzierung ergeben hätten, das kann ich dir auch nicht sagen.


    Gruß


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